
Zum Aufgabenbereich des DPMA gehören die Zulassung zur Ausbildung, die Organisation und teilweise Durchführung der Ausbildung sowie die Organisation und Abnahme der Patentanwaltsprüfung.
Ablauf der Ausbildung
Universitätsstudium
+ 1 Jahr (Berufs-)Erfahrung im technischen BereichAusbildung
bei einer Patentanwältin / einem Patentanwalt und beim DPMA und BundespatentgerichtPatentanwaltsprüfung
schriftlicher Teil (4 Klausuren) + mündlicher TeilPrüfung bestanden
Sie dürfen sich Patentassessorin / Patentassessor nennen
Die Patentanwaltsausbildung folgt dabei einem zwingend vorgegebenen und aufeinander aufbauenden Ablauf, der auf die hohen Anforderungen des Berufs vorbereitet. Zulassungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Universität und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einem technischen Bereich.
Die Patentanwaltsausbildung gliedert sich in mehrere Abschnitte:
Erster Ausbildungsabschnitt: Nach der Zulassung zur Ausbildung durch das DPMA beginnt der erste Abschnitt, der mindestens 26 Monate dauert. In dieser Phase arbeiten die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten in einer Patentanwaltskanzlei oder der Patentabteilung eines Unternehmens, um praktische Erfahrungen zu sammeln und ein tiefgehendes Verständnis für die Anforderungen des Berufs zu entwickeln. Während dieser Zeit nehmen sie zusätzlich an regionalen Arbeitsgemeinschaften teil, die von der Patentanwaltskammer organisiert und von erfahrenen Patentanwältinnen oder -anwälten geleitet werden.
Zweiter Ausbildungsabschnitt: Der zweite Abschnitt der Ausbildung erstreckt sich über zwei Monate und findet beim DPMA statt. Um praktische Erfahrungen in den beiden wichtigsten Schutzrechtsbereichen zu sammeln und einen Einblick in die Tätigkeit des DPMA zu erlangen, sind die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten jeweils einen Monat einer Patent- sowie einer Markenabteilung zugeteilt.
Dritter Ausbildungsabschnitt: Den dritten und letzten Abschnitt der Patentanwaltsausbildung (sechs Monate) verbringen die angehenden Patentanwältinnen und Patentanwälte beim Bundespatentgericht. Davon werden sie zwei Monate einem Markenbeschwerdesenat und vier Monate einem Technischen Beschwerdesenat zur praktischen Ausbildung zugewiesen.
Parallel absolvieren die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten ein Studium im allgemeinen Recht, das in der Regel an der Fernuniversität Hagen stattfindet. Dieses Studium rundet die theoretische Ausbildung ab und bereitet auf die abschließende Patentanwaltsprüfung vor.
Die Patentanwaltsprüfung nehmen Prüferinnen und Prüfer der beim DPMA gebildeten Prüfungskommission für Patentanwälte ab. Diese besteht aus der oder dem Vorsitzenden, mindestens vier stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens 20 Richterinnen und Richtern des Bundespatentgerichts beziehungsweise Mitgliedern des DPMA und mindestens 60 Patentanwältinnen und Patentanwälten oder Patentassessorinnen und Patentassessoren.
Ende 2024 hat das DPMA mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die Prüfungskommission neu berufen. Diese Aufgabe haben wir erstmals wahrgenommen. Bislang war das Bundesamt für Justiz für die Berufung zuständig. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit hat der Gesetzgeber auch die Amtszeit der Kommissionsmitglieder von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Die neue Kommission unter dem Vorsitz von Frau Ingrid Kopacek, Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht, wird demnach bis zum 31. Dezember 2029 tätig sein.
Auch im Jahr 2024 trafen sich erneut Vorstand und Geschäftsführung der Patentanwaltskammer mit der Amtsleitung des DPMA, um sich über Themen von grundsätzlicher Bedeutung im beiderseitigen Wirkungskreis auszutauschen. Turnusgemäß war in diesem Jahr das DPMA Gastgeber des Treffens.
Im Jahr 2024 wurden 110 Personen zur Patentanwaltsausbildung zugelassen. An der dreimal jährlich stattfindenden Patentanwaltsprüfung nahmen insgesamt 138 Personen teil. Davon haben 129 Personen die Prüfung bestanden.
Patentanwaltsprüfungen 2024
Note | Teilnehmerinnen/Teilnehmer Angaben in Prozent |
---|---|
sehr gut | 0,0 % |
gut | 0,0 % |
vollbefriedigend | 15,2 % |
befriedigend | 47,1 % |
ausreichend | 31,2 % |
nicht bestanden | 6,5 % |
Gesamt | 100 % |
Ausführliche und aktuelle Informationen zur Patentanwaltsausbildung und Patentanwaltsprüfung finden Sie auf folgenden Internetseiten des DPMA.