Inhalt
Markenschutz

Was ist eine Marke?
Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.
Aktuelles aus der Marke – Was gibt es Neues?
Susanne Carola Sternhardt, Jörg Portmann, Dr. Thomas Huber (DPMA)
Alleiniges Nutzungsrecht
Die wichtigsten Links zur Markenanmeldung
- Recherche in Datenbanken für Marken
- Papiere: Formulare und Merkblätter
- Kosten: Alles zu den Gebühren
- Anmeldung: Marken online anmelden
Mit der Eintragung der Marke erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können von ihrem Inhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann zudem ein Nutzungsrecht, eine Markenlizenz, an seiner Marke einräumen.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Die Marke wird aber gelöscht, wenn die Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird.
Schutzhindernisse
Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:
- fehlende Unterscheidungskraft
- für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
- ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
- Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Über die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern können Sie sich unter anderem in der Gemeinsame Mitteilung zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern (1,74 MB) informieren.
Weitere Informationen
Prüfungsrichtlinie, Broschüre, Gesetz
Wir haben auf diesen Seiten erste Informationen zum Markenschutz zusammengestellt. Für eine nationale Markenanmeldung gibt es gute Gründe. Lesen Sie dazu unser Infoblatt Gute Gründe für eine nationale Markenanmeldung.
Wenn Sie noch Fragen haben, lohnt sich ein Blick in unsere Merkblätter oder im Zweifelsfall ins Gesetz. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Markenbroschüre.
Bild: iStock.com/focusstock
Stand: 26.06.2023
Soziale Medien