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Messen

Datum | Messe | Ort | Halle/Stand |
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Januar | |||
13.-15.01.2021 | BAU ONLINE 2021 | digitale Veranstaltung | virtueller Aussteller |
Wegen der Corona-Pandemie nimmt das DPMA bis auf Weiteres nur digital an Messen teil.
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Ausstellungspriorität
Für Gebrauchsmuster, Marken und Designs, die vor der Anmeldung beim DPMA auf einer inländischen oder ausländischen Ausstellung zur Schau gestellt werden, kann ein "Ausstellungsschutz", die sogenannte Ausstellungspriorität, in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sind der Anmeldetag für den Zeitrang der Anmeldung und die Prüfung der Neuheit der Erfindung oder des Designs maßgeblich. Die Ausstellungspriorität modifiziert diesen Grundsatz und gewährt Anmeldern einen Schutz in Form eines Prioritätsrechts bereits ab dem ersten Tag der Zurschaustellung auf der Ausstellung. Eine Übersicht der Messen, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach § 15 Absatz 3 Designgesetz, § 6a Absatz 3 Gebrauchsmustergesetz und § 35 Absatz 3 Markengesetz bekannt gemacht worden sind, finden Sie im Bundesanzeiger unter dem Suchbegriff "Ausstellungsschutz".
Bild: DPMA
Stand: 18.01.2021