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Internationale Anmeldung
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) können Sie den Schutz Ihrer angemeldeten oder eingetragenen nationalen Marke international ausdehnen. Stellen sie hierfür beim DPMA einen Antrag auf internationale Registrierung, in dem Sie die Länder/Vertragsparteien benennen, auf die Ihre Marke erstreckt werden soll. (Einen kurzen Überblick über den Verfahrensablauf finden Sie unter Markenschutz im Ausland/So dehnen Sie den Schutz Ihrer Marke aus.)
Ein Merkblatt zur internationalen Registrierung über das Madrider System finden Sie auf unseren Marken-Formular-Seiten.
Einreichungswege
Die Einreichung beim DPMA ist elektronisch über DPMAdirektWeb – Internationale Registrierung (signaturfrei) oder DPMAdirektPro möglich. Sie kann aber auch per Post oder Fax erfolgen.
Hinweis:
Wenn Sie den Antrag beim DPMA elektronisch und signaturfrei einreichen möchten, füllen Sie bitte zunächst die notwendigen Formulare aus, speichern Sie diese im PDF/A-Format auf Ihrem Rechner und laden Sie sie anschließend in DPMAdirektWeb – Internationale Registrierung hoch. Auf den Dokumenten ist keine Unterschrift erforderlich (Ausnahme: Formular MM18, siehe unten).
Formulare
Immer erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005)
Mit diesem Schreiben richten Sie Ihren Antrag an das DPMA. Sie teilen uns darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit. - Antrag auf internationale Registrierung einer Marke - MM2
Für einen Antrag auf internationale Registrierung einer angemeldeten oder eingetragenen deutschen Basismarke ist das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formular MM2 zu verwenden. Sie haben die Möglichkeit, das Formular MM2 mittels des
WIPO Madrid Application Assistant zu erstellen. Das Tool führt Sie in deutscher Sprache und auf intuitive und unkomplizierte Weise elektronisch durch die Anmeldung. Nach dem Ausfüllen kann die im PDF-Format zur Verfügung gestellte internationale Anmeldung (MM2) heruntergeladen und anschließend beim DPMA eingereicht werden.
Alternativ können Sie das Formular auf der Webseite der WIPO unter
Madrid System Forms (ganz unten bei "Additional downloadable forms") als PDF herunterladen und verwenden.
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der
Internetseite der WIPO ("Note for filing").
Gegebenenfalls erforderlich:
- Zusatzerklärung von natürlichen Personen für Anträge/Anmeldungen und Einreichungen aufgrund des 14. Sanktionspakets gegen Russland i. S. des Art. 5s Abs. 1 VO (EU) 833/2014 (A 9520)
Als natürliche Person, die ein Schutzrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt anmeldet, müssen Sie zwingend diesen Vordruck ausgefüllt dem Deutschen Patent- und Markenamt vorlegen, siehe Mitteilung der Präsidentin Nr. 1/24. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person. Sofern Sie die Erklärung schon im Begleitschreiben ausgefüllt haben, ist eine separate Einreichung nicht erforderlich. - Falls Sie die Markendarstellung einer Marke nicht in das Formular MM2 einfügen konnten, kann diese dem Antrag im PDF/A-Format (Dateiname: "Markendarstellung") beigefügt werden. Bitte beachten Sie in der Ausfüllanleitung ("Note for filing") auf der
Internetseite der WIPO die Hinweise zu Ziffer 7 ("THE MARK") des Formblatts MM2. -
Beanspruchung einer Seniorität (Europäische Union) - MM17
Dieses von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formular wird benötigt, wenn Sie die Europäische Union benennen und eine Seniorität beanspruchen möchten. Sofern Sie die Seniorität im Madrid Application Assistant hinzugefügt haben, ist eine separate Einreichung nicht erforderlich. -
Benutzungsabsichtserklärung (USA) - MM18
Bei Benennung der USA wird zusätzlich eine Benutzungsabsichtserklärung auf diesem von der WIPO herausgegebenen (englischsprachigen) Formular benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Einreichung des Formulars MM18 nicht ohne eigenhändige Unterschrift möglich ist. Gegebenenfalls müssen Sie es ausdrucken, unterschreiben und im Format PDF/A einscannen. Sofern Sie für Ihre internationale Anmeldung den WIPO Madrid Application Assistant verwendet haben, ist eine eigenhändige Unterschrift auf dem Formular MM18 nicht notwendig.
Gebühr
Die Gebühr des DPMA für den Antrag auf internationale Registrierung (Gebührennummer: 334 100; 180 Euro) ist innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags zu zahlen (Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA). Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, so gilt der Antrag auf internationale Registrierung als zurückgenommen (§ 6 PatKostG).
Hinweis: Die Höhe der an die WIPO zu entrichtenden Gebühren kann auf der Homepage der WIPO unter
https://www.wipo.int/en/web/madrid-system/how_to/file/fees abgefragt werden. Dort ist auch ein Gebührenberechnungssystem (
fee calculator) verfügbar.
Stand: 10.07.2026

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