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Bewerbung

Ob Sie Ihren Berufseinstieg im öffentlichen Dienst planen, einen Karrierewechsel anstreben oder den nächsten Schritt auf Ihrem beruflichen Weg machen möchten – wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Mitarbeit bei uns. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um unseren Bewerbungsprozess bereit, erläutern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung im Bereich IT und geben Ihnen unsere Kontaktdaten, damit Sie bei Fragen oder für eine Bewerbung direkt mit uns in Kontakt treten können.

Der Weg zu Ihrer neuen Stelle beginnt mit der Online-Bewerbung. Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig. Im nächsten Schritt folgt das Auswahlverfahren, bei dem wir Sie zu einem Gespräch einladen. Für eine Verbeamtung ist zudem eine amtsärztliche Untersuchung notwendig. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Jobangebot. Dann steht Ihrem ersten Arbeitstag bei uns nichts mehr im Wege. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Laufbahnvoraussetzungen im IT-Bereich
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Laufbahnvoraussetzungen für den gehobenen Dienst im IT-Bereich
Im Regelfall: ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Informatik oder einem anderen informatiknahen Studiengang.
- jeweils in Verbindung mit einer eineinhalbjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit im Anschluss an den Studienabschluss.
Ausnahmen:
1. Studiengänge: Es sind auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Welche Studiengänge dies sind, finden Sie in der Berechtigungsanfrage.
In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht.2. Studiengang im Bereich Betriebswirtschaftslehre: Sofern im Ausschreibungstext auch ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaftslehre zugelassen ist, sind zudem auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ermöglichen. Welche dies sind, finden Sie ebenfalls in der Berechtigungsanfrage.
In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht.3. Dauer der einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit nach Studienabschluss: Sollte Ihre Berufserfahrung weniger als eineinhalb Jahre betragen, ist eine Einstellung grundsätzlich auch möglich. Die Einstellung erfolgt in diesem Fall im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dennoch möglich.
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Laufbahnvoraussetzungen für den höheren Dienst im IT-Bereich
Im Regelfall: ein mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenes Hochschulstudium
- im Bereich Informatik oder
- einem anderen informatiknahen Studiengang
jeweils in Verbindung mit einer zweieinhalbjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit im Anschluss an den Studienabschluss.
Ausnahmen:
1. Studiengang im Bereich Informatik: Es sind auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu den Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes oder des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Welche Studiengänge dies sind, finden Sie in der Berechtigungsanfrage. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht.2. Studiengang im Bereich Betriebswirtschaftslehre: Sofern im Ausschreibungstext auch ein mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaftslehre zugelassen ist, sind zudem auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes ermöglichen. Welche dies sind, finden Sie ebenfalls in der Berechtigungsanfrage.
In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entspricht.3. Dauer der einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit nach Studienabschluss: Sollte Ihre Berufserfahrung weniger als zweieinhalb Jahre betragen, ist eine Einstellung grundsätzlich auch möglich. Die Einstellung erfolgt in diesem Fall im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dennoch möglich.
4. Studienabschluss (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a BBG i.V.m. § 23 Abs. 5 BLV):
Alternativ zu einem mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenenen Hochschulstudium können Sie sich auch mit einem Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenen Hochschulstudium bewerben.
Dies gilt allerdings nur für Studiengänge, die den Zugang zu den Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes oder des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen.
Trifft dieser Fall auf Sie zu, benötigen Sie zusätzlich zu den bereits geforderten zweieinhalb Jahren einschlägiger hauptberuflicher Berufserfahrung weitere zweieinhalb Jahre hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der Laufbahn entspricht.
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um Ihre Bewerbung. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail (karriere@dpma.de) oder rufen Sie gleich Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner an. | ||
Frau Endres | Patentprüfung, Sonstige | 089 2195-1583 |
Frau Klüpfel | IT, Sonstige | 089 2195-2166 |
Herr Popovits | Volljuristische Tätigkeit, Sonstige | 089 2195-2034 |
Bild: DPMA
Stand: 29.08.2025
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