Überblick Entwicklung und Herkunft der Patentanmeldungen
Im Jahr 2025 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) insgesamt 62.050 Patentanmeldungen (nationale Anmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Eintritt in die nationale Phase) eingereicht – 4,7 % mehr als im Jahr zuvor. Damit wurde erstmals seit fünf Jahren wieder die Marke von 60.000 Anmeldungen überschritten.
Erfreulich aus deutscher Sicht ist, dass inländische Anmelderinnen und Anmelder überdurchschnittlich stark zu diesem Wachstum beigetragen haben. 42.349 Anmeldungen kamen von inländischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie freien Erfinderinnen und Erfindern (+5,6 %), 19.701 Anmeldungen kamen aus dem Ausland (+2,8 %).
Offensichtlich setzen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf Investitionen in Forschung und Entwicklung. Der gezielte Schutz technischer Erfindungen bleibt dabei ein unverzichtbares Element, um Entwicklungen vor Nachahmung zu schützen, Investitionen abzusichern und so die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mit der Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA beginnt eine siebenjährige Frist: Innerhalb dieser Zeitspanne können die Anmelderinnen und Anmelder einen Prüfungsantrag stellen und damit das Prüfungsverfahren einleiten. Auch die Zahl dieser Prüfungsanträge ist im vergangenen Jahr wieder leicht gestiegen (+2,9 %). Im vergangenen Jahr gingen beim DPMA 45.628 Prüfungsanträge ein. Das zeigt, dass die Anmelderschaft die Prüfungsqualität des DPMA weiterhin hoch schätzt. Gleichzeitig stellte das Amt erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis und steigerte die Zahl der abgeschlossenen Prüfungsverfahren um 1,3 % (45.839). Besonders erfreulich ist die hohe Zahl erteilter Patente (24.475, +2,2 %). In 21.364 Fällen kam es hingegen nicht zu einer Erteilung – weil die Prüfungsstellen die Anmeldung zurückwiesen, die Anmelderinnen und Anmelder sie zurücknahmen oder fällige Gebühren nicht gezahlt wurden. Die Erteilungsquote lag damit bei 53,4 % (2024: 52,9 %).
Diese Entwicklung zeigt deutlich: Für Unternehmen sind Patente ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie sichern nicht nur Technologien, sondern prägen auch den globalen Wettbewerb, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die unternehmerische Handlungsfähigkeit.
In 8.055 Fällen (Vorjahr: 8.179) wiesen die Prüfungsstellen eine Anmeldung zurück. Dies entspricht einem Anteil von 17,6 % der abgeschlossenen Verfahren (2024: 18,1 %).
Gegen die Patenterteilung kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents Einspruch eingelegt werden. Wenn nach Ablauf dieser Frist kein Einspruch eingelegt wurde, wird das Patent rechtskräftig. Im Berichtsjahr wurden 226 Einsprüche eingelegt. Insgesamt bearbeitete das DPMA 246 Einspruchsverfahren. In 155 Fällen wurden Patente bestätigt oder zumindest beschränkt aufrechterhalten (63,0 %). Nur 59 Patente wurden widerrufen und 32 Einspruchsverfahren endeten mit der Feststellung, dass der Einspruch unzulässig war.
Im Jahr 2025 reichten Anmelderinnen und Anmelder 55.654 Patentanmeldungen direkt beim DPMA ein (+6,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Zusätzlich gingen 6.396 PCT-Anmeldungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf ein und traten in die nationale Phase ein.
Wer Patentschutz im Ausland anstrebt, muss in der Regel separate Anmeldungen bei den jeweiligen nationalen Patentämtern einreichen – ein aufwendiger und kostenintensiver Prozess. Der PCT-Vertrag vereinfacht dieses Verfahren erheblich: Mit einer einzigen Anmeldung können Anmelder und Anmelderinnen die Wirkung einer nationalen Anmeldung in 158 PCT-Vertragsstaaten erreichen.
Das PCT-Verfahren beginnt mit der internationalen Phase (PCT-Anmeldung und globale Recherche). Nach dieser zentralen Vorprüfung folgt die nationale Phase, in der die jeweiligen nationalen Ämter über die Patenterteilung entscheiden.
Die elektronische Einreichung bleibt weiterhin der Standard: 91,8 % aller nationalen Patentanmeldungen gingen online bei uns ein.
Zum Jahresende 2025 waren 158.848 nationale Patente in Kraft (+3,4 %).
Die Zahl der Anmeldungen von Anmelderinnen und Anmeldern mit Wohn- oder Firmensitz in Deutschland stieg um 5,6 % an. Insgesamt meldeten sie 42.349 Erfindungen zum Patent an. Der Anteil inländischer Anmeldungen erhöhte sich damit auf 68,2 % (2024: 67,7 %).
Auch die Zahl der Anmeldungen aus dem Ausland nahm zu: Mit 19.701 Anmeldungen lag sie um 2,8 % über dem Vorjahreswert. Davon kamen 3.605 Anmeldungen aus dem europäischen Ausland (2024: 3.487) und 16.096 aus dem außereuropäischen Ausland (2024: 15.675). Besonders deutlich stiegen die Anmeldungen aus Belgien (+25,5 %). Auch aus Österreich gingen mehr Anmeldungen ein (885, +9,0 %), ebenso aus der Schweiz (+5,3 %). Die Anmeldezahlen aus Japan sind leicht gesunken (6.493, -1,5 %). Aus den USA hingegen gingen wieder deutlich mehr Anmeldungen ein (6.197, +5,3 %). Patentanmeldungen aus China stiegen stark um 19,3 % auf 975.
| Herkunftsländer | Anmeldungen | Anteil in % |
|---|---|---|
| Deutschland | 42.349 | 68,2 |
| Japan | 6.493 | 10,5 |
| Vereinigte Staaten | 6.197 | 10,0 |
| Republik Korea | 1.314 | 2,1 |
| China | 975 | 1,6 |
| Schweiz | 949 | 1,5 |
| Österreich | 885 | 1,4 |
| Taiwan | 555 | 0,9 |
| Frankreich | 360 | 0,6 |
| Schweden | 301 | 0,5 |
| Sonstige | 1.672 | 2,7 |
| Insgesamt | 62.050 | 100 |
Die Automobilindustrie bleibt im Patentbereich die anmeldestärkste Branche. Wie in den Vorjahren zählen ausschließlich Automobilhersteller und Zulieferer zu den zehn anmeldestärksten Unternehmen. Zusammen reichten sie rund 30 % aller Patentanmeldungen ein. Seit nunmehr 18 Jahren belegt die Robert Bosch GmbH mit 4.109 Anmeldungen im Jahr 2025 unangefochten den ersten Platz. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Mercedes-Benz Group AG (2.726) und die Bayerische Motoren Werke AG (2.553). Die Audi AG verdrängte mit 1.912 Anmeldungen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG vom vierten auf den sechsten Platz. Die Volkswagen AG erreichte mit 1.627 Anmeldungen Rang fünf. Mit der GM Global Technology Operations LLC (1.193) und der Ford Global Technologies LLC (859) gehören erneut zwei US-amerikanische Unternehmen zu den anmeldestärksten Akteuren beim DPMA. Das DPMA erfasst Patentanmeldungen anhand der Anmelderdaten. Dabei wird jedes Unternehmen und jede Institution unabhängig von Konzernzugehörigkeiten einzeln erfasst.
Deutsche Patentanmeldungen lassen sich – abhängig vom Wohnort der Anmelderinnen und Anmelder oder dem Sitz des Unternehmens – den einzelnen Bundesländern zuordnen. Baden-Württemberg belegte mit 15.161 Anmeldungen (-2,2 %) erneut den ersten Platz im Länderranking. Bayern folgt mit deutlichem Zuwachs auf 12.575 Anmeldungen (+10,6 %) auf Rang 2. Auf Rang 3 lag wie im Vorjahr Nordrhein-Westfalen mit 5.701 Anmeldungen (+6,7 %). Bezieht man die Anmeldungen auf die jeweilige Bevölkerungszahl, so liegt Baden-Württemberg mit 135 Patentanmeldungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor Bayern (95) und Niedersachsen (47). Das sind auch die Bundesländer, in denen die großen deutschen Automobilhersteller ihren Hauptsitz haben.
Bei Anmeldungen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterscheidet das DPMA zwischen der anmeldenden Organisation und der als natürliche Person benannten Erfinder oder Erfinderin. Bei freien Erfinderinnen und Erfindern oder bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit von Arbeitgebern freigegeben Erfindungen sind Anmelder und Erfinderinnen oder Erfinder in der Regel personenidentisch. Dies war 2025 bei 5,2 % der Anmeldungen der Fall (2024: 3,6 %).
Darüber hinaus erfasst das DPMA auch, wie viele Patentanmeldungen einzelnen Anmeldenden zugeordnet werden können. 5,0 % unserer Anmelderinnen und Anmelder reichten mehr als zehn Anmeldungen im Jahr 2025 ein (2024: 5,5 %). Von diesen sogenannten großen Patentanmeldern stammten aber 74,3 % aller Anmeldungen (2024: 75,1 %).
Die fortschreitende Digitalisierung und der rasante technische Fortschritt fördern zwar Innovationen, erschweren freien Erfinderinnen und Erfindern ohne institutionellen Hintergrund aber zunehmend die wirtschaftliche Verwertung ihrer Ideen. Die Umsetzung innovativer Konzepte und deren Schutz durch Patente erfordert erhebliche organisatorische Ressourcen und ist mit hohen Kosten verbunden.
Die Internationale Patentklassifikation (IPC) ist der globale Standard zur Qualifikation technischer Sachverhalte. Mit einem strukturierten Code aus Buchstaben und Zahlen systematisiert sie das gesamte Gebiet der Technik in mehr als 70.000 Kategorien. Jede beim DPMA eingehende Patentanmeldung ordnen die zuständigen Prüfungsstellen anhand ihres technischen Inhalts einer oder mehreren IPC-Klassen zu.
Diese Klassen ordnet die Weltorganisation für geistiges Eigentum in einer IPC-Konkordanz-Tabelle Technologiefeldern zu und fasst diese wiederum zu Sektoren zusammen. Die Technologiesektoren sind in „Elektrotechnik“, „Instrumente“ (technischer Art), „Chemie“, „Maschinenbau“ und „Sonstige Gebiete“ eingeteilt. Der anmeldestärkste Sektor beim DPMA war im vergangenen Jahr erneut der „Maschinenbau“ mit 24.338 Anmeldungen (+2,2 %). Darauf folgten „Elektrotechnik“ (19.436, +9,1 %), „Instrumente“ (9.376, +1,9 %), „Chemie“ (4.613, +5,2 %) und der Sektor „Sonstige Gebiete“ (3.895, -0,3 %), in dem Bauwesen, Möbel, Spiele und weitere Konsumgüter zusammengefasst sind.
Der starke Zuwachs in der „Elektrotechnik“ (+9,1 %) ist insbesondere auf intensive Innovationstätigkeit in den Bereichen Digitaltechnologien und Batterietechnik zurückzuführen. Im anmeldestarken Technologiefeld „Computertechnik“ stiegen die Patentanmeldungen um 10,9 % auf 3.679. Dazu zählen unter anderem Erfindungen zur Bilddatenverarbeitung und zur Spracherkennung. Viele dieser Entwicklungen setzen Künstliche Intelligenz ein. Noch stärker wuchs der Bereich „Digitale Kommunikationstechnik“ (1.222; +19,2 %). Viele Erfindungen stehen hier in Zusammenhang mit den neuesten Mobilfunkstandards (5G/6G) und sind damit wichtig für die digitale Vernetzung in vielen Schlüsseltechnologien.
Besonders dynamisch entwickelte sich das Technologiefeld „Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke“ mit einem Plus von knapp 60 % (867). In diesen Bereich fallen beispielsweise Verfahren für die Energie- und Wasserversorgung, zur Fertigung und Produktion, zur Steuerung von Arbeitsabläufen oder für die Material- und Warenwirtschaft – meist mit dem Zweck, die betriebswirtschaftliche Effizienz zu steigern. Ein konkretes Beispiel ist die Kommunikation von Elektrofahrzeugen mit der Ladeinfrastruktur. Erfindungen für diesen Bereich verdoppelten sich auf fast 150. Die starke Zunahme wird in einigen Bereichen von den neuen Möglichkeiten durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz getrieben.
Auch im Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ (+7,5 %) nahm die Patentaktivität deutlich zu. Dieses Technologiefeld umfasst die anmeldestärkste aller Unterklassen (H01M), in der Batterien und Brennstoffzellen zusammengefasst sind und die ebenfalls einen erheblichen Zuwachs verzeichnete (+13,4 %). Wichtigste Anmelder sind hier deutsche und ausländische Automobilhersteller und Zulieferer.
Gerade im Bereich Elektroantriebe blieben die Anmeldezahlen weiter hoch. Folglich war der „Transport“, in dem die Automobilindustrie die dominierende Anmelderschaft ist, mit 11.604 Anmeldungen (+3,9 %) wieder das mit Abstand anmeldestärkste Technologiefeld.
Ein wachsender Innovationsbereich bleibt die Weiterentwicklung von Elektroantrieben und den damit zusammenhängenden Komponenten. Eine immer größere Rolle spielt auch die Entwicklung von Informations- und Unterhaltungssystemen im Auto (Infotainment). Die Unterklasse, in der unter anderem Instrumente im Auto erfasst werden, legte abermals deutlich zu. Entwickelt werden zum Beispiel neuartige Displays (Head-up-Displays) und Möglichkeiten, Instrumente in der Fahrerkabine über die Sprache und über Gesten zu steuern. Zudem nimmt die Zahl der Erfindungen zu, die den Benutzerkomfort im Auto erhöhen – zum Beispiel, indem individuelle Fahrerprofile zur Individualisierung des Fahrzeugs gespeichert werden. Neben komfortorientierten Funktionen nehmen aber auch die Anmeldungen aus dem Bereich der sicherheitsrelevanten elektrischen Komponenten, zum Beispiel für autonomes Fahren oder innovative Lösungen für ausfallsichere Stromversorgungen im Auto, zu.
Der Trend zu rückläufigen Anmeldezahlen bei Erfindungen für Verbrennungsmotoren setzte sich nur eingeschränkt fort. Das dafür besonders einschlägige Technologiefeld „Motoren, Pumpen, Turbinen“ legte nach einigen Jahren des Rückgangs 2025 wieder um 2,7 % zu. Zwar waren die Anmeldungen deutscher Unternehmen rückläufig, aus dem Ausland – besonders aus Japan und den Vereinigten Staaten – gingen aber deutlich mehr Anmeldungen ein als im Vorjahr.
Top 5 Technologiefelder1 (Patentanmeldungen)
Die Zahl der Prüfungsanträge nach § 44 Patentgesetz (PatG) stieg leicht um 1,9 % auf insgesamt 44.697 Anträge. Auf Grundlage solcher Anträge ermitteln die zuständigen Prüfungsstellen in einer umfassenden Recherche den Stand der Technik, der für die Beurteilung der Anmeldung maßgeblich ist. Anschließend wird der Anmeldungsgegenstand auf folgende Kriterien hin überprüft: Neuheit und erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit sowie das Vorliegen möglicher Patentierungsausschlüsse. Zusätzlich wird geprüft, ob die technische Erfindung in den Anmeldungsunterlagen vollständig und in ausführbarer Weise beschrieben ist. Das Ergebnis der Prüfung wird den Anmeldern beziehungsweise Anmelderinnen in einem detaillierten Prüfungsbescheid mitgeteilt. Dieser enthält in der Regel auch eine Aufforderung zur Stellungnahme oder zur Nachbesserung der Anmeldung, um mögliche Bedenken auszuräumen. Am Ende des Verfahrens entscheidet die Prüfungsstelle abschließend, ob und in welchem Umfang ein Patent erteilt werden kann oder ob die Anmeldung zurückgewiesen werden muss.
Gemäß § 43 Patentgesetz (PatG) kann ein Anmelder oder eine Anmelderin einen Rechercheantrag stellen, um den Stand der Technik für seine oder ihre Anmeldung ermitteln zu lassen. Das Rechercheergebnis bietet eine objektive Grundlage für die Beurteilung der Patentfähigkeit und wird oft als Entscheidungshilfe für mögliche Nachanmeldungen bei anderen Ämtern herangezogen. Die Zahl der Rechercheanträge stieg abermals leicht auf 16.500 (2024: 16.413). Mit 15.908 abgeschlossenen Recherchen nach § 43 PatG haben die Prüfungsstellen ihre Leistung vom Vorjahr konstant gehalten (2024: 15.901).
| Patentverfahren | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Eingegangene Prüfungsanträge | 43.355 | 43.474 | 44.824 | 44.351 | 45.628 |
| - darunter zusammen mit der Anmeldung | 22.694 | 22.685 | 23.994 | 23.673 | 25.424 |
| Anträge auf Recherchen nach § 43 PatG | 14.971 | 14.672 | 15.623 | 16.413 | 16.500 |
| Erledigungen von Recherchen nach § 43 PatG | 15.168 | 14.818 | 14.797 | 15.901 | 15.908 |
| Abgeschlossene Prüfungsverfahren | 48.523 | 45.534 | 42.678 | 45.263 | 45.839 |
| Am Jahresende anhängige Prüfungsverfahren | 222.960 | 220.580 | 222.445 | 221.311 | 220.410 |
Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) offen. Diese kann sich auf eine nicht dem Antrag entsprechende Patenterteilung, die Zurückweisung einer Patentanmeldung oder eine Entscheidung im Einspruchsverfahren beziehen.
Über die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde entscheidet ein Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts. Die Besetzung der einzelnen Senate ist durch eine paritätische Zusammensetzung aus juristischen und technischen Richterinnen und Richtern gekennzeichnet. Diese technischen Fachleute aus den Natur- oder Ingenieurwissenschaften verleihen dem Bundespatentgericht seine spezifische Fachkompetenz, da die Richterschaft bei anderen Gerichten (z.B. Zivilgerichten) in der Regel ausschließlich aus Juristinnen und Juristen besteht. Die technischen Richter wirken in allen patentrechtlichen Verfahren mit, in denen es um die technische Bewertung einer Erfindung geht. Dies umfasst insbesondere Verfahren zur Erteilung eines Patents, Nichtigkeitsklagen in Patentsachen sowie sonstige Streitigkeiten über die Gültigkeit oder den Umfang von Patenten.
Auch im Jahr 2025 verzeichneten wir wieder einen Rückgang der eingegangenen Beschwerdeverfahren bei den technischen Beschwerdesenaten: Insgesamt gingen 168 Beschwerdeverfahren ein, was einem Minus von 24,3 % entspricht.
Im Fokus Quantentechnologien und erneuerbare Energien
Quantentechnologien
Quantentechnologien nutzen die besonderen physikalischen Eigenschaften kleinster Teilchen, etwa von Atomen, Elektronen oder Photonen, um Informationen auf völlig neue Weise zu verarbeiten, zu übertragen oder extrem präzise zu messen. Dadurch eröffnen sich vielfältige Anwendungsfelder: von leistungsfähigen Quantencomputern, die komplexe Berechnungen bezüglich Kryptografie sowie in der Materialforschung oder Wirkstoffentwicklung ermöglichen könnten, über abhörsichere Quantenkommunikation bis hin zu hochsensiblen Quantensensoren, die etwa in der Navigation, der Medizin oder der Umweltmessung eingesetzt werden können.
Für die vorliegende Untersuchung haben wir fünf in der Quantentechnologie relevante Teilbereiche untersucht: Quantencomputing, Quantenkommunikation, Quantenoptik, Quantenbauelemente und sonstige Quantenanwendungen, wie beispielsweise Quantensensorik.
Bei der Auswertung haben wir veröffentlichte Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland beim DPMA und beim Europäischen Patentamt (EPA) ohne Doppelzählungen berücksichtigt. Patentanmeldungen werden in der Regel erst nach 18 Monaten veröffentlicht. Daher sind in der Analyse im Jahr 2025 neu angemeldete Erfindungen noch nicht enthalten.
Seit 2016 haben sich die Anmeldezahlen im Bereich der Quantentechnologie äußerst dynamisch entwickelt und fast versiebenfacht. Vor allem beim Quantencomputing sind die Zahlen stark gestiegen. Dies mag auf den vermehrten Einsatz von Anwendungen Künstlicher Intelligenz zurückzuführen sein. Die meisten Anmeldungen in der Quantentechnologie kommen aus den Vereinigten Staaten, gefolgt von Deutschland auf Platz 2 und der Republik Korea auf Platz 3.
Die Top-Anmelder waren Fujitsu Limited aus Japan, gefolgt von LG Display Co. Ltd. und Samsung Display Co. Ltd. jeweils aus Korea. Diese Unternehmen sind hauptsächlich in der Displayherstellung tätig. Dass unter den Top-5 kein deutsches Unternehmen vertreten ist, liegt daran, dass sich die Anmeldungen auf eine Vielzahl verschiedener Anmelder aus Wirtschaft und Forschung verteilen.
1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Basierend auf einer Depatis-Recherche mit Suchbegriffen in Kombination mit einschlägigen IPC-Bereichen. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können auch andere Anwendungen enthalten.
3 IPC-Bereiche: B82Y 10, G06N 10.
4 IPC-Bereich: H04.
5 IPC-Bereiche: B82Y 20, G02F 1.
6 IPC-Bereiche: H01L 21/20, H10.
7 Hierzu zählen die Quantensensorik inklusive Rastertunnelmikroskopie und andere Anwendungen, insbesondere HL-Laser-Anwendungen oder die Erzeugung von Zufallszahlen. IPC-Bereiche: G01Q 60, G01R 33/26, G06F 7/58, H01S 5.
Quantencomputing zählt zu den spannendsten Technologien des 21. Jahrhunderts mit dem Potenzial, bestehende Rechengrenzen zu sprengen, es steht jedoch zugleich vor erheblichen technischen Herausforderungen. Die Forschung ist derzeit sehr dynamisch, was sich auch in den stark gestiegenen Anmeldezahlen widerspiegelt. Im Jahr 2025 stiegen die Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr um 46,2 %. Quantencomputing ist ein revolutionäres Rechenparadigma, das auf den Prinzipien der Quantenmechanik basiert und bestimmte Probleme exponentiell schneller lösen kann als klassische Computer. Während herkömmliche Computer mit Bits (0 oder 1) arbeiten, nutzen Quantencomputer sogenannte Qubits (Quantenbits), die gleichzeitig mehrere Zustände annehmen können – ein Phänomen, das als Überlagerung (Superposition) bezeichnet wird. Dadurch können Quantencomputer mehrere Rechenwege gleichzeitig verarbeiten und künftig insbesondere Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, etwa maschinelle Lernalgorithmen, deutlich beschleunigen.
Quantenkommunikation nutzt die Prinzipien der Quantenmechanik, um eine abhörsichere Datenübertragung und quantenverschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Sie zählt damit zu den Schlüsseltechnologien für die sichere Datenübertragung der Zukunft. Trotz bestehender Herausforderungen bei Skalierbarkeit, Kosten und Standardisierung treiben Forschungsteams weltweit die Umsetzung voran. Sobald diese Hürden überwunden sind, kann die Quantenkommunikation die Art und Weise, wie Daten verschlüsselt und übertragen werden, grundlegend verändern. Auch hier zeigt sich in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Anmeldezahlen (+13 %; 174 Anmeldungen in 2025).
Die Quantenoptik (32 Anmeldungen; +18,5 %) ist ein interdisziplinäres Forschungsfeld, das die Prinzipien der Quantenmechanik mit denen der Optik verbindet. Sie untersucht das Verhalten von Licht und Materie auf quantenmechanischer Ebene und hat zu bahnbrechenden Technologien wie Lasern geführt. Laser finden heutzutage eine breite Anwendung beispielsweise in der Medizin (Laserchirurgie) oder in der Kommunikation (Glasfaserkabel).
Das zweitstärkste Feld – die Quantenbauelemente – ist mit 209 Anmeldungen im Berichtsjahr um 14,8 % gewachsen. Quantenbauelemente bilden die Grundlage der Quanteninformationstechnologie und ermöglichen die Entwicklung von Quantencomputern, Quantenkommunikationssystemen und Quantensensoren. Im Gegensatz zu klassischen elektronischen Bauteilen nutzen sie Quantenphänomene wie Superposition, Verschränkung und Quanteninterferenz. Diese Bauelemente sind oft extrem empfindlich gegenüber Störungen und erfordern spezielle Kühl- und Isolierungstechniken. Die weitere Entwicklung der Quanteninformationstechnologie hängt maßgeblich davon ab, wie schnell es gelingt, fehlerfreie, skalierbare Quantenbauelemente zu entwickeln.
Die Quantenphysik eröffnet ein breites Spektrum an Anwendungen, das weit über Quantencomputer und Quantenkommunikation hinausgeht. Viele dieser Technologien befinden sich in der Forschung oder einer frühen Phase der kommerziellen Nutzung – andere könnten in den nächsten Jahrzehnten die Welt verändern.
Quantensensoren nutzen Quantenphänomene für hochpräzise Messungen, die mit klassischen Sensoren nicht möglich wären. Sie revolutionieren die medizinische Diagnostik durch extrem präzise Messungen von Magnetfeldern und kleinsten Molekülen. Dadurch könnten künftig berührungslose Echtzeit-EKGs und eine verbesserte MRT-Bildgebung (bis zu 10.000-fach empfindlicher) ermöglicht werden. Langfristig kann dies die Früherkennung von Krankheiten wie Schlaganfällen oder Krebs erheblich verbessern.
Erneuerbare Energien und Batterien
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Innovationstätigkeit zu klimafreundlichen Technologien weiter groß ist. Insbesondere für Batterien, die als Speicher für regenerative Energien gebraucht werden, steigt die Zahl der Erfindungen weiter erheblich. Auch deutsche Unternehmen setzen offensichtlich stark auf klimaneutrale Innovationen. Für diese Analyse haben wir die von DPMA und EPA veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland auf den Gebieten der erneuerbaren Energie und der Batterietechnik untersucht.
Vor allem im Bereich der Batterien konnten wir im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Aufwärtstrend bei den veröffentlichten Patentanmeldungen beobachten (+25,8 %).
Erneuerbare Energien umfassen zentrale Technologiefelder wie Wind- und Solarenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Ihr gemeinsames Ziel ist die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen für eine klimaneutrale Energieversorgung. Durch die Umwandlung nachwachsender Rohstoffe in Strom, Wärme oder Kraftstoffe sowie durch die Nutzung natürlicher Prozesse (beispielsweise Biogas oder Geothermie) leisten diese Technologien einen entscheidenden Beitrag zur Verlangsamung des menschengemachten Klimawandels.
Deutsche Anmelder spielen auf ihrem Heimatmarkt insgesamt eine führende Rolle. Insbesondere im Bereich der Windkraftanlagen hat Deutschland seine Anmeldezahlen deutlich gesteigert (+24,2 %) und bleibt mit einem Anteil von 27,8 % der gesamten Anmeldungen im Länderranking nach Dänemark (30,2 %) stabil auf dem zweiten Platz. In der Solartechnik ging die Zahl veröffentlichter deutscher Anmeldungen dagegen deutlich zurück. Mit einem Anteil von 21,8 % der gesamten Anmeldungen verlor Deutschland seine Spitzenposition und belegt nun den zweiten Platz hinter China (23,8 % der gesamten Anmeldungen).
1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können auch andere Anwendungen enthalten.
3 B60L 53/51, C02F 1/14, E04D 13/18, F03G 6, F24S, G05F 1/67, H01L 31/04 bis H01L 31/078, H02J 7/35, H02J 101/22, H02J 101/24, H02S, H10F 10/00 bis H10F 10/19, H10F 19/00 bis H10F 19/90, H10F 77/42 bis H10F 77/48, H10F 77/63 bis H10F 77/67, H10F 77/80 bis H10F 77/90, H10K 30/50 bis H10K 30/57, H10K 39/10 bis H10K 39/18.
4 B60L 53/52, F03D, H02J 101/28.
5 F03B 7, F03B 13/10 bis F03B 13/26.
6 C02F 11/00, C12M 1/107, C12M 1/113, C12P 5/02, F03G 3, F03G 4, F03G 7/00 bis F03G 7/08, F24T 10/00 bis F24T 50/00, F24V 40/00 bis F24V 40/10, F24V 50/00, F24V 99/00, H02J 101/20, H02J 101/30, H02J 101/35.
Der deutliche Aufwärtstrend der Batterietechnik setzt sich auch im Jahr 2025 fort. Die Branche profitiert von einer Innovationswelle, die vor allem durch die rasante Entwicklung der Elektromobilität vorangetrieben wird. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Anmeldezahlen um 25,8 %. Mit einem deutlichen Anstieg von 33,4 % bleibt die Republik Korea nach wie vor das Land mit den meisten Anmeldungen (2.419) auf diesem Gebiet. Wie in den Vorjahren folgt China mit 1.749 Anmeldungen auf dem zweiten Platz (+10,8 %). Würde man die Anmeldungen aus China und Hongkong summieren, so ergäbe sich ein Zuwachs von knapp 38 % (2024: 1.578 + 133; 2025: 1.749 + 608). Besonders stark entwickelten sich die Anmeldezahlen aus Japan (+28,2 %). Deutschland liegt mit 1.340 Anmeldungen (+20,6 %) wie im Vorjahr auf dem vierten Platz.
Auch das Ranking der Anmelder im Bereich Batterien führen zwei koreanische Unternehmen an: LG Energy Solution, Ltd. (1.148 Anmeldungen) und Samsung SDI Co. Ltd. (740 Anmeldungen). Platz drei belegt Contemporary Amperex Technology (Hong Kong) Limited mit 577 Anmeldungen. Mit GM Global Technology Operations LLC ist auf Platz 5 auch ein amerikanisches Unternehmen unter den Top-5 Anmeldern.
Die überwiegende Mehrheit der Patentanmeldungen in diesem Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung nachhaltiger und umweltfreundlicher Batterietechnologien. Gleichzeitig müssen diese Batterien kostengünstig produziert werden und eine hohe Energieeffizienz sowie eine langfristig stabile Leistungsfähigkeit aufweisen.
1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können Anwendungen im Kfz- und anderen Bereichen enthalten.
3 B60L 50/64, B60L 53/53, H01M 2, H01M 4/02, H01M 4/04, H01M 4/13 bis H01M 4/84, H01M 10, H01M 50, H02J 3/28, H02J 3/32, H02J 15/00.
Kurz erklärt: Teilnahme des DPMA an der Initiative WIPO GREEN Grünen Innovationen zum Durchbruch verhelfen
Internationale Online-Plattform für den Technologieaustausch: Das DPMA ist seit September 2025 Partner der Initiative WIPO GREEN. Mit der Teilnahme am WIPO-GREEN-Programm unterstützt das DPMA Anbieter und Nachfrager innovativer grüner Technologien dabei, sich miteinander zu vernetzen und so die Entwicklung und Verbreitung dieser Technologien voranzutreiben. Die Plattform umfasst bereits mehr als 130.000 Eintragungen.

Erneuerbare Energien wie Solar und Windkraft, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, grüne IT und nachhaltige Mobilität minimieren Umweltschäden, steigern die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen und fördern Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Alltag. Grüne Technologien leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen, etwa zur Anpassung an den Klimawandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. Märkte für grüne Innovationen spielen eine zentrale Rolle für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse.
Für genau solche Innovationen hat die World Intellectual Property Organization (WIPO) im Jahr 2013 die Online-Plattform WIPO GREEN geschaffen. Sie vernetzt Erfinderinnen und Erfinder umweltfreundlicher Technologien mit Investorinnen, Investoren und Partnern aus der Industrie über ihre Datenbank, ihr Netzwerk und ihre Förderprojekte. Indem sie zentrale Akteure zusammenbringt, fördert sie Partnerschaften und stärkt ein globales Ökosystem für grüne Technologien. Dabei vermittelt WIPO GREEN nicht nur marktreife, immaterialgüterrechtlich geschützte Technologien, sondern unterstützt auch die Entwicklung neuer nachhaltiger Lösungen.
Im Jahr 2024 waren auf WIPO GREEN über 130.000 Technologien, Bedürfnisse und Expertinnen und Experten registriert. Über 150 Partner – darunter kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne, die zu den umsatzstärksten ihrer Branche gehören (Fortune-500-Unternehmen) – arbeiten zusammen. Mehr als 2.500 Nutzerinnen und Nutzern arbeiten weltweit mit der Plattform; dabei entstanden über 1.000 Verbindungen über Datenbanken, Veranstaltungen und Projekte. Aus Deutschland sind rund 15.000 Erfindungen auf WIPO GREEN zu finden – eingespielt über eine WIPO-Datenbank sowie in 200 Fällen aktiv von Unternehmen aus Deutschland hochgeladen.
Auch das DPMA als Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland engagiert sich für die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Die Zusammenarbeit mit der WIPO werden wir weiter vertiefen, die Aktivitäten von WIPO GREEN aktiv unterstützen und uns – unter anderem durch mehr Bewusstseinsbildung zum Thema geistiges Eigentum – für den Technologietransfer bei Umwelttechnologien einsetzen. Das DPMA leistet so einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten.
Weitere Informationen und den kostenfreien Zugang zu WIPO GREEN finden Sie auf den Internetseiten der WIPO.
Im Fokus Das deutsche Patent: Wirtschaftliche Nutzung und rechtliche Durchsetzung
Ein Patent schützt Innovationen und eröffnet wirtschaftliche Chancen. Gleichzeitig müssen Patentinhaberinnen und -inhaber ihr Schutzrecht durchsetzen und gegen Angriffe verteidigen können. Das deutsche Patentsystem bietet dafür einen rechtlichen Rahmen, der Durchsetzung sogar im Ausland ermöglicht.

Ein erteiltes Patent ist ein starkes Schutzrecht. Richtig genutzt, ist es ein wichtiges wirtschaftliches Instrument: Es kann helfen, in Forschung und Entwicklung eingesetzte Ressourcen abzusichern und neue Investitionen zu planen, es wirkt wertsteigernd und kann bei Finanzierungen vorteilhaft sein. Durch den gezielten Schutz einer technischen Erfindung können Unternehmen der Konkurrenz wirksam begegnen und einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Ein Patent schützt die eigene Erfindung, schränkt natürlich aber andere in ihrer Wirtschaftstätigkeit ein. Deshalb ist es möglich, dass diese dagegen vorgehen. Mit der Patenterteilung endet der Prozess also nicht: Patentinhaberinnen und -inhaber müssen in der Lage sein, ihr Schutzrecht gegen Verletzungen durch Wettbewerber durchzusetzen und sich zugleich gegen Angriffe auf seine Gültigkeit zu verteidigen.
Patentinhaberinnen und -inhaber können Dritten gegen Zahlung einer Gebühr die Nutzung ihrer Erfindung erlauben. Solche Lizenzvereinbarungen sind ein gängiger Weg, um Einnahmen zu erzielen, neue Märkte zu erschließen oder Kooperationen einzugehen, ohne selbst produzieren oder vertreiben zu müssen.
Wer ein in Deutschland erteiltes Patent innehat, hat aber auch das Recht, die Nutzung der Erfindung innerhalb Deutschlands zu verbieten. Missachten Dritte dieses Recht, kann der Patentinhaber oder die Patentinhaberin in einem Verletzungsverfahren vor der Patentstreitkammer eines Landgerichts die Unterlassung verlangen und auch Schadensersatz fordern. Das Gericht kann auch die Vernichtung oder den Rückruf der patentverletzenden Produkte anordnen.
Durchsetzung mit Auslandsbezug
Deutsche Gerichte verfügen hier über eine große Expertise und nehmen auch im europäischen Vergleich eine Spitzenstellung ein: Rund die Hälfte aller europäischen Verletzungsverfahren werden vor deutschen Gerichten geführt. Indirekt kann durch ein solches Verletzungsverfahren auch eine grenzüberschreitende Wirkung außerhalb Deutschlands erreicht werden: Bieten Verletzer mit Sitz in Deutschland ein patentiertes Erzeugnis an und stellen es im Ausland her, können sie von einem deutschen Gericht dafür belangt werden. Ebenso ist es möglich, gegen die Verletzung eines grenzüberschreitend genutzten patentierten Verfahrens vorzugehen, wenn ein Verfahrensschritt in Deutschland vorgenommen wird.
Fühlen sich Unternehmen oder Einzelpersonen durch ein Patent in ihren Rechten beeinträchtigt, können sie in den ersten neun Monaten nach der Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch einlegen. Grundsätzlich darf jede Person einen begründeten Einspruch einlegen – außer die Patentinhaberin oder der Patentinhaber selbst. Ein eigenes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse muss dafür nicht nachgewiesen werden.
Ein Gremium aus mindestens drei Mitgliedern der zuständigen Patentabteilung überprüft dann im Einspruchsverfahren, ob und inwieweit die gesetzlichen Widerrufsgründe vorliegen. Das Gremium kann das angegriffene Patent letztlich aufrechterhalten, beschränkt aufrechterhalten oder widerrufen.
Ein Patent kann aber auch nach Ablauf der Einspruchsfrist oder nach einem abgeschlossenen Einspruchsverfahren angegriffen werden. Dazu steht der Weg der Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht offen. Erklärt ein Gericht ein Patent dann für nichtig, ist es rückwirkend, also von Anfang an, unwirksam. Hier können dann auch erhebliche Kosten für den Patentinhaber entstehen, da er nicht nur die Verfahrenskosten tragen, sondern beispielsweise auch bereits erzielte Lizenzgebühren zurückzahlen muss.
Verletzung und Nichtigkeit: Getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten
Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren laufen in Deutschland oft parallel ab. Wenn jemand wegen einer Patentverletzung verklagt wird, stellt er, um sich zu verteidigen, fast immer die Gültigkeit des Patents infrage. In Deutschland führt das sogenannte Trennungsprinzip dann zu zwei getrennten Verfahren für dasselbe Patent: Das Verletzungsverfahren vor den Landgerichten und das Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Die Nichtigkeitssenate am BPatG, die auch mit technischen Richterinnen und Richtern mit ingenieurs- oder naturwissenschaftlicher Expertise besetzt sind, prüfen, ob für das Patent die gesetzlichen Nichtigkeitsgründe vorliegen. Und die rein mit Juristinnen und Juristen besetzten Patentstreitkammern an den Landgerichten prüfen, ob jemand ein bestehendes Patent verletzt hat.
Durch diese technische und juristische Spezialisierung stellen die Gerichte die hohe Qualität der Entscheidungen in beiden Verfahrenszweigen sicher. Allerdings dauern die beiden Verfahren oft unterschiedlich lange, was zu einer zeitlichen „Entscheidungslücke“ führen kann.
Ein deutsches Patent ist ein mächtiges Werkzeug, um technische Innovationen zu schützen, wirtschaftlich zu nutzen und sich im Wettbewerb zu positionieren. Es eröffnet Chancen durch Durchsetzung und Lizenzierung, bringt aber auch rechtliche und wirtschaftliche Risiken mit sich. Sorgfältige Anmeldung, strategische Nutzung und realistische Einschätzung der eigenen Schutzposition sind daher entscheidend für den langfristigen Erfolg.
Weitere Informationen zum Patentschutz finden Sie auch auf unseren Internetseiten.
Im Fokus: unsere neue Publikation erfinden Suche nach Lösungen in der Welt der Patente

Von portablen Rovern, die auf dem Mars nach Leben fahnden können, bis zum Recycling von Supermagneten für Windkraftanlagen: Unsere Publikation erfinden bietet spannenden Lesestoff aus der Welt der Patente, der zeigt, wie gewerbliche Schutzrechte zu Lösungen für morgen beitragen. Sie ist inspirierend, gehaltvoll – und das Ergebnis eines substanziellen Relaunchs.
Sind wir wirklich allein? Oder ist da draußen im Universum noch anderes Leben? Zutiefst philosophische Fragen – die auch geistiges Eigentum berühren. Schließlich gibt es für die Suche nach extraterrestrischem Leben eine Fülle patentgeschützter Innovationen: Autonome Rover, selbstfliegende Drohnen und eigenständig navigierende Unterwasserfahrzeuge ermöglichen die Suche nach Biologie auf anderen Planeten. Diese aufregende Reise durch die Patentliteratur ist Teil unserer Publikation erfinden, die die bisherigen „Erfinderaktivitäten“ abgelöst hat.
Artikel von Patentprüferinnen und Patentprüfern
Patentprüferinnen und Patentprüfer entwickeln auf Basis technischer Erfindungen, die ihnen in der täglichen Arbeit begegnen, spannenden Lesestoff für erfinden. Von Verfahren, um optische Irritationen in Autodisplays zu reduzieren, über Möglichkeiten, Gewitter genauer vorherzusagen, bis zur Produktion von Supermagneten mit weniger Seltenen Erden.
Über Lösungen von gesellschaftlicher Relevanz
Die Artikel erzählen darüber, wie technische Schutzrechte Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbieten. Ein Beispiel: Reduktion des Einsatzes Seltener Erden für Supermagneten. Die leistungsstarken Permanentmagneten sind in Motoren von Elektroautos ebenso verbaut wie in Turbinen von Windkraftanlagen. Für das Herstellen von Supermagneten kommen vielfach Seltene Erden zum Einsatz. Kritische Rohstoffe, die wir in der Regel aus anderen Teilen der Welt importieren müssen. Ansätze, mit weniger Seltenen Erden auszukommen, tragen zum Umweltschutz ebenso bei wie zu mehr Rohstoffsouveränität unserer Volkswirtschaft in der Energiewende.
Für eine breite Leserschaft
Mit erfinden wollen wir Leserinnen und Leser der allgemeinen Öffentlichkeit ebenso ansprechen wie Fachleute in den einzelnen Themenbereichen. Großflächige Fotos, Illustrationen, Erklärungen: Die aufregende grafische Inszenierung macht die Themen leicht zugänglich, das Ineinandergreifen von Text und visuellen Elementen trägt zur Anschaulichkeit bei.
Die Beiträge laufen auf allen Kanälen
Die Publikation erfinden erscheint nun jährlich im Herbst. Mit der substanziellen Neuausrichtung geht die nachhaltige Arbeit mit den entstandenen Inhalten einher: Das Heft erfinden machen wir beispielsweise über öffentliche Bibliotheken, über Hochschulen, über Patentinformationszentren oder über DPMA-Veranstaltungen einem breiten Leserkreis zugänglich. Die einzelnen Themen inszenieren wir zudem auf unseren Internetseiten und via LinkedIn auf Social Media. So heißt es auf allen Kanälen: Sind wir wirklich allein? Oder ist da draußen im Universum noch anderes Leben?