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Erforderliche Angaben und Unterlagen

Grauer Quader aus Würfelsteinen, aus dem blaue Würfelsteine herausfliegen

Sie können Ihr Design online (signaturfrei), elektronisch (signaturgebunden) oder konventionell auf Papier anmelden. In jedem Fall müssen Sie Angaben zur anmeldenden Person und zu den Erzeugnissen, bei denen das Design verwendet werden soll, machen. Außerdem müssen Sie eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs einreichen.

Anmelderangaben

Natürliche Personen (Privatpersonen), juristische Personen und auch rechtsfähige Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) können ein Design anmelden. Dabei müssen die Anmelderangaben Name/Firma und Anschrift umfassen.

Bitte beachten Sie:

  • bei natürlichen Personen:
    • Wird das Design für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) angemeldet, so ist die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung anzugeben. Firmenbezeichnungen von Gewerbetreibenden und Einzelunternehmern ohne Handelsregistereintrag dürfen nicht angegeben werden.
    • Soll die Anmeldung für mehrere Personen erfolgen, sind die Namen und Wohnanschriften aller Einzelpersonen anzugeben.
  • bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG):
    • Ist der Anmelder als juristische Person in einem Register (beispielsweise einem Handelsregister) eingetragen, muss der Name oder die Firma entsprechend dem Registereintrag angegeben werden.
  • bei rechtsfähigen Personengesellschaften (zum Beispiel GbR):
    • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann in das Designregister eingetragen werden, wenn zusätzlich zu dem Namen und der Anschrift der Gesellschaft der Name und die Anschrift von mindestens einem vertretungsberechtigten Gesellschafter angegeben sind.

Wiedergabe des Designs

Modellzeichnung eines blauen Sportwagens

Sie können als Wiedergabe bis zu zehn Fotos oder sonstige grafische Darstellungen des Designs beifügen, insbesondere um das Design aus verschiedenen Perspektiven zu zeigen. Auch Zeichnungen oder softwaregenerierte Grafiken sind möglich.

Darstellungen mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten (zum Beispiel andere Farbe oder Form) können nicht zu einer einzigen Wiedergabe zusammengefasst werden. Jede abweichende Produktgestaltung stellt ein separates Design dar und ist als solches gesondert anzumelden. Die Wiedergabe legt Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und ist daher von zentraler Bedeutung. Der Schutzgegenstand ist auf die in der Wiedergabe sichtbaren Erscheinungsmerkmale begrenzt, das heißt, nur das, was in der Wiedergabe sichtbar ist, ist auch geschützt. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, die aus Ihrer Sicht zu schützenden Bestandteile des Designs deutlich sichtbar wiederzugeben.

Die drei wichtigsten Anforderungen an die Wiedergabe

  • Es darf jede Darstellung nur eine Ansicht des Designs enthalten. Die erste Darstellung sollte die Gesamtansicht des Designs zeigen, weil diese mit der Eintragung in das Designregister in der "Trefferliste" in DPMAregister abgebildet wird.
  • Die Darstellungen dürfen keine Gegenstände zeigen, die nicht zum Design dazu gehören.
  • Außerdem muss das Design vor einem neutralen Hintergrund (einheitliche Farbe, die sich deutlich vom Design unterscheidet, zum Beispiel weiß oder grau) abgebildet werden. Die Darstellungen dürfen keine Bemaßungen, erläuternde Texte oder sonstige beschreibende Zusätze enthalten.

Zu den Anforderungen an die Wiedergabe in Bezug auf den neutralen Hintergrund, grafische Disclaimer und zulässige Arten von Ansichten wurden auf europäischer Ebene Leitlinien für eine gemeinsame Praxis der beteiligten Patent- und Markenämter erstellt. Nähere Informationen dazu mit Beispielen für zulässige Darstellungen finden Sie in der gemeinsamen Mitteilung pdf-Datei "Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern" (2,79 MB) vom 15. April 2016, in der korrigierten Fassung vom 15. Mai 2018.

Für die Online-Anmeldung über DPMAdirektWeb oder die Anmeldung mit der DPMAdirektPro-Software reichen Sie bitte Darstellungen im Dateiformat JPEG (*.jpg) ein. Wenn Sie Ihr Design konventionell auf Papier anmelden, können Sie die Wiedergabe (Darstellung) des Designs entweder auf dem pdf-Datei Wiedergabeformblatt R 5703.1 aufkleben oder aufdrucken oder als JPEG-Datei auf einem elektronischen Datenträger einreichen.

Hinweise zur Einreichung von elektronischen Darstellungen

Folgende Formate sind für den elektronischen Datenträger zugelassen:
CD-R, CD-RW, DVD-R, DVD+R, DVD-RW und DVD+RW. Die einzelnen Bilddateien sind im Format JPEG (*.jpg) im Stammverzeichnis des leeren Datenträgers abzulegen (keine Unterverzeichnisse). Jede Datei darf nur eine Darstellung enthalten.

Bei den elektronischen Darstellungen muss die Auflösung mindestens 300 dpi sowie die Bildgröße mindestens 355 x 355 Pixel betragen. Die Größe einer Datei darf zwei Megabyte nicht überschreiten. Für die Dateinamen der einzelnen Darstellungen sind arabische Ziffern zu verwenden (zum Beispiel 1.1.jpg). Die Ziffer links vom Punkt bezeichnet die Nummer des Designs und die Ziffer rechts vom Punkt die Nummer der Darstellung.

Erzeugnisangabe

Warenbegriffe finden

Ihre Anmeldung muss eine Erzeugnisangabe enthalten. Das heißt, Sie müssen die Waren angeben, für die Sie das Design verwenden wollen. Dafür ist ein geeigneter Begriff aus der Warenliste Design auszuwählen. Bitte geben Sie einen geeigneten Warenbegriff pro Design an und nutzen Sie dazu unsere Suchmaschine zur Erzeugnisangabe. Diese enthält alle zugelassenen Warenbegriffe. Maximal können fünf Warenbegriffe pro Design angegeben werden.

Bild 1: iStock.com/D3Damon, Bild 2: iStock.com/alex_mit

Stand: 13.01.2022