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Umzug im Rahmen der Einstellung/Fahrtkostenerstattung/Parkplätze

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Helfen Sie mir bei der Suche nach einer Wohnung?
Sie können sich bei Einstellung im DPMA über die BIMA auf Bundeseigene- bzw. Bundesdarlehens-Wohnungen bewerben. Zudem stellen wir in unserem Intranet Wohnungsangebote von privaten Anbietern zur Verfügung.
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Gibt es Fahrtkostenerstattung/Jobtickets?
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um den Beschäftigten der Bundesverwaltung einen Anreiz zu bieten, für die Fahrt zwischen Wohnung und Dienst- bzw. Ausbildungsstätte auf die Nutzung des eigenen Fahrzeugs zu verzichten und stattdessen auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen.
Beschäftigte des DPMA haben die Möglichkeit, zu vergünstigten Preisen Jahresabonnements für den örtlichen Personennahverkehr zu erwerben.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Arbeitgeberzuschuss zu einem Jobticket zu beantragen. Voraussetzung ist der Erwerb eines Jobtickets mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwölf Monaten im Abonnement. -
Gibt es Parkplätze?
Die Parkplatzsituation ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Grundsätzlich stehen an jedem Dienstgebäude in begrenzter Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Wie viele Parkplätze an Ihrem Dienstgebäude zur Verfügung stehen, können Sie bei Interesse im Vorstellungsgespräch erfragen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail (karriere@dpma.de) oder rufen Sie gleich Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner an. | ||
Frau Endres | Patentprüfung, Sonstige | 089 2195-1583 |
Frau Klüpfel | IT, Sonstige | 089 2195-2166 |
Herr Popovits | Volljuristische Tätigkeit, Sonstige | 089 2195-2034 |
Bild: DPMA
Stand: 29.08.2025
Wir schützen nicht nur Innovationen.
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