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Tipps für Ihre Designanmeldung

großes Häkchen vor Fragezeichen

Sie haben vor, ein Design bei uns anzumelden? Welche Unterlagen Sie dazu brauchen und wie Sie Ihre Anmeldung einreichen können, finden Sie im Menüpunkt "Designs" unter Anmeldung. Hier haben wir einige Tipps aus der Praxis für Sie zusammengestellt.

Was Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen

In Ihrer Designanmeldung müssen Sie

  • angeben, wer der Designanmelder ist
  • das angemeldete Design/die angemeldeten Designs bildlich darstellen
  • mindestens ein Erzeugnis angeben, für das das Design verwendet wird. Mehr dazu finden Sie auch in unserem pdf-Datei Merkblatt für Designanmelder.

Sie können Ihr Design entweder mit DPMAdirektWeb online (signaturfrei) bzw. mit DPMAdirektPro (signaturgebunden) anmelden oder das pdf-Datei Antragsformular (1,02 MB) ausfüllen und per Post einschicken.

Wie Sie die Designs darstellen können

Die Designdarstellungen (Wiedergabe) sind das Herzstück Ihrer Anmeldung. Sie bilden den Schutzgegenstand Ihres eingetragenen Designs. Das heißt, nur das, was in der Wiedergabe sichtbar ist, ist auch geschützt. Fotos oder Zeichnungen sollten daher von guter Qualität und alle Designmerkmale darauf deutlich erkennbar sein. Wenn Sie Fotos einreichen, sollten diese nicht verschwommen oder über-/unterbelichtet sein. Vermeiden Sie ungewollte Spiegelungen oder Schattenwürfe auf und neben dem Designgegenstand. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Design sich von dem Hintergrund gut abhebt und sich auf den Darstellungen keine sonstigen Gegenstände befinden, die nicht zum Design gehören. Auch Bemaßungen, Beschriftungen und Erläuterungen dürfen auf den Darstellungen nicht enthalten sein. Textliche Erläuterungen zu den Designmerkmalen können in einer ergänzenden Beschreibung eingereicht werden.

Beispiel 1: Wiedergabe vor neutralem Hintergrund

  • links falsch: schwarzer Stuhl vor schwarzem Hintergrund; rechts richtig: Design ist vor neutralem Hintergrund abgebildet

Vergleich Designdarstellung falsch/richtig


Beispiel 2: Wiedergabe ohne Bemaßungen und Beschriftungen

  • links falsch: Darstellung mit Bemaßung; rechts richtig: Wiedergabe ohne Bemaßungen und Beschriftungen

Vergleich Designdarstellung falsch/richtig

Wie Sie grafische Disclaimer richtig darstellen

Wasserfilter, Teile sind mit gestrichelten Linien dargestellt

Design DE 40701889-0001

Wenn Sie nur Teile eines Gegenstands schützen lassen möchten, aber zum besseren Verständnis des angemeldeten Designs eine Gesamtansicht des Gegenstands einreichen möchten, müssen Sie die nicht geschützten Teile mittels eines grafischen Disclaimers (d.h. einer grafischen Schutzausschließungserklärung) kennzeichnen. Wichtig ist hierfür, dass der grafische Disclaimer als solcher erkennbar ist. Achten Sie bitte darauf, dass auf sämtlichen Designdarstellungen eindeutig und einheitlich zu sehen ist, welche Teile Sie schützen lassen möchten und welche nicht.

Beispielsweise können Sie, wenn Sie Ihr Design mittels Strichzeichnungen darstellen, für die nicht geschützten Teile gestrichelte Linien verwenden. Möchten Sie Ihr Design mit fotografischen oder computergrafischen Darstellungen wiedergeben, werden Farbschattierungen, Unschärfen und Abgrenzungen akzeptiert.

Gemeinsame Mitteilung zur Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern

Nähere Hinweise zu den grafischen Disclaimern und den weiteren Anforderungen an die Wiedergaben von Designs finden Sie in der pdf-Datei gemeinsamen Mitteilung "Konvergenz bei graphischen Wiedergaben von Geschmacksmustern" (2,79 MB).

Verschiedene Gestaltungsvarianten eines Produkts anmelden

Mehrere Gestaltungsvarianten eines Produkts (zum Beispiel unterschiedliche Farben und Formen) dürfen Sie nicht als ein einziges Design einreichen. Um verschiedene Variationen eines Produktes schützen zu lassen, müssen Sie jede Gestaltungsvariante als eigenes Design anmelden; möglich ist dafür auch eine Sammelanmeldung (Anmeldung mit mehreren Designs):

verschiedene Darstellungen eines Stuhls nebeneinander

verschiedene Gestaltungsvarianten eines Produkts: Design 1, Design 2, Design 3, Design 4, auch als Sammelanmeldung möglich

Bitte beachten Sie außerdem, dass ein eingetragenes Design nur ein konkretes Produktdesign schützt. Eine von einem konkreten Produkt losgelöste Idee oder ein Gestaltungskonzept als solches sind nicht Gegenstand des Designschutzes.

Wo Sie die Erzeugnisangabe recherchieren können

Sie müssen zu jedem Design ein Erzeugnis angeben. Das heißt, Sie müssen das Produkt benennen, das geschützt werden soll (zum Beispiel: Sofas, Trinkbecher oder Mobiltelefone). In der Regel genügt es, wenn Sie einen treffenden Erzeugnisbegriff angeben. Maximal können Sie fünf Begriffe angegeben. Die zulässigen Begriffe für die Erzeugnisangabe können Sie in der vom DPMA bereitgestellten Suchmaschine online recherchieren. Eigennamen oder Fantasiebegriffe können nicht berücksichtigt werden.

links Postkarte mit Logo zu 20 jahre Dienststelle Jena, rechts nur das Logo

Erzeugnisangabe links: "Einladungskarten"; rechts: "Grafiken"

Was Sie bei der Beschreibung beachten sollten

Sie dürfen – müssen aber nicht – eine Beschreibung der Designdarstellungen einreichen. Diese darf sich nur auf die in den Darstellungen sichtbaren Merkmale des Designs beziehen und diese verbal wiedergeben. Dabei sollten Sie weder die Funktion des abgebildeten Gegenstands beschreiben noch Gestaltungsalternativen (zum Beispiel im Hinblick auf die Farbgebung) aufzeigen oder die Gestaltungsidee bzw. die Problemstellung, die der Gestaltung zugrunde liegt, erläutern. Erfüllt die Beschreibung nicht diese Anforderungen, kann sich die Eintragung der Designs verzögern.

Wie Sie Anmelder und Vertreter vollständig angeben

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Anmelderangaben richtig und vollständig sind. Insbesondere sollte eindeutig aus den Anmelderangaben hervorgehen, ob es sich um eine natürliche Person, einen eingetragenen Kaufmann oder eine juristische Person handelt.

  • Sollten Sie ein Einzelgewerbe betreiben, aber nicht als Kaufmann eingetragen sein, müssen Sie die Anmeldung in Ihrem eigenen Namen einreichen.
  • Sind Sie als Unternehmen, Verein, Gewerbebetrieb etc. in einem Register (zum Beispiel im Handels- oder Vereinsregister) eingetragen, müssen die Anmelderangaben sich mit der entsprechenden Registereintragung decken.
  • Melden Sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an, müssen Sie zusätzlich mindestens einen vertretungsberechtigten Gesellschafter benennen.

Bild: iStock.com/Altayb, Bild 2, 3 und 5: SCHNEEWEISS AG, Bild 4, 6 und 7: DPMA

Stand: 23.11.2021