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Bewerbung und Einstellung

Sie haben sich bei uns als Patentprüferin oder Patentprüfer beworben und möchten wissen, wie das Bewerbungsverfahren abläuft? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.

Bewerbungsverfahren

Zunächst bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung. In der Eingangsbestätigung teilen wir Ihnen für Ihre Planung mit, in welchem Zeitraum die Vorstellungsgespräche voraussichtlich stattfinden werden. Weil in der Regel viele Bewerberinnen und Bewerber das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung (§ 26 Absatz 3 Satz 1 Patentgesetz) erfüllen, treffen wir eine Vorauswahl nach Aktenlage und laden Sie nach Ablauf der Ausschreibungsfrist gegebenenfalls zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch nach München ein. Diesen Termin stimmen wir vorab mit Ihnen telefonisch ab.

In dem Vorstellungsgespräch teilen wir Ihnen die voraussichtliche Dauer des Bewerbungsverfahrens mit (in der Regel zwei bis drei Monate). Außerdem erhalten Sie dann eine unverbindliche Berechnung Ihrer Besoldung. Weil Ihr Anfangsgehalt als Patentprüferin oder Patentprüfer abhängig von Ihrer bisherigen beruflichen Erfahrung ist, sollten Sie berufliche Erfahrungen und bisherige Tätigkeitzeiträume nach Abschluss Ihres Studiums im Bereich der Naturwissenschaften oder der Technik in Ihrer Bewerbung aussagekräftig darstellen und entsprechende Nachweise beifügen. Nur wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Ihnen entsprechende Erfahrungszeiten anerkennen.

Einstellung

Als Patentprüferin oder Patentprüfer nehmen Sie eine hoheitliche Aufgabe wahr und werden als Beamter oder Beamtin eingestellt. Voraussetzung der Verbeamtung ist die Vorlage eines Führungszeugnisses und eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses. Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens senden wir Ihnen daher zunächst eine Einstellungszusage unter Vorbehalt der Vorlage eines unbedenklichen Führungszeugnisses und eines unbedenklichen amtsärztlichen Gutachtens. Wir übersenden Ihnen gleichzeitig Aufforderungsschreiben sowohl an die Meldebehörde als auch an das Gesundheitsamt in Wohnortnähe, bei denen Sie die Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses und eine amtsärztliche Untersuchung beantragen müssen. Die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung trägt das DPMA.

Gleichzeitig beteiligen wir unsere Personalvertretung. Stimmt der Personalrat Ihrer Einstellung zu und liegen uns die genannten Unterlagen vor, geben wir Ihnen eine verbindliche Zusage. Jetzt können Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen den Tag, an dem Sie Ihre Tätigkeit als Patentprüferin oder Patentprüfer bei uns beginnen möchten.

Ernennung zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat

Bevor Sie bei uns als Patentprüferin oder als Patentprüfer ihre Tätigkeit starten, händigen wir Ihnen eine Ernennungsurkunde als "Regierungsrätin" oder "Regierungsrat" aus. Weil Sie verbeamtet werden, wird kein Arbeitsvertrag geschlossen. Das Beamtenverhältnis wird allein durch Aushändigung der Urkunde wirksam begründet.

Stand: 10.11.2020