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Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Vorsicht: Betrügerische Zahlungsaufforderungen per E-Mail in Umlauf!

Es sind erneut betrügerische Zahlungsaufforderungen in Umlauf! Wie in früheren Betrugsfällen wurden Markenanmelder per E-Mail angeschrieben. Die angeblich im Namen des DPMA versendeten E-Mails fordern die Empfänger zur Überweisung "fälliger" Anmeldegebühren (bis in den vierstelligen Bereich) auf ein angebliches Konto des DPMA auf. Den Betrugs-E-Mails ist außerdem eine gefälschte Markenurkunde beigefügt, die das Logo des DPMA sowie eine gefälschte Unterschrift enthält.

Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mails nicht in Zusammenhang mit dem Amt stehen. Das Amt versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen - weder für die Anmeldung oder Verlängerung von Schutzrechten noch für deren Veröffentlichung in den amtlichen Registern. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen von privaten Unternehmen. Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Angeboten wird auch die Verlängerung von Schutzrechten beim DPMA, wobei dies als Dienstleistung zusätzlich zu den amtlichen Gebühren in Rechnung gestellt wird.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Unternehmen nicht mit dem DPMA in Verbindung stehen.

Wie können Sie irreführende Angebote erkennen?

Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sollten Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte daher immer genau prüfen.

Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt:

  • Kontoverbindung der Firma im Ausland, z.B. Polen (PL), Slowakei (SK), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG)
  • vorausgefüllter Überweisungsträger
  • keine Adresse einer Behörde bzw. Dienststelle des Amtes

Welche Gebühren fallen tatsächlich an?

Die amtlichen Gebühren werden fällig und sind entspechend beim DPMA einzuzahlen mit der Einreichung einer Anmeldung oder eines Antrags, für die Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung eines Schutzrechts oder für andere einzelne Verfahrensschritte. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Das DPMA versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen.

Alle Informationen zu den amtlichen Gebühren können Sie dem pdf-Datei Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) entnehmen. Dort finden Sie auch die Zahlungsbedingungen und die Kontoverbindung des DPMA.

Auf den Gebührenseiten haben wir die Informationen rund um die amtlichen Gebühren beim DPMA zusammengestellt.

Welche Firmen sind dem DPMA bekannt?

Schreiben der folgenden Unternehmen wurden uns zuletzt gemeldet:

  • EUTD - European Trademarks & Domains (Internetadresse: www.eutd.org)
  • IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark
  • IPOS - Intellectual Property Organisation Service (Internetadresse: www.ip-os.org)
  • IPS – Intellectual Property Services (Internetadresse: www.ipservices.biz)
  • IPTR - International Patent and Trademark Register (Internetadresse: www.iptr.biz)
  • PMR-Service GmbH - Patent- und Markenregister (Internetadresse: www.pmr-serv.com)
  • TMP Register - Trademark Publication (Internetadresse: www.tmp-register.com)
  • WPAT- World Patents and Trademarks (Internetadresse: www.wpat-service.com)
  • WPT - World Patent and Trademark Register ltd (Internetadresse: www.worldpatenttrademark.com/)

  • Liste der Unternehmen, die dem DPMA bisher zur Kenntnis gebracht wurden

Sie haben ein solches Schreiben erhalten?

Wenn Sie Zahlungsaufforderungen, Angebote oder Rechnungen in Bezug auf Ihr beim DPMA anhängiges Schutzrecht von Firmen erhalten, bei denen Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung haben, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden. Sollten Sie die betreffende Firma nicht in unserer Liste gefunden haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@dpma.de mit einem Beispiel in der Anlage.

Inhaber von IR-Marken, die ein Schreiben erhalten haben, können sich direkt an die WIPO wenden, um zu überprüfen, ob es sich um ein offizielles Schreiben der WIPO handelt:

  • Bitte rufen Sie hierzu das Internationale Büro an (Telefon: +41 22 338 91 11) oder schreiben Sie eine E-Mail an: intreg.mail@wipo.int
  • Sie können sich für diese und alle anderen rechtlichen Fragen auch gerne an die Rechtsabteilung der Madrid Union wenden: madridlegal@wipo.int

Darüber hinaus möchte das DPMA informativ auch davor warnen, dass zum Teil irreführende Rechnungen zur Registrierung von Domainnamen an Inhaber von Domains versandt werden. Als Rechnungsgrund werden hier häufig "kommerzielle Rechte an geistigem Eigentum" oder ähnliches genannt. Ein Zusammenhang zu beim DPMA anhängigen Schutzrechten besteht jedoch häufig nicht. Gleichwohl möchten wir an dieser Stelle beispielhaft einige Unternehmen solcher Angebotsschreiben benennen:

  • IP Alpenlander (Internetadresse: www.ip-alpenlander.de)
  • IP Uberwachungs (Internetadresse: www.ip-uberwachungs.de)
  • Online Patentbüro (Internetadresse: www.online-patentbüro.de)

Weitere Unternehmen, die dem DPMA in diesem Zusammenhang bekannt wurden.

Nicht nur das DPMA warnt

Auch andere Patent- und Markenämter warnen auf ihren Seiten vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von ihnen stammen:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (externer Link WIPO),
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (externer Link EUIPO) und
  • Europäische Patentamt (externer Link EPA).
  • Sowie zahlreiche nationale Patent- und Markenämter, wie beispielsweise das

Der externer Link Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) sowie zahlreiche Industrie- und Handelskammern informieren umfassend über die hier beschriebene Vorgehensweise, die auch mit den Begriffen "Registerschwindel", "Adressbuchangebote" oder "Formularfalle" beschrieben wird.

Stand: 12.01.2024