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Markenrechts­modernisierungs­gesetz (MaMoG)

Erste Erfahrungen und Ausblick

In diesem Dossier berichten wir über erste Erfahrungen und Erkenntnisse zum modernisierten Markenrecht, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist:

Markenrechts­modernisierung (MaMoG)
Die Gewährleistungs­marke: seit 2019 neue Markenkategorie für Zertifizierer

Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen können seit Januar 2019 auch in Deutschland als Gewährleistungsmarke für die Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand der jeweiligen Zertifizierung sind, eingetragen werden. Bei dieser neuen Markenkategorie steht - anders als bei der Individualmarke - die Garantiefunktion im Vordergrund.

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Markenrechtsmodernisierung (MaMoG)
Erweiterte Auswahl an Markenformen - attraktive Varianten für einen modernen Markenauftritt

Mussten Registermarken bisher grafisch darstellbar sein, genügt es seit Januar 2019, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind. So können nun etwa auch geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme sowie andere Markenformen in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen werden, soweit keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Diese gewachsene Vielfalt an Kennzeichnungstechniken soll den Bedürfnissen des Marktes nach modernen Markenformen Rechnung tragen.

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Markenrechtsmodernisierung (MaMoG)
Neu: Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen als Schutzhindernisse in das MarkenG aufgenommen

Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Lebensmittel, Wein und Spirituosen, die nach nationalen oder europäischen Rechtsvorschriften oder internationalen Übereinkommen geschützt sind, wurden im Januar 2019 als absolute Schutzhindernisse in das Markengesetz aufgenommen. Zusätzlich sind auch geschützte traditionelle Weinbezeichnungen sowie garantiert traditionelle Spezialitäten im Lebensmittelbereich als absolute Schutzhindernisse zu berücksichtigen.

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Markenrechtsmodernisierung (MaMoG)
Änderungen im Widerspruchsverfahren

Vor der Markenrechtsreform konnte man einen Widerspruch nur aus jeweils einem Widerspruchskennzeichen erheben. Wollte der Inhaber seinen Widerspruch auf mehrere Widerspruchskennzeichen stützen, waren hierfür mehrere Widersprüche erforderlich. Seit dem 14. Januar 2019 kann der Inhaber mehrerer älterer Rechte diese nun mit einem einzigen Widerspruch geltend machen. Dabei kann das DPMA über mehrere Widersprüche - wie bisher - gemeinsam entscheiden.

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Markenrechtsmodernisierung (MaMoG)
Eintragung von Lizenzen und Bereitschaftserklärungen im Register

Markenlizenzen werden jetzt auf Antrag des Markeninhabers (Lizenzgeber) oder des Lizenznehmers ins Register eingetragen, wenn der jeweils andere Teil der Eintragung zustimmt. Dabei werden Angaben zum Lizenznehmer, zur Lizenzart und zu etwaigen Beschränkungen vermerkt. Eintragung, Änderung und Löschung einer Lizenz im Register sind gebührenpflichtig. Außerdem kann man jetzt auch Lizenzen auf Marken mit deutschem Schutzerstreckungsanteil in das internationale Register eintragen lassen.

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Markenrechtsmodernisierung (MaMoG)
Änderungen zur Schutzdauer und der Verlängerung von Marken

Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke endet nach zehn Jahren mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Anmeldung entspricht (zum Beispiel Anmeldung vom 17. Januar 2019 – Schutzende am 17. Januar 2029). Die Schutzdauerberechnung einer nationalen Marke wurde somit der Unionsmarke angeglichen.

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Informationen zur Markenrechtsreform

Das heutige Markenrecht in der Europäischen Union basiert auf einem Nebeneinander von nationalen Marken und Unionsmarken. Nachdem schon die europäische Markenrechtsrichtlinie von 1988 und das darauf beruhende deutsche Markengesetz von 1995 eine erste Harmonisierung des Markenrechts in Europa brachten, soll die Neufassung der Richtlinie die Harmonisierung weiter intensivieren und insbesondere die Rechte der Markeninhaber stärken. Die neugefasste EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 (MRL) und die neue Unionsmarkenverordnung (UMV) sind Anfang 2016 in Kraft getreten.

Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) und damit die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) zur Umsetzung der MRL wurde am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Seite 2357 ff.) verkündet und ist am 14. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit sollen alle obligatorischen und bereits eine Vielzahl der fakultativen Vorgaben der MRL in deutsches Recht umgesetzt werden. Mehr dazu in unserem Infotext zur Novellierung des Markengesetzes.

Stand: 14.03.2024