Inhalt

Tipps zu Recherche und Lizenz

Oft ist der Weg von der Idee über ein gültiges Schutzrecht hin zum erfolgreichen Produkt mühsam. Es braucht dazu unter anderem Zeit, Geld – und fundiertes Wissen sowohl über den Stand der Technik als auch über die Marktsituation. Dazu bedarf es gründlicher Recherche.

Sie können zu Ihrer Patentanmeldung einen Rechercheantrag nach §43 PatG beim DPMA stellen. Das DPMA ermittelt dann kostenpflichtig den Stand der Technik und prüft vorläufig die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung und erstellt einen ausführlichen Recherchebericht.

Übrigens können Sie eine Patentrecherche auch von einem Patentinformationszentrum in Ihrer Nähe durchführen lassen (Link).

Vor jeder Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung steht die Recherche zum Stand der Technik. Je mehr Gedanken Sie sich im Vorfeld Ihrer Recherche machen, desto gründlicher und zielgerichteter können Sie diese gestalten.

Hier ein paar Tipps:

  • Wie lässt sich Ihre Erfindung am besten definieren? Beschreiben Sie Ihre Erfindung so präzise wie möglich.

  • Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Umschreibungen oder Paraphrasen, notieren Sie Schlüsselwörter und deren Synonyme.

  • Patent oder besser Gebrauchsmuster? Wägen Sie ab, welches Schutzrecht für Ihre Erfindung geeigneter ist. Mehr Informationen für die Entscheidungsfindung finden Sie etwa unter Schutzrechte kurz erklärt.

  • Formulieren Sie mögliche Schutzansprüche. Informationen dazu finden Sie in unseren Informationsblättern.

  • Bestimmen Sie im Voraus die IPC-Klassen, die für Ihre Erfindung relevant sind. Dadurch wird die Recherche beschleunigt.

  • Recherchieren Sie selber gründlich in den Datenbanken des DPMA ( DPMAregister, DEPATISnet) oder anderer Institutionen oder lassen Sie diese Recherche durchführen (Neuheitsrecherche zum Stand der Technik).

  • Im Allgemeinen dürfen Sie keine Einzelheiten Ihrer Erfindung veröffentlichen oder offenlegen, bevor Sie eine Schutzrechtsanmeldung eingereicht haben. Sonst gilt Ihre Erfindung nicht mehr als neu und unveröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr schutzfähig.

  • Sie sollten beachten, dass bei Patentanmeldungen Ihr Prioritätsrecht von 12 Monaten direkt nach der Anmeldung beginnt. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihr Schutzrecht in anderen Ländern anmelden und erweitern.

Hier finden Sie noch weitere Tipps für Ihre Anmeldung eines Patents.

Lizenzerklärungen

Gerade, wenn Sie selbst nicht über die Möglichkeit verfügen, Ihre technische Erfindung zu produzieren und zu vermarkten, sollten Sie sich schon im Vorfeld Ihrer Anmeldung über mögliche Hersteller informieren, an die Sie Ihre Erfindung verkaufen oder die Sie als Lizenznehmer gewinnen könnten.

Ihre Bereitschaft, eine Lizenz zu gewähren, können Sie bereits mit der Schutzrechtsanmeldung im Register hinterlegen.

Lizenzbereitschaftserklärung

Mit einer verbindlichen Lizenzbereitschaftserklärung können Sie sogar die Jahresgebühren halbieren: Erklärt sich der Patentanmelder oder der im Register (§ 30 Abs. 1 PatG) als Patentinhaber Eingetragene dem DPMA gegenüber bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so ermäßigen sich die für die Patentanmeldung oder das Patent nach Eingang der Erklärung fällig werdenden Jahresgebühren auf die Hälfte (§ 23 Abs. 1 und 6 PatG). Diese Lizenzbereitschaftserklärung ist verbindlich und muss schriftlich im Original bzw. in elektronischer Form über DPMAdirektPro (unter Angabe des Namens des Unterzeichners und Signierung des elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, § 126a BGB) beim DPMA eingereicht werden. Eine Erklärung z.B. per Telefax reicht nicht aus. Sie kann gegenüber dem DPMA jedoch jederzeit schriftlich zurückgenommen werden, solange dem Patentinhaber eine Benutzungsabsicht noch nicht angezeigt worden ist (§ 23 Abs. 7 PatG).

Außerdem ist auch eine unverbindliche Erklärung möglich, an einer Lizenzvergabe interessiert zu sein: Diese Erklärung verpflichtet den Anmelder nicht, Lizenzen zu vergeben, sondern dient allein der Information möglicher Lizenznehmer. Die Erklärung wird im Falle der Patenterteilung im Patentregister vermerkt und im Patentblatt veröffentlicht. Sie kann gegenüber dem DPMA und Dritten jederzeit widerrufen werden.

Wie finde ich Lizenzinformationen?

Investoren und potentielle Vermarkter können in DPMAregister gezielt nach gewerblichen Schutzrechten suchen, die Lizenzerklärungen enthalten. Interessierte Lizenznehmer, die gerne neue, spannende und lukrative technische Erfindungen herstellen und vertreiben möchten, finden hier eine Anleitung, wie die Suche nach Lizenzinformationen funktioniert:

In DPMAregister kann im Modul Patente und Gebrauchsmuster in der Expertenrecherche gezielt nach verschiedenen Lizenzinformationen zu technischen Erfindungen gesucht werden. Nutzen Sie in der Expertenrecherche die Funktion "Werte einblenden". In der Ausklappliste "mögliche Lizenzerklärung" können Sie nach diesen Kriterien suchen:

LIZ = lizenzbereitschaftserklaerung-vorhanden oder
LIZ = lizenzinteresseerklaerung-vorhanden oder
LIZ = ausschliessliche-lizenz-vorhanden oder
LIZ = zwangslizenz-vorhanden oder
LIZ = gefoerdertes-vorhaben

Diese Lizenzinformationen können Sie nun beliebig mit anderen Suchkriterien (IPC, Anmelder/Inhaber, Anmeldedatum etc.) gemäß der Boolschen Logik miteinander kombinieren und recherchieren.

Eine ausführliche Darstellung der suchbaren Recherchefelder in DPMAregister finden Sie in der Hilfe zur Datenbank, speziell in dieser Tabelle. Suchen Sie in der Tabelle nach dem Wort "Lizenz".

nach oben

Stand: 24.11.2023