Bereich DPMA

Patentanwalts­ausbildung

Patentanwältinnen und Patentanwälte verbinden Recht und Technik. Sie verknüpfen gesetzliche Anforderungen mit technologischen Neuerungen und unterstützen Unternehmen sowie Erfinderinnen und Erfinder dabei, ihre Innovationen zu schützen und diese Schutzrechte dann auch durchzusetzen. Für die Ausbildung und Prüfung der angehenden Patentanwältinnen und Patentanwälte sind wir im DPMA zuständig.

Ordner und Fachliteratur auf Schreibtisch

Um den hohen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, durchlaufen die angehenden Patentanwältinnen und Patentanwälte nach Abschluss ihres naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums in der Regel eine weitere knapp dreijährige Ausbildung. Alternativ können angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte die Ausbildung durch eine in der Regel zehnjährige beratende oder vertretende Berufstätigkeit als Patentsachbearbeiterin oder Patentsachbearbeiter ersetzen.

Um schließlich als Patentanwältin oder Patentanwalt von der Patentanwaltskammer zugelassen werden zu können, müssen angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte die Patentanwaltsprüfung erfolgreich absolvieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist für alle Belange dieser Ausbildung und Prüfung zuständig.

Ablauf der Ausbildung

naturwissen­schaftliches oder technisches

Universitätsstudium

+ 1 Jahr (Berufs-)Erfahrung im technischen Bereich
fast 3-jährige

Ausbildung

bei einer Patentanwältin / einem Patentanwalt und beim DPMA und Bundespatentgericht

Patentanwalts­prüfung

schriftlicher Teil (4 Klausuren) + mündlicher Teil
Icon akademischer Hut
Prüfung bestanden
Sie dürfen sich Patentassessorin / Patentassessor nennen

Die Patentanwaltsausbildung folgt dabei einem zwingend vorgegebenen und aufeinander aufbauenden Ablauf, der auf die hohen Anforderungen des Berufs vorbereitet. Zulassungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Universität und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einem technischen Bereich.

Die Patentanwaltsausbildung gliedert sich in mehrere Abschnitte:

Erster Ausbildungsabschnitt: Nach der Zulassung zur Ausbildung durch das DPMA beginnt der erste Abschnitt, der mindestens 26 Monate dauert. In dieser Phase arbeiten die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten in einer Patentanwaltskanzlei oder der Patentabteilung eines Unternehmens, um praktische Erfahrungen zu sammeln und ein tiefgehendes Verständnis für die Anforderungen des Berufs zu entwickeln. Während dieser Zeit nehmen sie zusätzlich an regionalen Arbeitsgemeinschaften teil, die von der Patentanwaltskammer organisiert und von erfahrenen Patentanwältinnen oder -anwälten geleitet werden.

Zweiter Ausbildungsabschnitt: Der zweite Abschnitt der Ausbildung erstreckt sich über zwei Monate und findet beim DPMA statt. Um praktische Erfahrungen in den beiden wichtigsten Schutzrechtsbereichen zu sammeln, sind die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten jeweils einen Monat einer Patent- sowie einer Markenabteilung zugeteilt.

Dritter Ausbildungsabschnitt: Den dritten und letzten Abschnitt der Patentanwaltsausbildung (sechs Monate) verbringen die angehenden Patentanwältinnen und Patentanwälte beim Bundespatentgericht. Davon werden sie zwei Monate einem Markenbeschwerdesenat und vier Monate einem Technischen Beschwerdesenat zur praktischen Ausbildung zugewiesen.

Parallel absolvieren die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten ein Studium im allgemeinen Recht, das in der Regel an der Fernuniversität Hagen stattfindet. Dieses Studium rundet die theoretische Ausbildung ab und bereitet auf die abschließende Patentanwaltsprüfung vor.

Detaillierte Informationen zur Ausbildung und Prüfung angehender Patentanwältinnen und Patentanwälte finden Sie auf unseren Internetseiten und den Internetseiten der Patentanwaltskammer.

Die Zulassungszahlen in Bezug auf die Patentanwaltsausbildung sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Diese Entwicklung weist auf ein steigendes Interesse an einer Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz hin und spiegelt den Bedarf an qualifizierten Fachkräften wider. Im Jahr 2025 wurden 164 Personen (Stand: 22. Januar 2026) zur Ausbildung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 38,0 Prozent.

141 Personen nahmen im selben Zeitraum an der Patentanwaltsprüfung teil. Davon haben 113 die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes abgeschlossen. 28 haben sich als berufserfahrene Patentsachbearbeiterinnen und Patentsachbearbeiter zur Prüfung angemeldet. Insgesamt haben 126 Personen die Prüfung bestanden.

Patentanwaltsprüfungen 2025

Patentanwaltsprüfungen 2025

Ring-Diagramm: Ergebnisse der Patentanwaltsprüfungen 2025

NoteTeilnehmerinnen/Teilnehmer
vollbefriedigend 8
befriedigend 59
ausreichend 59
nicht bestanden 15
Patentanwaltsprüfungen 2025
NoteTeilnehmerinnen/Teilnehmer
Angaben in Prozent
sehr gut 0,0 %
gut 0,0 %
vollbefriedigend 5,67 %
befriedigend 41,84 %
ausreichend 41,84 %
nicht bestanden 10,64 %
Gesamt 100 %

Das DPMA hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Prüfungskommission für Patentanwälte für die Amtszeit bis zum 31. Dezember 2029 neu berufen. Mit Beginn des Jahres hat sie ihre Tätigkeit aufgenommen.

Die neue Prüfungskommission setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden, 20 Richterinnen und Richtern des Bundespatentgerichts sowie Mitgliedern des DPMA und 86 Patentanwältinnen und Patentanwälten bzw. Patentassessorinnen und Patentassessoren.

Das DPMA hat mit Wirkung vom 11. Oktober 2025 auch die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für Patentanwaltsfachangestellte (BBiA) neu berufen. Die Amtszeit des aktuellen Berufsbildungsausschusses dauert bis zum 10. Oktober 2029.

Der Berufsbildungsausschuss setzt sich zusammen aus sechs Arbeitgebervertretern, sechs Arbeitnehmervertretern und sechs Lehrkräften berufsbildender Schulen. Jedes der insgesamt 18 Mitglieder hat einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der RENO e. V., eine Interessenvertretung von Rechtsanwalts-, Notariats- und Patentanwaltsfachangestellten, schlugen die Mitglieder auf der Arbeitnehmerseite vor. Die Patentanwaltskammer (PAK) brachte die Vorschläge auf Arbeitgeberseite ein, während das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) die Lehrkräfte vorschlug.

Der Berufsbildungsausschuss für Patentanwaltsfachangestellte hat die Aufgabe, die Qualität und Aktualität der Ausbildung zum Beruf des oder der Patentanwaltsfachangestellten sowie der abschließenden Prüfung zu gewährleisten und die Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Rahmenbedingungen fortlaufend weiterzuentwickeln.