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Praktikum

zwei junge Frauen lächeln in die Kamera, im Hintergrund weitere Mitarbeitende

Schauen Sie uns über die Schulter - Praktikum beim DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet verschiedene Möglichkeiten für ein Praktikum – je nach Bildungs- oder Ausbildungshintergrund. Hier finden Sie alle Informationen zu den verfügbaren Praktikumsarten, Voraussetzungen und Ansprechpersonen.

Wer kann ein Praktikum beim DPMA absolvieren?

Das DPMA bietet ausschließlich Pflichtpraktika an – also Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Umschulung vorgeschrieben sind. Freiwillige Praktika sind leider nicht möglich.

Folgende Personengruppen können sich bewerben:

  • Schülerinnen und Schüler (auch für freiwillige Praktika)
  • Studierende der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  • Jurastudierende und Rechtsreferendarinnen/-referendare
  • Teilnehmende an beruflichen Förderungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen

Bitte beachten Sie: Das DPMA zahlt keine Vergütung oder Zusatzleistungen (zum Beispiel Versicherungen) während des Praktikums.

Schülerpraktika

Schülerinnen und Schüler können beim DPMA erste praktische Erfahrungen sammeln – etwa in den Bereichen Verwaltung, IT oder Büroorganisation. Das Praktikum dauert in der Regel eine Woche.

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben (mit Kontaktdaten)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Wunschzeitraum
  • Interessengebiet (zum Beispiel IT, Verwaltung)
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Personalqualifizierung und Ausbildung – SG 4.1.3.a
80297 München
E-Mail: ausbildung@dpma.de

Praktikum für Studierende der Hochschule des Bundes

Studierende im Studiengang "Verwaltungsmanagement" absolvieren während ihres Studiums zwei Pflichtpraktika in Bundesbehörden – auch beim DPMA.
Die Vergabe dieser Praktika erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Externe Bewerbungen sind nicht möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: ausbildung@dpma.de

Juristische Pflichtpraktika und Verwaltungsstationen (Wahlstation)

Jurastudierende und Rechtsreferendarinnen/-referendare (nach dem ersten Staatsexamen) können beim DPMA ein Pflichtpraktikum oder die Verwaltungsstation im juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren – an den Standorten München oder Jena. Die Stationen können unter anderem in der Rechts- und in der Markenabteilung sowie bei der Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz abgeleistet werden.

Bitte sende Sie Ihre Bewerbung an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Personalservice II – SG 4.1.2.b
80297 München
E-Mail: praktika@dpma.de

Praktika im Rahmen von Umschulungen und Wiedereingliederung

Wenn Sie an einer beruflichen Fördermaßnahme oder Umschulung teilnehmen, bietet das DPMA Ihnen die Möglichkeit, praktische Erfahrung in Ihrem neuen Beruf zu sammeln – an den Standorten München oder Jena.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Personalservice II – SG 4.1.2.b
80297 München
E-Mail: praktika@dpma.de

Weitere Informationen

Da die Nachfrage nach Praktikumsplätzen sehr hoch ist und nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, bitten wir um Verständnis, dass nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden kann.

Sie haben noch Fragen?
Für allgemeine Anfragen oder wenn Ihr Anliegen nicht oben aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an:

Deutsches Patent- und Markenamt
Personalservice II
Sachgebiet 4.1.2.b
80297 München
E-Mail: praktika@dpma.de

Bild: DPMA/Alex Boettcher

Stand: 17.06.2026