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Bericht vom DPMAnutzerforum 2023

Das Einheitspatent, Anmelde-Trends und Produktpiraterie:
Experten diskutieren aktuelle Themen rund um das geistige Eigentum im DPMA

Vieles war neu an diesem DPMAnutzerforum 2023: Zum ersten Mal fand es als Hybrid-Veranstaltung mit Gästen vor Ort und Live-Übertragung im Internet statt (#nf23). Erstmals beeinträchtigte aber auch ein Streik der öffentlichen Verkehrsmittel den Ablauf, da er manchen Referenten und Teilnehmern die Anreise vereitelte. Daher überwog wie in Corona-Zeiten die „virtuelle“ Teilnahme: auf über 2000 Bildschirmen wurde die Übertragung per Youtube verfolgt. Und die dritte Premiere war schließlich die Eröffnungsrede der neuen DPMA-Präsidentin Eva Schewior, die das Amt erst kürzlich von Cornelia Rudloff-Schäffer übernommen hat.

Die neue Präsidentin stellte sich den Gästen im Saal und an den Bildschirmen ausführlich vor (siehe Biografien), ehe sie über "Technologietrends, Einheitspatent und Neues aus dem DPMA“ sprach. Deutschland als rohstoffarmes Land sei heute mehr denn je auf Erfindergeist und Innovationen angewiesen: „Das deutsche Patent spielt dabei als einer der Garanten der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands eine zentrale Rolle“, so Schewior. „Es ist Anreiz für Forschung und Entwicklung und macht Erfindungen vermarktbar.“

Mehr Anmeldungen aus dem Ausland

DPMA-Präsidentin Eva Schewior

DPMA-Präsidentin Eva Schewior

Die Zahl der Patentanmeldungen beim DPMA hat sich nach dem Rückgang während der Pandemie wieder weitgehend stabilisiert. 57.214 Erfindungen wurden beim DPMA zum Patent angemeldet – immer noch die mit Abstand größte Zahl von nationalen Anmeldungen in Europa. Allerdings, so Schewior, sei es bemerkenswert, dass die Konsolidierung vor allem auf die Anmeldungen ausländischer Unternehmen zurückgeht. „Dies zeigt, dass das deutsche Patentsystem und der deutsche Markt für ausländische Anmeldungen sehr attraktiv sind.“ Leider sind die Anmeldungen aus Deutschland in den letzten Jahren deutlich rückläufig (übrigens auch beim Europäischen Patentamt - EPA).

An den Patentanmeldungen lasse sich jedoch auch ein struktureller Wandel in der Innovationstätigkeit der Industrienationen ablesen, so Schewior: Während Erfindungen aus dem Bereich Elektro- und Computertechnik zunehmen, sinkt die Zahl der Anmeldungen aus dem Maschinenbau und der Automobilindustrie. Trotzdem sind die Top 10 der anmeldestärksten Unternehmen weiterhin allesamt Automobilhersteller oder -zulieferer (Details dazu in den Unterlagen zum DPMAnutzerforum 2023).

Mehr Patenterteilungen

2022 erteilten die Prüferinnen und Prüfer des DPMA für 23.592 Erfindungen Patente. Damit liegt die Zahl der Patenterteilungen um 11,7 % höher als im Vorjahr und so hoch wie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr. „Das sind tolle Nachrichten, denn erteilte Patente stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“, so Schewior. Die Erteilungsquote lag übrigens bei 51,9 Prozent.

Zum zweiten Mal in Folge die Zahl konnte das DPMA die Zahl der anhängigen Prüfungsverfahren leicht verringern. „Wir haben somit die Trendumkehr geschafft, können nun den Stau in der Patentprüfung langsam auflösen und dadurch auch die Verfahrenslaufzeiten Schritt für Schritt verkürzen“. Die Qualität der Patenprüfung bleibe aber weiterhin oberste Priorität, so Schewior; „wir bleiben auf höchstem Niveau!“

Drei Millionen Marken!

Auch beim „kleinen Bruder“ des Patents, dem Gebrauchsmuster, zeigte sich 2022 die unterschiedliche Entwicklung zwischen Inland und Ausland. Und zwar sogar noch deutlicher als bei den Patentanmeldungen: Während aus dem Ausland rund 11 % (11,3%) mehr Gebrauchsmuster eingereicht wurden, kamen aus Deutschland fast 22% (21,5 %) weniger.

Das Schutzrecht Marke hatte in den Jahren der Corona-Pandemie einen regelrechten Anmeldeboom erfahren. Ursache war vor allem der explodierende Online-Handel und der damit einhergehende Bedarf an Marken. Inzwischen hat sich das Anmelde-Niveau mit 77.427 Anmeldungen wieder in etwa auf den Vor-Corona-Stand von 2019 eingependelt, berichtete Schewior: 2022 hat das DPMA 75.053 nationale Markenverfahren abgeschlossen und 53.621 Eintragungen vorgenommen (Eintragungsquote: 71,4 %). Und es gab ein Jubiläum: die dreimillionste Markenanmeldung seit der Wiedereröffnung des Amtes 1949 wurde registriert.

Beim Schutzrecht Design gingen die Anmeldezahlen leider weiterhin zurück, aber es tut sich einiges: Es werde derzeit eine Designrechtsnovelle für Europa ausgearbeitet, so die DPMA-Präsidentin. Diese sieht vor, dass künftig beispielsweise auch virtuelle Designs sowie Innen- und Außenraumgestaltungen geschützt werden können. „Es bleibt spannend, wie sich das auf die Anmeldedynamik auswirken wird!“

Schwung aus Asien

Der Bundeskanzler hatte kürzlich mehr Schwung bei Innovationen angemahnt, um Deutschlands Ziele im Hinblick auf Klimaneutralität und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen. Schewior nahm in ihrer Rede unter anderem die Innovationsdynamik im Anmeldebereich Batterien in den Blick: „Hier ist sehr viel Schwung drin!“ So stiegen die veröffentlichten Patentanmeldungen aus dem Bereich Batterie beim DPMA und dem EPA im Zeitraum von 2013 bis 2022 von 1.889 auf 4.651! Dies ist ein Zuwachs von 146 Prozent. Allein von 2021 auf 2022 stiegen die Anmeldungen um 35,3%, so Schewior. Allerdings kommen die Anmeldungen hauptsächlich aus Asien (siehe dazu unsere Pressemitteilung). „Ich hoffe und wünsche uns daher, dass wir bald viel mehr Patentanmeldungen von deutschen Firmen und Erfinder/innen zur Batterietechnik bei uns eingehen sehen!“

Einheitspatent als willkommene Ergänzung

Dann kam Schewior „zur größten Veränderung im europäischen Patentrecht seit dem Start vor fast 50 Jahren“, nämlich zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung. Das sogenannte Einheitspatent wird bekanntlich zum 1. Juni 2023 eingeführt und bietet neue, ergänzende Schutzmöglichkeit für Erfindungen. Schewior betonte die neue Möglichkeit des Doppelschutzes: „Sie können künftig ein und dieselbe Erfindung sowohl europaweit als auch in Deutschland unter Schutz stellen.“

Das habe einen großen Vorteil: „Sollte Ihr Einheitspatent nichtig geklagt werden, so haben Sie als Rückfalloption immer noch den Patentschutz für Deutschland, dem wichtigsten und größten Markt in Europa!“ Das bewährte Gerichtssystem mit seiner langjährigen gefestigten Rechtsprechung sorge für Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Sicherheit. Kosten und Risiken blieben sehr überschaubar. Diese Einschätzung sollte im Lauf der Veranstaltung noch von mehreren Referenten geteilt werden.

„Der 1. Juni ist ein Feiertag!“

Moderator Ulrich Walter mit Dr. Christian wichard

Moderator Ulrich Walter mit dem aus Berlin zugeschalteten Dr. Christian wichard

Nach der Begrüßung durch die Präsidentin ging – das hat beim DPMAnutzerforum quasi Tradition – das Wort an Dr. Christian Wichard, den Leiter der Unterabteilung III B im BMJ. Wichard konnte wegen des Bahnstreiks nicht persönlich anreisen und wurde daher per Videokonferenz von Moderator Ulrich Walter interviewt.
Thema war natürlich wieder das Einheitspatent. „Das ist eine große Sache, eine gute Nachricht für das innovative Europa“, sagte Wichard. „Wir freuen uns, dass wir so weit gekommen sind.“ Der 1. Juni sei für ihn „ein Feiertag“.

Besonders das künftige Europäische Patentgericht (EPG bzw. UPC - Unified Patent Court) sei ein Meilenstein – Europas erstes gemeinsames Zivilgericht stärke die Rechtssicherheit. Erfahrene deutsche Richter werden dort ihre „anerkannt hohe Kompetenz“ einbringen, so Wichard.

Das DPMA als künftige „Zentralstelle für geistiges Eigentum“?

Podiumsdiskussion

Podiumsdiskussion "Die Rolle des deutschen Patentsystems im neuen europäischen Kontext"

Sorgen um das deutsche Patent mache er sich nicht, so Wichard: „Es bleibt bedeutsam!“ Es sei ja nicht die erste Bewährungsprobe für das nationale Patent, saget er mit Bezug auf die großen Befürchtungen, die sich einst mit Eröffnung des Europäischen Patentamts verbanden. Dank seiner Qualität, Flexibilität und moderaten Kosten funktioniere das deutsche Patentwesen trotz Anmeldemöglichkeit beim EPA seit Jahrzehnten gut.

Im Hinblick auf die neuen Aufgaben des DPMA nach § 26a PatG äußerte er die Hoffnung, das DPMA werde sich zur „Zentralstelle für geistiges Eigentum“ entwickeln, das „auf Augenhöhe mit internationalen Institutionen“ proaktiv die breite Öffentlichkeit über Schutzrechte informiere und aufkläre.

Angesprochen auf eine mögliche Erweiterung des Gebrauchsmusterschutzes auch für Verfahren gab sich Wichard zurückhaltend. Aber man müsse das Gebrauchsmuster attraktiver machen, um den „abstürzenden Zahlen“ entgegen zu wirken. Schließlich sei das Gebrauchsmuster optimal „für jeden, der sofort Schutz will“.

Wer hat Angst vorm Einheitspatent?

Ingeborg Graefe (Tesa) und DPMA-Vizepräsident Bernd Maile

Ingeborg Graefe (Tesa) und DPMA-Vizepräsident Bernd Maile

Die Rolle des deutschen Patentsystems im neuen europäischen Kontext war anschließend das Thema einer großen Podiumsdiskussion. Das wichtigste Ergebnis: Niemand fürchtete, dass das deutsche Patent durch das europäische Einheitspatent künftig stark an Bedeutung verlieren könnte.

Dr. Dieter Laufhütte, Patentanwalt von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel, betonte den Kostenfaktor. Angesichts der Gebühren und Nebenkosten des Einheitspatents müsse sich jedes Unternehmen fragen: Brauche ich wirklich in all diesen Ländern Schutz? Andererseits dürfe man die Kosten für ein Einheitspatent aber auch nicht überbewerten im Vergleich zu den Summen, die in Forschung und Entwicklung investiert werden müssten. In der europäischen Rechtsvereinheitlichung sah Laufhütte insgesamt aber eine „große Chance“.

Ingeborg Graefe von Tesa SE konstatierte für ihr Unternehmen: „Das Einheitspatent schützt in mehr Ländern, als wir brauchen.“ Die Zeit der großen Patent-Portfolios sei vorbei; das Einheitspatent komme im Prinzip „zu spät“. Eine Anmeldung in etwa drei Ländern, darunter natürlich Deutschland, reiche für sie meist aus. Ohnehin werde in der Praxis nur ein Teil der Patente auch tatsächlich genutzt, so Graefe.

Ähnlich sah es DPMA-Vizepräsident Bernd Maile: Ob sich das Einheitspatent für ein Unternehmen lohne, hänge von seiner Strategie und wirtschaftlichen Aufstellung ab. Für viele reiche der Schutz in sehr wenigen Ländern. Der Schlüsselmarkt Deutschland sei fast immer dabei, daher habe das nationale Patent weiterhin seine Daseinsberechtigung. Der Doppelschutz sei eine gute Möglichkeit, das neue europäische System auszutesten, so Maile.

„Ein Meilenstein des europäischen Zusammenrückens!“

Tobias Pichlmaier und Dieter Laufhütte

Tobias Pichlmaier (EPG) und Dr. Dieter Laufhütte (Lorenz Seidler Gassel)

Der Vizepräsident des Bundespatentgerichts, Gerald Rothe, fürchtete nicht, dass ihm künftig die Arbeit ausgehen könnte. Sorgen bereitete ihm eher, dass es anfangs an den Kammern des Europäischen Patentgerichtes möglicherweise zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen könnte; eine gewisse Unsicherheit sei in den ersten Jahren denkbar.

Tobias Pichlmaier ist einer der von Wichard gelobten „erfahrenen deutschen Richter“, die künftig ihre „anerkannt hohe Kompetenz“ am Europäischen Patengericht einbringen werden. Noch ist er ausschließlich Vorsitzender Richter am Landgericht München I, freut sich aber auf die „spannende Sache“, nämlich seine zusätzlich neue Aufgabe am UPC: „Das ist ein Meilenstein des europäischen Zusammenrückens!“ Er äußerte die Hoffnung, dass dies der Beginn eines europäischen Rechtssystems wird, das andere Bereiche (etwa das Kartellrecht) nachziehen werden. Das UPC werde ein Vorreiter sein. Aber das deutsche Patentsystem müsse sich trotzdem keine Sorgen machen – die jetzigen Neuerungen seien ein „laues Lüftchen“ im Vergleich zum „Sturm“ von 1977, als das Europäische Patentamt eröffnete. Kritisch sieht er den Wegfall des Doppelschutzverbots, da er Wettbewerbsstrategien befördere, wo es doch auf den reinen Schutz (nicht das Ausbremsen Anderer) ankommen sollte.

Gerald Rothe (Bundespatentgericht) und Ingeborg Graefe (Tesa)

Gerald Rothe (Bundespatentgericht) und Ingeborg Graefe (Tesa)

Etwas Kritik am Einheitspatent gab es auch. Prof. Dr. Sabine Boos vom Institut für Recht der innovativen Technologien an der Hochschule Heilbronn hätte sich mehr Rücksicht auf KMU gewünscht – die Kostenstruktur benachteilige die kleinen Unternehmen. Sie forderte Nachbesserungen. Überhaupt sei das „Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht“ (EPGÜ) „durchaus lückenhaft“.

Wichtig ist – darin waren sich alle einig - angesichts der neu erweiterten Möglichkeiten den Überblick zu behalten. Boos betonte die Bedeutung von Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit; rund um Fragen des geistigen Eigentums sei „niederschwellige Aufklärung“ vonnöten, idealerweise schon in der Schule.

Aufklären und Fördern - Die neuen Aufgaben des DPMA

Lennart Röer

Lennart Röer (Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie)

Am Nachmittag des ersten Tages widmete sich eine Reihe von Vorträgen verschiedenen Fokus-Themen des DPMAnutzerforums 2023.

Zum Auftakt sprach Roger Hildebrandt über die neuen Aufgaben des DPMA. Laut § 26a PatG hat das DPMA seit Januar 2022 ein gesetzliches Mandat für die Förderung der Nutzung von Schutzrechten. Zu diesem Zweck wurde ein gleichnamiges Sachgebiet im Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin (IDZ Berlin) des DPMA eingerichtet.
Hildebrandt legte dar, wie das DPMA „bewusstseinsbildende Maßnahmen über Rechte des geistigen Eigentums und deren Schranken“ entwickelt, über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte aufklärt und über entsprechende Förderprogramme (vor allem für KMU) informiert. So entwickelt man im IDZ Konzepte, Informationsangebote und Kommunikationsstrategie für Fachveranstaltungen, Seminare und Schulungen, wiederum vor allem für KMU. Als Beispiele nannte Hildebrandt u.a. „IP in Education“ oder die LISUM Kooperation.

Vorsicht vor Piraten!

Gesprächsrunde "Durchsetzung"

Gesprächsrunde "Durchsetzung"

Lennart Röer vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie gab eine Standortbestimmung zum Thema Markenpiraterie. Das Thema ist heikel; Piraterie sorgt für erhebliche Schäden bei Unternehmen und Verbrauchern: 5,8 Prozent der Importe in die EU waren 2019 schutzrechtsverletzende Waren. Im globalen Handel machten Piratenprodukten im gleichen Jahr 2,5 Prozent aus, so Röer. Bei 90 Prozent aller verletzten Schutzrechte handelt es sich um Marken. Röer gab amüsante Kostproben der Öffentlichkeitsarbeit des Aktionskreises, schilderte die Herausforderungen für alle Beteiligten und empfahl Schutzmaßnahmen.

Es gibt auf europäischer Ebene etliche Stellen, die sich dem Kampf gegen Produkt- und Markenfälschungen widmen. Blanca Arteche sitzt gewissermaßen im Zentrum dieser Aktivitäten: Sie arbeitet für die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums am EUIPO in Alicante. Von dort live zugeschaltet berichtete sie über die Aktivitäten der Beobachtungsstelle, die sich vor allem der sensibilisierenden Aufklärungsarbeit und dem informativen Austausch aller betroffenen Institutionen widmet, etwa in Form von Schulungen für Zollbeamte oder durch Bereitstellung von Datenbanken.

Fälschungen ächten!

Jörg-Eckhard Dördelmann (DPMA)

Jörg-Eckhard Dördelmann (DPMA)

Hildebrandt, Röer und Arteche trafen sich anschließend mit Moderator Walter zu einer teil-virtuellen Gesprächsrunde zum Thema "Durchsetzung", verstärkt durch Jörg Rosenow vom Bundesministerium der Justiz.

Arteche betonte einmal mehr, wie wichtig der internationale Austausch ist. Nur durch intensives Netzwerken lasse sich der Piraterie beikommen. Zwar gebe es tatsächlich schon sehr viele Stellen in Europa, die sich mit dem Thema Produktpiraterie beschäftigen, was auf den ersten Blick unübersichtlich wirken könne; aber jede Institution habe ihre klar definierte Aufgabe. Wichtig sei, dass alle intensiv kooperierten.

Gibt es schon auf europäischer Ebene zahlreiche betroffene Institutionen, so multipliziert und kompliziert sich die Zahl der Einzubeziehenden in Deutschland nochmals durch die föderale Struktur, hielt Rosenow fest. Gerade deshalb sei es wichtig, dass DPMA künftig in eine zentrale Rolle zu rücken. Es gelte, die Bevölkerung über das Thema zu informieren, ein Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums zu schaffen. Und auf die Gefahren durch minderwertige Nachahmer aufmerksam zu machen, ergänzte Röer. Fälschungen müssten gesellschaftlich geächtet werden.

Eine Lanze für das Gebrauchsmuster brechen

Dr. Robert Phelps

Dr. Robert Phelps (Bayerische Patentallianz)

Die Bayerische Patentallianz (BayPAT) wurde vor einigen Jahren gegründet, um das Innovationspotenzial der Hochschulen im Freistaat besser zu erschließen und „für die Gesellschaft nutzbar zu machen“. Ihr Geschäftsführer Dr. Robert Phelps stellte in seinem Vortrag „Vom Patent zum marktfähigen Produkt“ die Arbeit der BayPAT vor. Angesichts immer kürzerer Innovationszyklen und der dynamischen Entwicklung neuer Technologien und Märkte gewinnen gewerbliche Schutzrechte zunehmend an Bedeutung, so Phelps. Dies gelte besonders für technologieorientierte Start-ups. Erfindungen aus den Hochschulen spielten in diesem Kontext eine besondere Rolle, da sie „ein einzigartiges Innovationspotenzial besitzen“. Die BayPAT will helfen, dieses zu verwerten.

Immer wieder war an diesem Tag vom Gebrauchsmuster als unterschätzter Möglichkeit die Rede gewesen. Zum Abschluss der Vorträge rückte es nochmals als „das attraktive Schutzrecht für KMU“ in den Mittelpunkt.

Dr. Tobias Wuttke

Dr. Tobias Wuttke (Bardehle Pagenberg)

Jörg-Eckhard Dördelmann (DPMA) und der Patentanwalt Dr. Tobias Wuttke (Bardehle Pagenberg) priesen die Vorteile dieses „weltweit günstigsten Schutzrechts“: Es sichere Erfindungen kostengünstig, schnell und umfassend. Zudem sei es vor deutschen Gerichten effizient durchsetzbar (sogar teils mit einstweiligen Verfügungen). Kurz: „Für KMUs und Start-ups ist das deutsche Gebrauchsmuster ideal“.

Zum Abschluss eines langen, informativen ersten Tages des DPMAnutzerforums bedankte sich die DPMA-Präsidentin bei allen Mitwirkenden und Gästen und verlieh nochmals ihrer Freude darüber Ausdruck, dass man sich nach drei Jahren endlich wieder vor Ort begegnen konnte: „Der persönliche Austausch ist durch nichts zu ersetzen!“

An zwei weiteren Tagen sendete das DPMAnutzerforum auf seinem Youtube-Kanal Seminare zu Schutzrechtsthemen :"Aktuelles aus der Marke", "Wie melde ich ein Design schnell und effektiv an?" und "Sicherer Schutz: Nationale Patente neben Einheitspatent und Bündelpatent". Außerdem gab es Videoseminare zu den E-Diensten des DPMA, zur Recherche in DPMAregister sowie zu DPMAdirekt.

Übrigens: Das nächste DPMAnutzerforum findet vom 19. bis 21. März 2024 statt.

Bilder: Frank Rollitz

Stand: 09.12.2024