Im Gespräch: Hauptabteilungsleiterin Marion Kreß „Wir wollen für unsere Beschäftigten größtmögliche Flexibilität“
Oberste Personalerin, Beauftragte für den Haushalt und Chefjustiziarin – Marion Kreß übt diese Funktionen als Leiterin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht im DPMA in Personalunion aus. Im Interview spricht sie über strategische Herausforderungen in der Personalgewinnung, gelebte Diversität und das „Haus der Innovationen“
Marion Kreß hat im Mai 2024 die Leitung der Hauptabteilung 4 (Verwaltung und Recht) übernommen. Dem DPMA gehört sie seit 2005 an und war zunächst als Referentin im Personalbereich tätig. Nach einer Abordnung an das Bundesministerium der Justiz folgten Tätigkeiten als juristische Markenprüferin, als Referatsleiterin im Markenbereich sowie als Referats- und Abteilungsleiterin im Bereich Haushalt und Organisation. Seither nimmt sie auch die Funktion der Beauftragten für den Haushalt wahr.
Frau Kreß studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Lausanne.

Frau Kreß, auf dem Arbeitsmarkt ist die alternde Gesellschaft ein immer größeres Problem. Die Generation der Babyboomer geht in den Ruhestand. Besorgt Sie das als oberste Personalerin des DPMA?
Natürlich besorgt uns das. Und wir beschäftigen uns auch intensiv mit diesem Thema. Für uns bedeutet die Entwicklung, dass wir uns bei der Personalgewinnung noch mehr anstrengen müssen. Wir sind auf hoch qualifizierte Fachkräfte angewiesen, um die auch international tätige Technologieunternehmen werben. Mit unserem innovativen Team in der Personalgewinnung waren wir in den vergangenen Jahren schon sehr erfolgreich.
Dass Personalgewinnung immer schwieriger wird, bedeutet aber natürlich auch, dass wir uns um die Kolleginnen und Kollegen, die wir haben, besonders gut kümmern, damit sie bei uns bleiben und sich bei uns fortentwickeln können. Wir wollen interessante Arbeitsplätze und vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bieten und eine gesunde Arbeitswelt schaffen. Wir pflegen im DPMA einen wertschätzenden und offenen Umgang miteinander. Wenn uns unsere Beschäftigten als Arbeitgeber weiterempfehlen, ist das doch ein sehr effektives Mittel der Personalgewinnung.
Was spricht denn für das DPMA als Arbeitgeber?
Das DPMA bietet eine Vielfalt von Berufsbildern und Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Laufbahnen. Als Juristin begeistert mich persönlich das breite Spektrum an juristischen Themen und Einsatzmöglichkeiten. So kann ich beispielsweise im Bereich der gewerblichen Schutzrechte tätig sein, in der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften oder mich um unsere internationalen Beziehungen kümmern. Unsere Patentprüferinnen und -prüfer haben einen technischen oder naturwissenschaftlichen Hintergrund und üben bei uns eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Dabei findet die Schutzrechtsprüfung nicht nur „im stillen Kämmerlein“ statt. Es gibt viel Kontakt zu den Anmelderinnen und Anmeldern und Austausch mit anderen nationalen Ämtern, mit dem Europäischen Patentamt, dem Europäischen Markenamt und der WIPO. Die Kolleginnen und Kollegen leisten mit den erteilten Schutzrechten einen wichtigen Beitrag, Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wie flexibel ist das DPMA, was Arbeitszeit und Arbeitsort angeht?
Wir wollen für unsere Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Flexibilität. Neben gleitender Arbeitszeit bieten wir auch die Möglichkeit, ortsflexibel zu arbeiten. Das unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enorm dabei, berufliche und private Belange miteinander zu vereinbaren und selbstbestimmt arbeiten zu können.
Darüber hinaus bieten wir auch attraktive Teilzeitmodelle an, ein Thema, das für Kolleginnen und Kollegen mit Familienpflichten, seien es Kinder oder zu pflegende Angehörige, sehr interessant ist. Auch Führen in Teilzeit ist bei uns möglich. Und wenn es die familiäre Situation und unsere Lage zulassen, können die Stundenanteile auch wieder erhöht werden.
Arbeitgeberattraktivität kann auch durch ein Arbeitsumfeld, das Inklusion und Vielfalt bietet, geschaffen werden. Wo steht das DPMA beim Thema Diversität?
Diversität ist Bestandteil unserer Kultur und wird bei uns – so erlebe ich es jedenfalls – täglich gelebt. Bei uns arbeiten immer schon Menschen verschiedener Hintergründe, Kulturen, Religionen und Geschlechter. Bei uns sind Menschen mit und ohne Beeinträchtigung beschäftigt. Das macht uns aus, und das macht es spannend, bei uns zu arbeiten. Gerade eine Behörde sollte Vorreiter in Sachen Toleranz und sozialer Teilhabe sein.
Diversität ist bei uns schon lange gelebte Praxis. Um unsere Haltung noch deutlicher nach außen kundzutun, werden wir in diesem Jahr auch die Charta der Vielfalt unterzeichnen. Zudem haben wir uns an einer vom Bundesinnenministerium initiierten Umfrage beteiligt, in der die Situation in unterschiedlichen Behörden diesbezüglich erhoben wird. Wir hoffen, dass uns das weitere Erkenntnisse bringt, damit wir den Bedürfnissen unserer Beschäftigten noch besser entsprechen können.
Die Patentprüferinnen und Patentprüfer sind dieses Jahr in ein neues Dienstgebäude im sogenannten Münchner Werksviertel umgezogen – in unmittelbarer Nachbarschaft von Gründerzentren und jungen Unternehmen. Wie wichtig ist die innovative Umgebung?
Das neue Dienstgebäude bietet uns zunächst mal die Möglichkeit, alle Patentprüferinnen und Patentprüfer, die bisher an unserem Standort in München auf drei Gebäude verteilt waren, an einem Standort zu vereinen. Und als „Haus der Innovationen“ passen wir auch gut in unsere neue Nachbarschaft, das lebendige und innovative Werksviertel direkt am Münchner Ostbahnhof, also mit bester Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr! Das neue Gebäude kann den Austausch und die Vernetzung unserer Prüferinnen und Prüfer untereinander noch mal ganz anders unterstützen. Es bietet ihnen eine moderne und inspirierende Arbeitsumgebung mit vielen Begegnungsflächen, aber auch Raum für konzentrierte Einzelarbeit.
Werden auch Kundinnen und Kunden dort ein- und ausgehen?
Ja, und auch darauf freuen wir uns. Neben der Patentprüfung finden dort zukünftig auch alle Anhörungen in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren statt. Es wird auch Veranstaltungen dort geben, das Haus wird also einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein.
Im Fokus Wer kennt eigentlich das DPMA?

Eine Ende 2023 durch das DPMA beauftragte Analyse gibt erstmals Einblick in den Wissensstand der breiten Bevölkerung zum Thema geistiges Eigentum. Dabei wurden in einer repräsentativen Befragung insgesamt 1.830 Personen zu verschiedenen Themen des geistigen Eigentums und dem DPMA befragt. Die Ergebnisse bieten eine wertvolle Datenbasis für strategische Entscheidungen im Amt.
Mit der Erweiterung des Patentgesetzes ist die Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit sowie insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Bedeutung geistigen Eigentums Teil der Aufgaben des DPMA geworden. Um passgenaue Informations- und Veranstaltungsangebote entwickeln zu können, ist es für uns essentiell, den Wissensstand dieser beiden Gruppen zum Thema geistiges Eigentum und zu gewerblichen Schutzrechten zu kennen. Wir haben dafür mit Unterstützung eines Marktforschungsinstituts eine Bekanntheitsanalyse durchgeführt. Insgesamt wurden 1.830 Personen nach Alter, Geschlecht, Bildung und Herkunft repräsentativ befragt.
Wissen über geistiges Eigentum
Um herauszufinden, ob die Befragten den Begriff „geistiges Eigentum“ überhaupt kennen, haben wir in einer ungestützten, offenen Frage um eine Erläuterung gebeten. Dabei konnte die Mehrheit durch Beispiele zeigen, dass sie wissen, worum es sich dabei handelt – rund die Hälfte aller Befragten nannte hier sogar einzelne Schutzrechte und konnte den Begriff abstrakt erklären.
In einer Selbsteinschätzung fragten wir zudem nach dem Wissen über die Schutzrechte des geistigen Eigentums. Lediglich acht Prozent der Befragten aus der allgemeinen Öffentlichkeit geben an, Wissen zu haben, wohingegen über 60 Prozent äußerten, über wenig oder kein Wissen zu verfügen. Bei den Unternehmen, dem sogenannten B2B-Bereich, sieht dies deutlich besser aus: Hier gaben über 40 Prozent an, Wissen über die Schutzrechte des geistigen Eigentums zu haben und nur knapp 30 Prozent räumten ein, nichts oder wenig zu wissen.
Bekanntheit des DPMA und der Schutzrechte
Gefragt haben wir auch nach der Bekanntheit des DPMA. Dabei stellte sich heraus, dass lediglich drei Prozent schon einmal direkten Kontakt mit dem DPMA hatten oder dessen Leistungen bereits genutzt haben – bei Unternehmen sind dies erfreulicherweise ein Viertel.
Aus den Medien kennen das DPMA durchschnittlich 44 Prozent, allerdings gibt auch über die Hälfte der allgemeinen Öffentlichkeit und knapp 30 Prozent der Unternehmen an, das DPMA nicht oder nur vom Hörensagen zu kennen.
Sehr erfreulich ist die Bekanntheit der verschiedenen Schutzrechte des DPMA in der allgemeinen Öffentlichkeit: Die namensgebenden Schutzrechte „Patent“ und „Marke“ sind der großen Mehrheit bekannt. Bei den Unternehmen ist die Verteilung ganz ähnlich und die Bekanntheit sogar noch ein bisschen höher.
Und auch Designs und Gebrauchsmuster kennen durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Befragten – dabei die Befragten der Öffentlichkeit deutlich weniger als die der Unternehmen.
Zufriedenheit mit den Leistungen des DPMA
Die Zufriedenheit mit den Leistungen des DPMA wurde nur bei den Personen abgefragt, die in einer vorherigen Frage angegeben haben, bereits Leistungen und/oder Services des DPMA genutzt zu haben. In der allgemeinen Öffentlichkeit gab es nur eine sehr geringe Anzahl an DPMA-Nutzerinnen und -Nutzern, so dass hier leider keine valide Einzelauswertung möglich war.
Im B2B-Bereich ist die allgemeine, kumulierte Zufriedenheit mit dem DPMA mit 95 Prozent der Nutzerinnen und -Nutzer dafür sehr hoch – rund die Hälfte (51 Prozent) ist sogar sehr zufrieden. Insbesondere die Unternehmen (100 Prozent), die Wissenschaft (100 Prozent), IP-Nutzerinnen und -Nutzer (97 Prozent) und Start-ups (93 Prozent) äußern sich positiv.
Nutzung und Ausblick
Die Bekanntheitsanalyse hat uns hilfreiche Erkenntnisse geliefert, die wir in vielen Bereichen des DPMA nutzen können. Insbesondere fließen sie in ein umfassendes Kommunikationskonzept ein, das wir 2025 abschließen. Bestehende Informations- und Veranstaltungsangebote werden wir daraufhin überarbeiten und an die Bedürfnisse der verschiedenen Personenkreise anpassen. Zudem werden wir neue Kommunikationsformate entwickeln. Um zu überprüfen, wie sich der Wissensstand zum geistigen Eigentum entwickelt hat, werden wir die Bekanntheitsanalyse nach derzeitiger Planung zu einem geeigneten Zeitpunkt abermals durchführen.
Im Fokus Gewerbliche Schutzrechte einfach erklärt
Kompliziert war gestern! In unseren Erklärvideos bereiten wir komplexe Themen rund um gewerbliche Schutzrechte einfach und anschaulich auf. In weniger als drei Minuten erhalten Sie klare Antworten auf wichtige Fragen – digital, kompakt und zielgruppengerecht. Unser YouTube-Kanal hat inzwischen einiges zu bieten!


Gewerbliche Schutzrechte begegnen uns im Alltag überall – in Form von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Doch der Weg, ein wirksames Schutzrecht zu erhalten, ist mit einer Vielzahl an Fachbegriffen, Prüfverfahren und rechtlichen Anforderungen verbunden und erscheint oft kompliziert. Genau hier setzen unsere Erklärvideos an: Sie bereiten diese komplexen Inhalte verständlich, kompakt und visuell ansprechend auf – damit alle, die ihre Ideen schützen möchten, schnell und anschaulich die Informationen finden, die sie brauchen.
Mit unseren Erklärvideos bringen wir Licht ins Dunkel: In weniger als drei Minuten vermitteln wir klare, verständliche und fachlich präzise Antworten auf häufig gestellte Fragen – ohne juristische Fachbegriffe, aber mit dem nötigen Know-how. Ob grundlegende Informationen wie „Was ist eine Marke?“ oder „Was kostet eine Markenanmeldung?“ oder spezifischere Themen wie „Wie funktionieren Waren- und Dienstleistungsklassen?“ – unsere Videos setzen kein umfangreiches Vorwissen voraus und geben den Menschen das Wissen an die Hand, das sie brauchen, um ihre Ideen erfolgreich zu schützen.
Das Vertrauen in dieses digitale Format hat sich ausgezahlt: Unser erstes Erklärvideo – „Vier Schutzrechte, die jeder kennen sollte“ – wurde bereits über 10.000-mal aufgerufen. Die anschließenden Videos zu markenbezogenen Themen verzeichnen zusammen rund 12.000 Aufrufe – ein klares Zeichen für das Bedürfnis an unserem Informationsangebot. Auch das erste Patentvideo wurde 2024 gut angenommen und erweitert das Angebot. Es bietet einen kompakten Überblick über die Stärken des deutschen Patentsystems – von der hohen Prüfungsqualität bis zur strategischen Nutzung im Streitfall. Ergänzt wird das Videoangebot durch einen Beitrag über die Patentinformationszentren, die als verlässliche Kooperationspartner und zentrale Anlaufstellen für Beratung und Recherche eine wichtige Rolle spielen.
Die Erklärvideos sind Teil eines umfassenden Projekts zur digitalen Informationsvermittlung des DPMA. Sie entstehen in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen, der Internetredaktion und dem Social-Media-Team. Durch diese interdisziplinäre Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass die Inhalte fachlich fundiert, gleichzeitig aber auch zielgruppengerecht und medial wirksam aufbereitet sind.
Neben der Langfassung stehen alle Videos auch als Short-Versionen zur Verfügung, die gezielt für den Einsatz auf Plattformen wie YouTube Shorts oder LinkedIn konzipiert wurden. Damit erreichen wir auch Nutzerinnen und Nutzer, die Informationen noch schneller und kompakter benötigen.
Alle Videos sind auf dem offiziellen YouTube-Kanal des DPMA sowie auf unserer Website frei zugänglich. Schauen Sie rein und überzeugen Sie sich selbst!
Einblick Tag der Technik: Trends verstehen, erfinderische Tätigkeit neu bewerten
Den Klimawandel abmildern, unsere Grundbedürfnisse nach Wohnen, Wärme, Mobilität mit erneuerbaren Energien erfüllen: eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Um über die Schutzfähigkeit von Innovationen kompetent entscheiden zu können, bildeten sich die Patentprüferinnen und Patentprüfer beim Tag der Technik zu grünen Technologien fort. Wissensaufbau im DPMA mit externen Fachleuten – konzentriert, frisch und mit viel Interaktion.

„Wir wollten einen geschärften Blick auf die kritischen Pfade zu einer nachhaltigen und dekarbonisierten Welt mit regenerativen Energien ermöglichen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, sagte Justus Kruse nach dem „Tag der Technik“ im Oktober. Der Patentprüfer und Referent der Leitung der Hauptabteilung 1 „Patente und Gebrauchsmuster“ zeichnete für Programm, Referenten und Organisation verantwortlich. An dem Weiterbildungstag für die Patentprüferinnen und Patentprüfer, geöffnet für alle Arbeitsbereiche des Amts, lernten die rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur etwas über die technischen Probleme der Energiewende, sondern auch über die politische Dimension und notwendige rechtliche Rahmenbedingungen.
Systemisch denken und in Details eintauchen
Von der genialen Idee zur marktfähigen Lösung, mit gewerblichen Schutzrechten den Nutzen für die Volkswirtschaft wie für den einzelnen Menschen mehren: Prof.-Dr. Ing. habil. Oliver Mayer von Bayern innovativ forderte dabei wieder mehr Mut zum unternehmerischen Risiko sowie das Vernetzen von systemischem Denken mit Details. Mayer gab zudem einen Überblick über Praxis und Relevanz einzelner Ansätze; von Agri-Photovoltaik-Anlagen, die den Anbau von Früchten auf landwirtschaftlichen Flächen mit der Produktion von Sonnenstrom verbinden, über Geothermie bis zu schwimmenden PV-Anlagen auf Baggerseen. Power-to-Heat, also Umwandeln von elektrischer Energie in Wärme. Flüssigbatterien als dezentral nutzbare Energiespeicher. Diese Lösungen für die Energiewende stellten Firmenvertreter vor. Der Tag der Technik zu grünen Technologien bot Infotainment im besten Sinne: Es wurde in lebendiger Atmosphäre viel diskutiert und um technische Feinheiten gerungen.
Beim Tag der Technik bringen Expertinnen und Experten aus Unternehmen, von Verbänden und Instituten ihr Fachwissen und ihre Perspektiven ein – zu aktuellen wie zu querschnittlichen Themen, vom großen Paradigma bis zum kniffligen Detail. Zuletzt standen grüne Technologien im Fokus, im Jahr davor drehte sich der Weiterbildungstag um Robotik. Vor der Corona-Pause hatten beispielsweise Leichtbau oder Vernetzung auf dem Programm gestanden.
„Wir haben gesehen, dass auch kleine Details, die auf den ersten Blick naheliegend erscheinen, zu guten Lösungen führen: Durchaus ein Denkanstoß bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit.“ So blickte Detlev-Georg Schmidt-Bilkenroth, Leiter der Abteilungsgruppe Physik in der Hauptabteilung „Patente und Gebrauchsmuster“, auf die Veranstaltung zu grünen Technologien im Herbst.
Auf einen BlickPersonal und Finanzen
2.836 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte das DPMA Ende 2024 ( 1,5 % mehr als 2023).
Im Jahr 2024 waren im DPMA 40,0 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt.
Im Jahr 2024 haben wir 113 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen können.
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Führungspositionen betrug 16,2 %.

Fachinformatiker / Fachinformatikerin

Fachangestellter / Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Elektroniker / Elektronikerin für Energie- und Gebäudetechnik

Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement

Tischler / Tischlerin

Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte
Insgesamt wurden 30 Auszubildende in 6 Berufen in München ausgebildet.
Fortbildung
4,3 Schulungstage wurden 2024 im Durchschnitt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur persönlichen Weiterbildung genutzt.
Einnahmen und Ausgaben in Mio €
Aufteilung der Einnahmen auf Schutzrechte
Gesamtausgaben DPMA 2024 266,1 Mio. €
Karriere beim DPMA
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Sie wünschen sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten am Puls der Technik? Gleichzeitig möchten Sie Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren können?
Dann haben wir Ihnen als Bundesbehörde viel zu bieten – sowohl als zentraler Dienstleister des gewerblichen Rechtsschutzes als auch als familienfreundlicher Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitszeiten.

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