Inhalt

Details zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Für das Erstellen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen gelten bestimmte Vorgaben, die Sie berücksichtigen müssen. Hier lesen Sie, worauf Sie besonders achten sollten.

Verzeichnisse erstellen - Beanstandungen vermeiden

Waren und Dienstleistungen, die mit einer Marke gekennzeichnet werden sollen, sind konkret zu benennen - die Angabe von reinen Klassennummern (wie "12, 22, 36") reicht nicht aus. Waren und Dienstleistungen müssen in Verzeichnissen genau benannt werden, damit der Schutzumfang einer Marke in einem späteren Streitfall abgrenzbar ist. "Nicht hinreichend bestimmt" sind beispielsweise allgemeine Begriffe wie "Maschinen" oder "Systeme". Verwenden Sie unbestimmte Begriffe, kann sich das Anmeldeverfahren erheblich verzögern.

Um eine Beanstandung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zu vermeiden, sollten Sie dieses direkt aus der externer Link einheitlichen Klassifikationsdatenbank (TMclass) erstellen. Details entnehmen Sie bitte der pdf-Datei Nutzungsanleitung (0,96 MB).

Bei Anmeldungen in Papierform nutzen Sie für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bitte das entsprechende Feld im Anmeldeformular; reicht der dort vorgesehene Platz nicht, können Sie weitere Seiten als Anlage beifügen. Trennen Sie die Waren- und Dienstleistungsbegriffe jeweils durch ein Semikolon ( pdf-Datei Information zur Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen).

Tipp

Beachten Sie bitte, dass umfangreiche Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse einen erhöhten Prüfungsaufwand und dadurch deutlich längere Bearbeitungszeiten verursachen. Nutzen Sie deshalb, wenn möglich, die pdf-Datei Gruppentitel der eKDB um überlange Verzeichnisse zu vermeiden.
Zudem wird ein Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke umso wahrscheinlicher je mehr Waren- und/oder Dienstleistungsklassen Sie beanspruchen.

Gruppierungszwang

Waren und Dienstleistungen müssen nach Klassen getrennt und die Klassen numerisch aufsteigend aufgeführt werden, zum Beispiel:

Klasse 3: Kosmetika; kosmetische Badezusätze;
Klasse 5: pharmazeutische Erzeugnisse; Arzneimittel für zahnärztliche Zwecke;
Klasse 44: Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere.

Ungruppiert eingereichte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse können die Bearbeitung erheblich verzögern. Wird kein gruppiertes Verzeichnis nachgereicht, kann dies zur vollständigen Zurückweisung der Anmeldung führen.

Ausführliche Hinweise zur Gruppierung finden Sie in der pdf-Datei "Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen".

Leitklasse

Eine der beanspruchten Klassen können Sie als Leitklasse vorschlagen. Die Leitklasse soll den wirtschaftlichen Schwerpunkt der Waren und/oder Dienstleistungen, widerspiegeln, für den die Marke verwendet werden soll. Ihr Leitklassenvorschlag ist für das DPMA nicht verbindlich, er wird aber in der Regel berücksichtigt. Durch die Leitklasse ist festgelegt, welche Markenstelle für die Bearbeitung der Anmeldung zuständig ist.

Gebühren

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie der Zusammenfassung Ihrer Web-Anmeldung bzw. der Empfangsbestätigung. Die Höhe der Gebühr setzt sich aus der Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen und möglichen Klassengebühren zusammen.

Die Gebühren sind innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung in der ausgewiesenen Höhe zu entrichten. Wenn die Anmeldegrundgebühr nicht fristgerecht beim DPMA eingeht, gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen. Werden Klassengebühren nicht fristgerecht in voller Höhe gezahlt, wird zunächst die Leitklasse und sodann die nachfolgenden Klassen in der Reihenfolge ihrer Einteilung berücksichtigt, wenn innerhalb der zur Nachzahlung gesetzten Frist nicht bestimmt wurde, welche Klassen durch die gezahlte Gebühr gedeckt werden sollen. Für die nicht gezahlten Klassen gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Wird bei freiformulierten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen festgestellt, dass zusätzliche gebührenpflichtige Waren-/Dienstleistungsklassen angefallen sind, etwa, weil eine Ware einer unzutreffenden Klasse zugeordnet wurde, die einer anderen, bisher nicht aufgeführten Klasse angehört, werden Sie darüber und die entsprechenden Klassengebühren informiert. Sie können dann entscheiden, ob Sie diese zahlen oder auf Waren und/oder Dienstleistungen verzichten.

Wussten Sie ...

... dass die Höhe der Gebühren maßgeblich von der Anzahl der von Ihnen ausgewählten Klassen abhängt? Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Gebührenseite.

nach oben

Stand: 20.03.2024