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Überblick Entwicklung und Herkunft der Patentanmeldungen

Säulen-Diagramm: Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt 2020-2024

Jahr Patentanmeldungen
2020 62.112
2021 58.577
2022 57.211
2023 58.662
2024 59.260
Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Im Jahr 2024 konnte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei den Patentneuanmeldungen erneut einen leichten Zuwachs um 1,0 % verzeichnen. Insgesamt gingen 59.260 Patentanmeldungen (nationale Anmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Eintritt in die nationale Phase) ein (2023: 58.662). Aus dem Inland erreichten uns 4,0 % mehr Anmeldungen als im Vorjahr. Die Innovationstätigkeit in deutschen Unternehmen scheint nach den Jahren der Corona-Pandemie wieder an Fahrt aufzunehmen, und deutsche Unternehmen investieren trotz der schwierigen Lage stark in Forschung und Entwicklung. Grundsätzlich hat der Schutz von Innovationen weiter eine hohe Bedeutung in der Wirtschaft.

Nach Eingang der Patentanmeldung haben die Anmelderinnen und Anmelder sieben Jahre lang Zeit, beim DPMA einen Prüfungsantrag zu stellen und damit das Prüfungsverfahren in Gang zu setzen. Die Zahl der Prüfungsanträge ging im vergangenen Jahr um 1,9 % leicht zurück. Dies mag ein Indikator dafür sein, dass Unternehmen nach erfolgter Anmeldung erst einmal abwarten, wie sich beispielsweise die Erfindung auf dem Markt gegenüber dem Wettbewerb entwickelt oder parallele Nachanmeldeverfahren bei anderen Patentämtern verlaufen. Im vergangenen Jahr gingen beim DPMA 43.983 Prüfungsanträge ein.

Erfreulicherweise war im Jahr 2024 ein deutlicher Zuwachs von 6,0 % bei den abgeschlossenen Prüfungsverfahren zu beobachten (45.242). Dieser Anstieg lässt sich dadurch erklären, dass die Zahl der Zurücknahmen durch Erklärung oder durch Nichtzahlung von Jahresgebühren gegenüber dem Vorjahr um 14,8 % auf 13.122 gestiegen ist; dies entspricht einem Anteil an den abgeschlossenen Verfahren von 29,0 % (Vorjahr: 26,8 %). Vermutlich prüfen viele Anmelder aus wirtschaftlichen Gründen, auf welche Anmeldungen in ihrem Portfolio sie verzichten können.

Allerdings waren auch insgesamt 23.944 der abgeschlossen Patentverfahren veröffentlichte Erteilungen, was einem Anstieg von 7,1 % im Vergleich zum Vorjahreswert entspricht. Somit ist die Erteilungsquote mit 52,9 % (2023: 52,4 %) erneut auf einem hohen Niveau. Patente gelten weltweit als zentraler Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg von Technologieunternehmen.

In 8.176 Fällen (Vorjahr: 8.881) kam es 2024 zu einer Zurückweisung – dies entspricht einem Anteil von 18,1 % der abgeschlossenen Verfahren (2023: 20,8 %).

Insgesamt wurden 52.258 der eingegangenen Patentanmeldungen (+2,0 % im Vergleich zum Vorjahr) direkt bei uns eingereicht.

Daneben erreichten uns gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation TreatyPCT) 7.002 PCT-Anmeldungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (World Intellectual Property OrganizationWIPO) und traten in die nationale Phase ein.

Um im Ausland ein Patent zu erhalten, muss der Anmelder oder die Anmelderin grundsätzlich beim jeweiligen nationalen Patentamt eine gesonderte Anmeldung einreichen. Dies ist oft umständlich und teuer. Deswegen bietet der PCT-Vertrag die Möglichkeit, mit einer einzigen Anmeldung die Wirkung einer nationalen Anmeldung in allen PCT-Vertragsstaaten zu erreichen. Den Beginn des PCT-Verfahrens bildet die sogenannte internationale Phase; anschließend geht das Verfahren in die sogenannte nationale Phase über.

Die meisten Anmeldungen werden beim DPMA inzwischen elektronisch eingereicht: 92,2 % aller nationalen Patentanmeldungen gingen online bei uns ein. Zum Jahresende 2024 waren 153.654 nationale Patente in Kraft. Dies entspricht einem Anstieg von 3,6 % im Vergleich zum Vorjahr.

Wie bereits im Vorjahr konnte im Jahr 2024 wieder ein deutlicher Anstieg bei den Eingängen von Anmelderinnen und Anmeldern mit inländischem Wohn- oder Firmensitz festgestellt werden. Diese meldeten insgesamt 40.064 Erfindungen zum Patent an (+4,0 %).

Somit stieg der Anteil der Anmeldungen aus Deutschland leicht auf 67,6 % (2023: 65,6 %).

Die Zahl der Anmeldungen aus dem Ausland sank mit 19.196 knapp unter die des Vorjahres (2023: 20.154).

Aus dem europäischen Ausland erreichten uns 3.486 Anmeldungen (2023: 3.593) und aus dem außereuropäischen Ausland 15.710 Anmeldungen (2023: 16.561).

Die Zahl der Anmeldungen aus Frankreich stieg um 15,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Erneut stieg auch die Zahl der Anmeldungen aus dem Vereinigten Königreich (+11,1 %) und aus Irland (+14,1 %).

Japan konnte seine Anmeldezahlen bei uns wieder leicht um 2,9 % steigern. Erstmalig verzeichnete das DPMA einen Rückgang um 12,0 % der Anmeldungen aus China; die Anmeldezahlen aus den USA gingen erneut um 12,1 % zurück.

Patentanmeldungen 2024 nach Herkunftsländern (Anmeldersitz) - (Anmeldungen beim DPMA und PCT-Anmeldungen in nationaler Phase)
HerkunftsländerAnmeldungenAnteil in %
Deutschland 40.064 67,6
Japan 6.592 11,1
Vereinigte Staaten 5.885 9,9
Republik Korea 1.324 2,2
Schweiz 901 1,5
China 817 1,4
Österreich 812 1,4
Taiwan 588 1,0
Frankreich 368 0,6
Schweden 323 0,5
Sonstige 1.586 2,7
Insgesamt 59.260 100

Bei den Patentanmeldungen für Deutschland hat die Automobilindustrie nach wie vor eine zentrale Bedeutung: Die zehn Unternehmen mit den meisten Patentanmeldungen beim DPMA sind Automobilhersteller oder Zulieferer. Seit nunmehr 17 Jahren unangefochten auf Platz 1 stand 2024 wieder die Robert Bosch GmbH mit 4.496 Patentanmeldungen. Auf Platz zwei löste die Bayerische Motoren Werke AG mit 2.297 Anmeldungen die Mercedes-Benz Group AG (2.138 Anmeldungen) ab. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verdrängte die GM Global Technology Operations LLC (1.299 Anmeldungen) mit 1.409 Anmeldungen vom vierten auf den fünften Platz. Mit der GM Global Technology Operations LLC und der Ford Global Technologies LLC (962 Anmeldungen) sind auch in diesem Jahr wieder zwei Unternehmen aus den Vereinigten Staaten unter den anmeldestärksten beim DPMA. Die einzelnen Unternehmen und Institutionen werden hier so erfasst, wie sie als Patentanmelder auftreten – ohne Berücksichtigung eventueller Konzernverbundenheiten.

Patentanmeldungen 2024 aufgeschlüsselt nach Bundesländern Karte Bundesländer Deutschland München Jena Berlin Hessen 1.043 -4,3 % 16/100.000 Einwohner Hamburg 440 +9,7 % 23/100.000 Einwohner Bremen 136 +24,8 % 20/100.000 Einwohner Brandenburg 202 +3,1 % 8/100.000 Einwohner Berlin 468 -1,9 % 12/100.000 Einwohner Bayern 11.361 +5,0 % 85/100.000 Einwohner Baden-Württemberg 15.494 +5,7 % 137/100.000 Einwohner Niedersachsen 3.141 +11,1 % 38/100.000 Einwohner Nordrhein-Westfalen 5.336-3,6 % 29/100.000 Einwohner Schleswig-Holstein 430 +12,0 % 14/100.000 Einwohner Sachsen 543 -0,5 % 13/100.000 Einwohner Sachsen-Anhalt 98 -30,5 % 4/100.000 Einwohner Saarland 113 +15,3 % 11/100.000 Einwohner Rheinland-Pfalz 681 +12,4 % 16/100.000 Einwohner Thüringen 520 +3,6 % 25/100.000 Einwohner Mecklenburg-Vorpommern 58 -52,5 % 4/100.000 Einwohner

Patentanmeldungen aus Deutschland können je nach Wohnort oder Unternehmenssitz den einzelnen Bundesländern zugeordnet werden. Nach wie vor führt Baden-Württemberg mit 15.494 Patentanmeldungen (+5,7 %) das Ranking der deutschen Bundesländer mit großem Abstand an. Bayern folgt erneut auf Rang 2 mit 11.361 Anmeldungen (+5,0 %) vor Nordrhein-Westfalen mit 5.336 Anmeldungen (-3,6 %). Diese hohen Anmeldezahlen sind darauf zurückzuführen, dass in diesen drei Bundesländern Automobilhersteller oder andere große Technologieunternehmen ansässig sind. Wie bereits im letzten Jahr verändert sich das Ranking leicht, wenn man die Anmeldungen auf die jeweilige Bevölkerungszahl bezieht: Baden-Württemberg liegt mit 137 Patentanmeldungen pro 100.000 Einwohner weiter vor Bayern (85). Niedersachsen verweist Nordrhein-Westfalen (29) dann aber mit 38 Patentanmeldungen pro 100.000 Einwohner auf den vierten Platz.

Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz)

Balken-Diagramm: Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern 2024

Bundesland Anmeldungen pro 100.000 Einwohner
Baden-Württemberg 137
Bayern 85
Niedersachsen 38
Nordrhein-Westfalen 29
Thüringen 25
Hamburg 23
Hessen 16
Bremen 20
Rheinland-Pfalz 16
Berlin 12
Sachsen 13
Schleswig-Holstein 14
Saarland 11
Brandenburg 8
Mecklenburg-Vorpommern 4
Sachsen-Anhalt 4
Deutschland 47

Betrachtet man Anmeldungen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, wird grundsätzlich zwischen der anmeldenden Organisation und dem Erfinder oder der Erfinderin als natürliche Person unterschieden. Im Gegensatz dazu sind beispielsweise bei freien Erfinderinnen und Erfindern oder bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, denen Erfindungen von ihren Arbeitgebern freigegeben wurden, Anmeldende und Erfinderinnen oder Erfinder in der Regel personenidentisch. Dies war 2024 bei 3,7 % der Anmeldungen der Fall (2023: 4,1 %).

Das DPMA erfasst auch, wie viele Patentanmeldungen einzelnen Anmeldenden zugeordnet werden können. 5,5 % unserer Anmelderinnen und Anmelder reichten jeweils mehr als zehn Anmeldungen ein (2023 5,1 %). Von diesen sogenannten großen Patentanmeldern stammten aber immerhin 75,1 % aller Anmeldungen.

Der Rückgang der Anmeldungen freier Erfinderinnen und Erfinder könnte damit zusammenhängen, dass es mit der zunehmenden Digitalisierung und dem immer schnelleren technologischen Fortschritt für sie immer schwieriger wird, kreative Ideen in innovative Entwicklungen umzusetzen und mit einer Patentanmeldung zu schützen, denn beides ist mit hohen Kosten verbunden.

Die Internationale Patentklassifikation (International Patent ClassificationIPC) wird weltweit als Standard für die Klassifikation technischer Sachverhalte verwendet. Anhand eines Codes aus Buchstaben und Zahlen wird das gesamte Gebiet der Technik in mehr als 70.000 Teilgebiete untergliedert. Jede beim DPMA eingehende Patentanmeldung wird entsprechend ihrem technischen Inhalt einer oder mehreren IPC-Klassen zugeordnet und der jeweils zuständigen Prüfungsstelle im Haus zugeleitet.

Nach wie vor ist der Maschinenbau der anmeldestärkste Sektor mit 40,1 % aller beim DPMA 2024 eingereichten Anmeldungen. Wie bereits im Vorjahreszeitraum bleibt die Zahl der Patentanmeldungen im zweitstärksten Sektor „Elektrotechnik“ mit 17.772 wieder auf einem hohen Niveau (+0,5 %) und macht 30,0 % aller Patentanmeldungen aus. Auf Platz drei und vier folgen der Sektor „Instrumente“ (9.162) und der Sektor „Chemie“ (4.382).

Die Sektoren gliedern sich in Technologiefelder. Das mit Abstand anmeldestärkste Technologiefeld „Transport“ (Sektor Maschinenbau) legte mit 11.153 Patentanmeldungen um weitere 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr zu. In diesem Bereich ist selbstverständlich die Automobilindustrie die dominierende Anmelderschaft. Die meisten Anmeldungen kommen hier aus dem Bereich Elektromobilität und Infotainment im Fahrzeug. Die Unterklasse B60K, in der unter anderem Instrumente und Armaturen im Auto erfasst werden, legte um 33,4 Prozent zu. Hier liegt der Schwerpunkt der Entwicklungen auf neuartigen Displays und Möglichkeiten, Instrumente in der Fahrerkabine über die Sprache und über Gesten zu steuern. Die Zahl der Anmeldungen im Bereich der Elektromobilität stieg auch stark an: Die Unterklasse für Antriebe von Elektroautos (B60L) legte um 14,4 % zu.

Von großer Bedeutung für die Elektromobilität sind Innovationen im Bereich der Batterietechnik. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Ladekapazitäten und -zeiten, sowie der nachhaltigen Herstellung und Senkung der Produktionskosten. Wie bereits im Vorjahr ist die für Batterien und Brennstoffzellen vorgesehene Unterklasse H01M mit 2.627 Anmeldungen (+3,4 %) die stärkste Klasse beim DPMA. Diese gehört zum Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ (Sektor Elektrotechnik), in welchem die Anmeldezahlen insgesamt um 2,2 % zunahmen. Wie im Technologiefeld Transport sind auch hier die Hersteller und Zulieferer aus der Automobilindustrie die aktivsten Anmelder. Der Trend, dass sich die Branche aus der Innovationstätigkeit für Verbrennungsmotoren zunehmend zurückzieht, setzte sich weiter fort: Im Technologiefeld „Motoren, Pumpen, Turbinen“ (Sektor Maschinenbau) wurden nur noch 1.706 Erfindungen zum Patent angemeldet. Das sind 5,4 Prozent weniger als im Jahr 2023 und nur gut ein Drittel der Anmeldungen, die noch 2016 in dem Technologiefeld eingegangen waren.

Top 5 Technologiefelder1 (Patentanmeldungen)

Balken-Diagramm: Top 5 Technologiefelder

Top 5 Technologiefelder
KlassenPatentanmeldungenVeränderung gegenüber 2023 in %
32 - Transport 11.153 +4,8
1 - Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie 8.248 +2,2
10 - Messtechnik 4.712 +6,1
31 - Maschinenelemente 3.411 +1,6
6 - Computertechnik 3.311 -0,6
Top 5 Technologiefelder1 1 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar unter www.wipo.int/ipstats/en/index.html#resources

Mit insgesamt 43.983 Anträgen zur Prüfung auf Patentfähigkeit nach § 44 Patentgesetz (PatG) war ein leichter Rückgang von 1,9 % zu beobachten. Stellt ein Anmelder oder eine Anmelderin einen solchen Antrag, dann ermitteln die Prüfungsstellen in einer gründlichen und umfassenden Recherche den maßgeblichen Stand der Technik. Daraufhin wird dann der Anmeldungsgegenstand auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit, seine gewerbliche Anwendbarkeit und auf das Vorliegen möglicher Patentierungsausschlüsse geprüft.

Ein weiteres Kriterium für die Prüfung ist, ob die in der Patentanmeldung beschriebene technische Erfindung in den Anmeldungsunterlagen vollständig und ausführbar offenbart wird. Das Ergebnis der Prüfung wird den Anmeldern und Anmelderinnen in einem ausführlichen Prüfungsbescheid mitgeteilt, der in der Regel zudem zu einer Stellungnahme oder zur Nachbesserung der Patentanmeldung auffordert. Am Schluss des Prüfungsverfahrens entscheidet die Prüfungsstelle, ob und in welchem Umfang ein Patent erteilt werden kann oder ob die Anmeldung zurückgewiesen werden muss.

Eine weitere Möglichkeit, die Patentfähigkeit einer Anmeldung einschätzen zu lassen, besteht darin, einen Rechercheantrag nach § 43 PatG zu stellen. Häufig bildet das Ergebnis dieser Recherche die Grundlage für die Entscheidung über mögliche Nachanmeldungen bei anderen Ämtern. Bei der Zahl der Rechercheanträge konnten wir abermals eine Zunahme um 4,6 % auf 16.337 feststellen (2023: 15.621). Die Zahl der abgeschlossenen Recherchen nach § 43 PatG konnten die Patentprüferinnen und Patentprüfer auf 15.906 (+7,5 %) steigern.

Ausgewählte Daten zu Patentverfahren
Patentverfahren20202021 2022 2023 2024
Eingegangene Prüfungsanträge 43.353 43.353 43.474 44.816 43.983
- darunter zusammen mit der Anmeldung 23.393 22.694 22.685 23.991 23.629
Anträge auf Recherchen nach § 43 PatG 14.244 14.970 14.672 15.621 16.337
Erledigungen von Recherchen nach § 43 PatG 16.451 15.169 14.818 14.797 15.906
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 41.768 48.521 45.520 42.671 45,242
Am Jahresende anhängige Prüfungsverfahren 228.442 222.960 220.583 222.449 220.874

Gegen Beschlüsse des DPMA können Beteiligte eine Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) einlegen. Diese Beschwerden können eine nicht antragsgemäße Patenterteilung, eine Zurückweisung der Patentanmeldung oder eine Entscheidung im Einspruchsverfahren betreffen. Über die Beschwerde entscheidet dann einer der Beschwerdesenate am Bundespatentgericht. Die technischen Beschwerdesenate und die Nichtigkeitssenate sind mit juristischen und mit technischen Richtern und Richterinnen besetzt. Diese Technikerinnen und Techniker – Fachleute aus Natur- und Ingenieurswissenschaften – machen die Besonderheit des Bundespatentgerichts aus, da sonst die Richterschaft bei Zivilgerichten zumeist allein aus Juristen und Juristinnen besteht.

Die technischen Richter und Richterinnen wirken mit ihrer Expertise in allen Verfahren mit, in denen es unter anderem um die Eigenschaften einer technischen Erfindung geht, zum Beispiel in den Verfahren über die Erteilung eines Patents oder über eine Nichtigkeitsklage in Patentsachen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren gab es auch im Jahr 2024 wieder einen Rückgang der eingegangenen Beschwerdeverfahren bei den technischen Beschwerdesenaten: Insgesamt gingen 222 Beschwerdeverfahren ein, was einem Minus von 9,4 % entspricht.

Bereich Patente

Im Fokus Digitalisierung und erneuerbare Energien

Digitalisierung

Für die vorliegende Analyse haben wir veröffentlichte Anmeldungen mit Wirkung für Deutschland beim DPMA und beim Europäischen Patentamt (EPA) ohne Doppelzählungen betrachtet. In der Regel werden Patentanmeldungen nach 18 Monaten veröffentlicht. Daher sind im Jahr 2024 neu angemeldete Erfindungen noch nicht enthalten. Untersucht haben wir fünf Teilbereiche digitaler Technologien: Computertechnik, Digitale Kommunikationstechnik, Halbleiter, Audiovisuelle Technik und Datenverarbeitung für betriebswirtschaftliche Zwecke.

Nach zuletzt deutlichen Zuwächsen war die Zahl veröffentlichter Anmeldungen in den Digitaltechnologien im Jahr 2024 mit insgesamt 49.073 etwas geringer als im Vorjahr (-2,5 %). In zwei Teilgebieten – Halbleiter (+3,5 %) und Audiovisuelle Technik (+1,3 %) – beobachteten wir allerdings einen leichten Anstieg. Entwicklungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz, welche mittlerweile in allen Teilbereichen der digitalen Technologien zum Einsatz kommt, spielen unverändert eine große Rolle.

Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur, Bild: iStock/TippaPatt

Mit 17.387 gingen im Teilbereich der Computertechnik die meisten Anmeldungen ein, obwohl wir einen leichten Rückgang verzeichneten (-1,6 %). Zu diesem Bereich zählen unter anderem Erfindungen zur Bilddatenverarbeitung, Spracherkennung oder Informations- und Kommunikationstechnik. Viele dieser Entwicklungen setzen Künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen ein.

Das Länder-Ranking führten die Vereinigten Staaten mit 6.450 Veröffentlichungen (+0,5 %) und großem Abstand vor China mit 2.247 Veröffentlichungen (-14,5 %) an. Deutschland folgte mit 2.076 Anmeldungen und damit einem leichten Anstieg von 6,6 % auf dem dritten Platz. Somit ist der Anteil Deutschlands an den Gesamtanmeldungen in diesem Bereich in der langfristigen Betrachtung leicht gestiegen. 2020 lag dieser bei 11,1 Prozent, im vergangenen Jahr bei 11,9 Prozent.

Die Top-Anmelder waren in der Computertechnik die südkoreanische Samsung Electronics Co., Ltd. mit 952 Patentanmeldungen vor dem chinesischen Unternehmen Huawei Technologies Co., Ltd. (797) und Microsoft Technology Licensing LLC (636) aus den Vereinigten Staaten.

Computertechnik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2023 2024Veränderung
Vereinigte Staaten 6.418 6.450 +0,5 %
China 2.629 2.247 -14,5 %
Deutschland 1.947 2.076 +6,6 %
Japan 1.727 1.584 -8,3 %
Republik Korea 1.268 1.410 +11,2 %
Andere 3.671 3.619 -1,4 %
Gesamt4 17.661 17.387 -1,6 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G06C, G06D, G06E, G06F, G06G, G06J, G06K, G06M, G06N, G06T, G06V, G10L, G11C, G16B, G16C, G16Y, G16Z.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Illustration Smartphone und Laptop mit Softwareoberflächen schweben im Raum, Bild: iStock/SergeyBitos

Die zweitmeisten Veröffentlichungen verzeichneten wir in der Digitalen Kommunikationstechnik mit 17.192 nationalen und internationalen Patentanmeldungen (-6,6 %). Viele Anmeldungen in der Digitalen Kommunikationstechnik stehen in Zusammenhang mit dem aktuellen Mobilfunkstandard 5G und mit künftigen Mobilfunkstandards und sind damit wichtig für die digitale Vernetzung in etlichen Schlüsseltechnologien. Auch die virtuelle Kommunikation spielt in diesem Bereich nach wie vor eine große Rolle. Vernetzte Systeme finden sich sowohl in Unternehmen – etwa zur intelligenten Prozess- und Fertigungssteuerung („Smart Factory“) – als auch im privaten Umfeld („Smart Home“).

Auch in der Digitalen Kommunikationstechnik lagen die Vereinigten Staaten mit 5.174 Anmeldungen (-11,4 %) vor China mit 4.608 Anmeldungen (-11,7 %). Auf Platz 3 folgt die Republik Korea mit 1.704 Anmeldungen (+2,3 %). Deutschland liegt mit 665 Anmeldungen (-5,1 %) nur auf Rang 7. Der geringe Anteil Deutschlands an den Gesamtanmeldungen ging somit von 2020 auf 2024 noch einmal von 5,4 Prozent auf 3,9 Prozent zurück.

Bei den Unternehmen lag in diesem Bereich die amerikanische Qualcomm Inc. auf Rang 1 mit 1.886 Anmeldungen. Es folgten Huawei Technologies Co., Ltd aus China mit 1.789 Anmeldungen. Den dritten Platz belegte mit 1.027 Anmeldungen eines der wenigen europäischen Unternehmen im Anmelderanking, nämlich Telefonaktiebolaget LM Ericsson (publ) aus Schweden.

Digitale Kommunikationstechnik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2023 2024Veränderung
Vereinigte Staaten 5.841 5.174 -11,4 %
China 5.217 4.608 -11,7 %
Republik Korea 1.666 1.704 +2,3 %
Japan 1.173 1.321 +12,6 %
Schweden 1.316 1.098 -16,6 %
Andere 3.197 3.288 +2,8 %
Gesamt4 18.410 17.192 -6,6 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 H04L, H04N 21, H04W.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Ausschnitt Platine, Bild: iStock/DmitriyTitov

Die drittmeisten Anmeldungen mit einem leichten Anstieg von 3,5 % wurden im Bereich Halbleiter veröffentlicht (6.228). Vor allem werden hier Entwicklungen im Bereich der elektrischen Festkörperbauelemente oder Baugruppen sowie Halbleiterbauelemente zum Patent angemeldet. Halbleiterbauelemente machen die starke und breite Innovationsdynamik der Digitalisierung aller Anwendungsbereiche überhaupt erst möglich.

Hier lag Japan mit 1.244 Anmeldung (+4,3 %) auf Rang 1, dahinter folgten die Vereinigten Staaten (1.202, -6,2 %), die Republik Korea (1.142, +29,0 %) und China (787, -7,8 %); Deutschland lag mit 703 Anmeldungen (+17,4 %) auf Platz 5. Im Fünfjahresvergleich ging der Anteil deutscher Unternehmen an den Gesamtanmeldungen von 14,8 auf 11,3 Prozent deutlich zurück.

Das Anmelder-Ranking dominierten auf den ersten drei Plätzen mit Samsung Electronics Co., Ltd. (406 Anmeldungen) vor Samsung Display Co., Ltd. (285) und LG Display Co., Ltd. (218) südkoreanische Unternehmen, danach kam Taiwan Semiconductor Manufacturing Co. Ltd. (199) aus Taiwan.

Halbleiter2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2023 2024Veränderung
Japan 1.193 1.244 +4,3 %
Vereinigte Staaten 1.282 1.202 -6,2 %
Republik Korea 885 1.142 +29,0 %
China 854 787 -7,8 %
Deutschland 599 703 +17,4 %
Andere 1.202 1.149 -4,4 %
Gesamt4 6.016 6.228 +3,5 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 H01L, H10B, H10K, H10N.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

4 Personen schauen in einem Besprechungsraum auf 2 große Monitore mit Statistiken und Videokonferenzteilnehmern, Bild: iStock/AndreyPopov

Der Bereich Audiovisuelle Technik reihte sich mit 5.752 Anmeldungen und einem leichten Zuwachs von 1,3 % auf Platz vier ein. Der Schwerpunkt lag hier vor allem auf Erfindungen aus den Gebieten der virtuellen Realität (Virtual Reality) und der erweiterten Realität (Augmented Reality). Hier sieht die Industrie anscheinend große Zukunftschancen: Produkte, Maschinen bis hin zu Industrieanlagen lassen sich als digitale Zwillinge modellieren und können so virtuell visualisiert werden. Nutzende können beispielsweise mittels einer sogenannten Virtual-Reality-Brille in eine komplett computergenerierte Welt eintauchen.

Hinter den Vereinigten Staaten mit 1.246 Anmeldungen (-6,5 %) lagen hier China (1.109, -6,1 %), Japan (853, +3,0 %) und die Republik Korea (846, +24,8 %). Deutschland lag mit 642 veröffentlichten Anmeldungen (-0,3%) auf Platz 5.

Der Anteil deutscher Anmeldungen fiel auch in diesem Teilbereich von 2020 (12,1 %) auf 2024 (11,2 %) leicht.

Bei den Anmeldern lag einmal mehr Samsung Electronics Co., Ltd. aus der Republik Korea auf Rang 1 (325). Es folgten Huawei Technologies Co., Ltd aus China. und LG Electronics Inc. ebenso aus Korea.

Audiovisuelle Technik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2023 2024Veränderung
Vereinigte Staaten 1.333 1.246 -6,5 %
China 1.181 1.109 -6,1 %
Japan 828 853 +3,0 %
Republik Korea 678 846 +24,8 %
Deutschland 644 642 -0,3 %
Andere 1.015 1.056 +4,0 %
Gesamt4 5.679 5.752 +1,3 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G09F, G09G, G11B, H04N 3, H04N 5, H04N 7, H04N 9, H04N 11, H04N 13, H04N 15, H04N 17, H04N 19, H04N 23; H04N 25, H04N 101, H04R, H04S, H05K.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Peron arbeitet an einem Laptop und einem Tablet, Diagramme schweben im Raum dazwischen, Bild. iStock/ThapanaOnphalai

Mit 2.514 Anmeldungen (-1,6 %) wurden im Technologiefeld Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke die wenigsten Anmeldungen veröffentlicht. Hier sind zum Beispiel Verfahren für Dienstleistungen wie Reservierungen und Veranstaltungsbuchungen, zur Steuerung von Arbeitsabläufen, zur Unternehmens- oder Organisationsplanung oder für die Material- oder Warenwirtschaft enthalten. Auch in diesem Teilbereich enthalten sind Anmeldungen, die sich mit vernetzter Mobilität wie beispielsweise dem autonomen Fahren beschäftigen. Von Endgeräten, Steuerungsanlagen und Maschinen werden immer größere Netze aufgebaut und damit sehr große Datenmengen (Big Data) generiert. Diese müssen dezentral verarbeitet und gespeichert werden. Hierzu werden Server, Speicher, Datenbanken oder Analyseoptionen im Internet bereitgestellt: (sog. „Cloudcomputing“).

Im Länder-Ranking lagen die Vereinigten Staaten mit 901 Anmeldungen (-4,5 %) vor Deutschland mit 407 Anmeldungen (+26,4 %). Knapp dahinter folgte Japan mit 403 Anmeldungen (-10,6 %).

In der längerfristigen Betrachtung haben deutsche Anmelder in dem Technologiefeld aufgeholt. Ihr Anteil an den Gesamtanmeldungen stieg von 14,2 Prozent in 2020 auf 16,2 Prozent in 2024.

Die Anmeldezahlen, die einzelne Unternehmen auf sich vereinen, waren hier eher gering und lagen dicht beieinander. Den ersten Rang teilten sich die deutschen Konzerne Bayerische Motoren Werke AG und Siemens AG mit jeweils 45 Anmeldungen vor Microsoft Technology Licensing LLC aus den USA (42) auf Platz 2.

Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2023 2024Veränderung
Vereinigte Staaten 943 901 -4,5 %
Deutschland 322 407 +26,4 %
Japan 451 403 -10,6 %
China 161 148 -8,1 %
Republik Korea 101 86 -14,9 %
Andere 577 568 -1,6 %
Gesamt4 2.554 2.514 -1,6 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G06Q.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Erneuerbare Energien und Batterien

Wie schon in den vergangenen Jahren zu beobachten war, haben deutsche Unternehmen nach wie vor ein großes Interesse an der Entwicklung klimafreundlicher Technologien. Für diese Auswertung haben wir die von DPMA und EPA veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland auf den Gebieten der erneuerbaren Energie und der Batterietechnik untersucht. Im Länder-Ranking verzeichneten wir in einigen Bereichen für deutsche Firmen, Forschungseinrichtungen und freie Erfinderinnen und Erfinder insgesamt deutliche Anmeldezuwächse. Deutschland belegt teilweise Spitzenplätze.

Solarpanele auf einem Feld, Windräder im Hintergrund, Bild: iStock/artJazz

Zu den erneuerbaren Energien zählen die Teilbereiche Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Diese natürlichen Quellen sollen möglichst optimal für unseren Energieverbrauch nutzbar gemacht werden. Hauptziel ist dabei, den menschengemachten Klimawandel zu verlangsamen. Auch aus nachwachsenden Rohstoffen kann Strom, Wärme oder Kraftstoff erzeugt werden oder es werden in der Natur stattfindende Prozesse zur Energieerzeugung genutzt.

Deutschland nahm in wichtigen Bereichen auf diesem Gebiet wie bereits in den vergangenen Jahren eine führende Position ein. Vor allem im Bereich der Solartechnik hat Deutschland seine Anmeldezahlen stark gesteigert (+57,3 %) und verwies mit einem Anteil von 26,8 % aller Solartechnik-Anmeldungen China auf den zweiten Platz mit 19,4 %. Wie bereits im Vorjahr lag Dänemark mit einem Anteil von 32,0 % aller Anmeldungen von Windkraftmaschinen auf Platz eins, gefolgt von Deutschland mit einem Anteil von 23,7 %.

Das Ranking der Anmelder im Bereich Windkraftmaschinen führte im vergangenen Jahr die Vestas Wind Systems A/S aus Dänemark mit 69 Anmeldungen an und verwies den Vorjahressieger Siemens Gamesa Renewable Energy A/S mit 65 Anmeldungen auf den zweiten Platz. Auf Platz drei folgte mit Wobben Properties GmbH ein deutsches Unternehmen mit 27 Anmeldungen.

Im Bereich Solartechnik teilten sich das französische Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives und das chinesische Unternehmen Trina Solar Co., Ltd mit 21 Anmeldungen den Platz 1 der Anmelder. Auf Platz drei folgte mit 20 Anmeldungen das chinesische Unternehmen Zeijang Jinko Solar Co, Ltd.

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 in ausgewählten Gebieten der erneuerbaren Energien

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland in ausgewählten Gebieten der erneuerbaren Energien als Säulen-Diagramm

Gebiet 2 2020 2021 2022 2023 2024
Solartechnik 3 418 434 454 596 686
Windkraftmaschinen 4 631 574 525 540 509
Wasserkraft, Wellen, Gezeiten 5 37 26 32 47 43
Erdwärme, Biogas, andere Energiequellen 6 85 80 77 105 116

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können auch andere Anwendungen enthalten.
3 B60L 53/51, C02F 1/14, E04D 13/18, F03G 6, F24J 2, F24S, G05F 1/67, H01L 31/04 bis H01L 31/078, H10F 10/00 bis H10F 10/19, H10F 19/00 bis H10F 19/90, H10F 77/42 bis H10F 77/48, H10F 77/63 bis H10F 77/67, H10F 77/80 bis H10F 77/90, H02J 7/35, H02N 6, H02S, H10K 30/50 bis H10K 30/57, H10K 39/10 bis H10K 39/18.
4 B60L 53/52, F03D.
5 F03B 7, F03B 13/10 bis F03B 13/26.
6 C02F 11/00, C12M 1/107, C12M 1/113, C12P 5/02, F03G 3, F03G 4, F03G 7/00 bis F03G 7/08, F24J 3, F24T 10/00 bis F24T 50/00, F24V 40/00 bis F24V 40/10, F24V 50/00, F24V 99/00.

symbolische Darstellung moderner Batterietechnik, Bild: iStock/sasha85ru

Erneuerbare Energieformen wie Wind und Sonne stehen nicht immer gleichermaßen zur Verfügung. Energiespeicher wie Batterien sind deshalb notwendig. Auch im Jahr 2024 hält der Aufwärtstrend im Bereich der Batterietechnik weiter an. Grund dafür dürfte auch die immense Innovationstätigkeit in der Elektromobilität sein. Die Anmeldezahlen für Batterien stiegen erneut um 16,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach wie gehören zu den anmeldestärksten Unternehmen Automobilbauer und deren Zulieferer.

Vor allem die Anmeldezahlen aus den Vereinigten Staaten und China nahmen im Vergleich zum Vorjahr stark zu (jeweils +33,1 % und +22,6 %). Die Republik Korea war aber nach wie vor das Land mit den meisten Anmeldungen (1.817) auf diesem Gebiet. Wie bereits im Vorjahr folgte China mit 1.591 Anmeldungen auf dem zweiten Platz. Deutschland war auf Platz vier mit 1.112 Anmeldungen nach Japan (1.136).

Die meisten Anmeldungen beschäftigen sich mit der Entwicklung nachhaltiger und umweltschonender Batterien, die sowohl kostengünstig hergestellt werden können als auch eine hohe Energieeffizienz und Leistungsfähigkeit haben.

Säulen-Diagramm: Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland auf dem Gebiet der Batterien 2020-2024

Jahr Batterien2,3
2020 3.342
2021 3.534
2022 4.765
2023 6.211
2024 7.242
Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 auf dem Gebiet der Batterien

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können Anwendungen im Kfz- und anderen Bereichen enthalten.
3 B60L 50/64, B60L 53/53, H01M 2, H01M 4/02, H01M 4/04, H01M 4/13 - H01M 4/84, H01M 10, H01M 50, H02J 3/28, H02J 3/32, H02J 15.

Bereich Patente

Blickwinkel Tech-Start-ups brauchen Schutzrechte zum Erfolg

Grundlage für nachhaltiges Wachstum, wichtige Voraussetzung für Investorenvertrauen: Barbara Diehl und Dr. Antonia Schmalz von der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND erklären, warum gewerbliche Schutzrechte ein zentraler Faktor sind, wenn Deep-Tech-Start-ups mit bahnbrechenden neuen Technologien unternehmerischen Erfolg haben wollen. Damit auch Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Universitäten von Schutzrechten profitieren können, hat die SPRIND ein Konzept für den IP-Transfer entwickelt.

Barbara Diehl lachend auf einem Stuhl sitzend, Foto: SPRIND GmbH
Barbara Diehl, Chief Partnership Officer, SPRIND GmbH
Antonia Schmalz an der Wand lehnend, Foto: SPRIND GmbH
Dr. Antonia Schmalz, Innovationsmanagerin SPRIND GmbH

Im dynamischen Umfeld technologiegetriebener Innovationen stehen Deep-Tech-Start-ups an der Spitze des Fortschritts. Diese Unternehmen, oft gegründet auf Basis bahnbrechender wissenschaftlicher Entwicklungen, widmen sich komplexen globalen Herausforderungen – von Klimawandel über Biotechnologie bis zu Künstlicher Intelligenz. Doch technische Exzellenz allein reicht nicht aus. Ein zentrales, oft unterschätztes Asset entscheidet mit über den Erfolg: ein starkes und gut abgesichertes Portfolio an geistigem Eigentum (IP – Intellectual Property).

Software-Start-ups, beispielsweise im SaaS („Software as a Service“) oder Consumer-Tech-Bereich, können mit vergleichsweise wenig Kapital und einem überschaubar komplexen Minimal Viable Product (MVP, deutsch: minimal funktionsfähiges Produkt) starten und mit ersten Kunden iterieren und skalieren. Im Gegensatz dazu erfordern Deep-Tech-Start-ups lange Entwicklungszyklen und bereits in sehr frühen Entwicklungsphasen einen erheblichen Kapitalaufwand, ohne Erträge aus Kundenaufträgen. Diese Investitionen sind mit hohem Risiko verbunden, da weder die Technologie sich in der Anwendung bewiesen hat, noch die Rahmenbedingungen und Entwicklung des Marktes und des Wettbewerbs im Detail vorhersehbar sind.

Schutzrechte in Kombination mit fachlicher Expertise und Prozess-Know-how stellen hier ein zentrales Asset dar und sind oftmals für die Wertbestimmung und das Alleinstellungsmerkmal eines frühphasigen Deep-Tech-Start-ups entscheidend. Gelingt es, die Technologie in ein Patent zu fassen, entsteht ein geschütztes „Objekt“, das einerseits eine klare Abgrenzung zu bestehenden Technologien aufzeigt, andererseits nun handelbar, lizenzierbar, im Prinzip bewertbar und gegen Wettbewerber verteidigbar ist.

Das ist meist bereits in der Entstehungsphase des Start-ups relevant. Deep-Tech-Start-ups sind häufig Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen oder Universitäten und basieren in der Regel auf Schutzrechten, die aus dem Forschungskontext der jeweiligen Einrichtung hervorgegangen sind. Der Prozess der Nutzbarmachung von IP wird als IP-Transfer bezeichnet. Hierbei muss die Ausgründung mit der Einrichtung entsprechende Nutzungskonditionen verhandeln. Die Dauer dieser Verhandlungen ist sehr unterschiedlich und kann je nach Komplexität und Gemengelage zwischen sechs und 36 Monaten dauern. So hat eine kürzlich durchgeführte Befragung unter deutschen Spin-offs gezeigt, dass der Verhandlungsprozess zur Übertragung von Schutzrechten im Durchschnitt 18,4 Monate dauert. Diese Verzögerung kann für Ausgründungen gravierende Folgen haben, da innovative Technologien oft zu spät auf den Markt kommen oder in ihrer Entwicklung behindert werden.

Seit 2022 arbeitet eine von SPRIND, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Fraunhofer ISI einberufene Arbeitsgruppe von Hochschulen und Forschungseinrichtungen an praktischen Lösungen für eine Vereinfachung und Beschleunigung des IP-Transfers. Im Rahmen des Projekts wurden konkrete Werkzeuge zur Charakterisierung und Bewertung von IP erarbeitet und in der Anwendung getestet. Musterverträge für unterschiedliche Transferszenarien und Vorschläge zur Verhandlungsführung ergänzen den Werkzeugkasten. Neben Werkzeugen benötigt es aber auch politischen Willen, auf Ebene der Einrichtungen Anreize zu schaffen, den Prozess insgesamt zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gerade in der Ausgründungsphase kommt es für das Start-up auf Geschwindigkeit in der Umsetzung an. Ein Vertragsabschluss innerhalb von zwölf Wochen sollte realistisch sein, wenn beide Verhandlungsparteien fokussiert und wohlwollend in die Patentverhandlung gehen und von der Grundannahme ausgehen, das Erlöspotenzial für beide Seiten zu erhöhen und alle wertbestimmenden Faktoren uneingeschränkt offenzulegen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag nehmen die Regierungsparteien zum Thema IP-Transfer ebenfalls Stellung. Darin erklären sie, eine nationale IP-Strategie vorlegen zu wollen, die Ausgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Darüber hinaus sollen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge eingeführt werden, welche die Nutzung von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen.

Beschleunigte Transferprozesse und gut abgesichertes IP sind zentral für Investorinnen und Investoren, die im Deep-Tech-Bereich ein enorm hohes Investitionsrisiko tragen: Die Technologien sind neu, die Märkte oft noch unerschlossen, und der Zeitraum bis zur Marktreife kann Jahre betragen. IP spielt daher eine zentrale Rolle bei der Risikobewertung. Ein erteilter oder gut formulierter Patentantrag zeigt, dass die Innovation nicht nur konzeptionell existiert, sondern tatsächlich Substanz hat – und potenziell schützenswert ist. Investoren möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen seine Position gegen Nachahmer verteidigen kann – insbesondere gegen Großkonzerne mit mehr Ressourcen. Auch bei einem möglichen Exit durch Verkauf oder Börsengang steigert ein starkes IP-Portfolio den Unternehmenswert erheblich. Käufer oder Investoren zahlen nicht nur für das Produkt, sondern für die rechtlich abgesicherte Exklusivität dahinter.

Für Deep-Tech-Start-ups ist geistiges Eigentum daher keine Nebensache – es ist ein zentrales strategisches Asset. In einem Umfeld, das von langen Entwicklungszyklen und imitationsgefährdeten Technologien geprägt ist, bilden Patente und IP-Schutz die Grundlage für nachhaltiges Wachstum, Investorenvertrauen und unternehmerischen Erfolg. Wer frühzeitig auf ein professionelles IP-Management setzt, erhöht nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch die Chancen, langfristig am Markt zu bestehen. Der Prozess der Übertragung und/oder Nutzung von Schutzrechten aus dem Forschungskontext in Ausgründungen verläuft in Deutschland jedoch derzeit deutlich zu langsam. Es besteht hier deutlicher Handlungsbedarf in der personellen Ausstattung und dem Professionalisierungsgrad der Transferstellen in den Forschungseinrichtungen (Technologie-Transfer-Offices-TTOs).

Im Fokus Digitaler Service für Nachanmelder

Weltweite Vernetzung zum Wohl von Anmelderinnen und Anmelder: Seit 2024 nimmt das DPMA am internationalen Service WIPO DAS teil. Dabei geht es um den elektronischen Austausch von Prioritätsbelegen. Einen solchen Beleg braucht man, wenn man eine Erfindung unter Beibehaltung des Anmeldetags auch bei ausländischen Ämtern schützen lassen möchte.

Hände halten und bedienen ein Smartphone, im Hinterund eine Weltkugel vor einem Laptop, Foto: iStock/TippaPat

Mit dem Service WIPO DAS bietet die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen Austauschdienst für elektronische Prioritätsbelege an. Ein Prioritätsbeleg ist die Abschrift einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, die den Anmeldetag einer Erfindung bescheinigt. Ausgestellt und bei der WIPO hinterlegt wird der Beleg von dem Amt, bei dem die Anmeldung eingegangen ist. Unter Wahrung dieses Anmeldetages sind nun zwölf Monate Zeit, die Erfindung auch in anderen Ländern anzumelden.

Seit dem 25. November 2024 nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am Digital Access Service der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO DAS) als sogenanntes „hinterlegendes Amt“ teil. Das bedeutet, dass Prioritätsbelege zu beim DPMA eingereichten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen bei der WIPO hinterlegt werden, wenn Anmelderinnen oder Anmelder dies beantragt haben.

Bei der Beantragung von Prioritätsbelegen zu Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen haben die Anmelder und Anmelderinnen nun die Wahl zwischen einem (weiterhin) kostenpflichtigen Prioritätsbeleg in Papierform oder einem kostenlosen Prioritätsbeleg in elektronischer Form in WIPO DAS.

Wird ein Prioritätsbeleg in WIPO DAS beantragt, informiert das DPMA den Antragsteller oder die Antragstellerin über die Hinterlegung des Prioritätsbelegs im System und übersendet einen vertraulichen Zugangscode. Mit diesem Zugangscode, dem Prioritätsdatum und dem Prioritätsaktenzeichen kann man den Abruf des Prioritätsbelegs weltweit bei allen Nachanmeldeämtern beantragen, die als sogenanntes „abrufendes Amt“ an WIPO DAS teilnehmen.

Die Teilnahme des DPMA umfasst zunächst die Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster und dabei Prioritätsbelege sowohl zu nationalen Anmeldungen als auch zu PCT-Anmeldungen mit dem DPMA als Anmeldeamt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieser Service auch für die Schutzrechte Marke und Design angeboten werden. Die Beteiligung als sogenanntes „abrufendes Amt“ ist derzeit in Planung. Hier bestehen noch rechtliche Herausforderungen.

Weitere Informationen zu WIPO DAS finden sie auf der Internetseite des DPMA. Weitergehende Informationen enthält die Internetseite der WIPO.

Kurz erklärt – Doppelschutz Doppelt hält besser

Neue Option in der Schutzrechtsstrategie: Für alle Einheitspatente und alle europäischen Bündelpatente, bei denen kein expliziter Ausschluss aus dem neuen Einheitspatentgerichtssystem erklärt wurde, können Anmelderinnen und Anmelder seit dem 1. Juni 2023 zusätzlich ein nationales deutsches Patent mit gleichem oder überlappendem Schutzumfang beantragen. Das kann große Vorteile bieten.

Illustration Schutz von Ideen, Bild:  iStockphoto.com/beast01

Bis zum 31. Mai 2023 bestand das grundsätzliche Verbot des doppelten Schutzes (Doppelschutzverbot) durch einerseits nationale deutsche Patente und andererseits national validierte europäische Patente (Bündelpatente). Demnach konnte eine Erfindung, für die mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches Patent mit derselben Priorität erteilt wurde, nicht zugleich durch ein nationales Patent geschützt werden. Ein bereits erteiltes nationales Patent verlor seine Wirkung, wenn dem Anmelder für dieselbe Erfindung anschließend ein europäisches Patent rechtskräftig erteilt wurde.

Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens zum Einheitlichen Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023 wurde das europäische Einheitliche Patentgericht (EPG) eingerichtet und ein neues europäisches Schutzrecht eingeführt: das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz „Einheitspatent“. Seitdem ist das EPG im Geltungsbereich des EPGÜ für alle europäischen Patente, gleich ob mit oder ohne einheitliche Wirkung, in Patentsachen zuständig, insbesondere für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen. Zum gleichen Zeitpunkt ist ein Doppelschutz möglich. Das heißt, es kann ein deutsches Patent neben einem europäischen Bündelpatent oder einem Einheitspatent mit derselben Priorität und demselben Umfang bestehen. Das bisherige Doppelschutzverbot gilt seitdem nur noch für diejenigen Bündelpatente, für die Anmelderinnen und Anmelder die Zuständigkeit des EPG ausschließen (Opt Out), womit Streitsachen in europäischen Patenten in die nationale Gerichtsbarkeit fallen.

Verantwortlichkeit des Einheitlichen Patentgerichts

Zentrales Ziel des EPG ist es, die Rechtssicherheit durch eine harmonisierte Rechtsprechung in den Bereichen Patentverletzung und Rechtsgültigkeit zu erhöhen. Ein Urteil des EPG hat einheitliche Wirkung in allen am EPGÜ teilnehmenden Staaten, parallele Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern werden vermieden. Mit der Errichtung des EPG ist auch eine eigene Verfahrensordnung geschaffen worden. Das neue Einheitspatentgerichtssystem wird sich allerdings noch weiter einspielen müssen – vor allem im Hinblick auf die Verfahrensordnung mit strengem Fristenregime und mit dem sogenannten „Frontloading“, also dem frühestmöglichen Vorbringen aller relevanten Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Grundsätzlich wird der Vorteil einer zentralen Durchsetzung stets gegen das Risiko eines zentralen Widerrufs und damit der ganzheitlichen – also nicht nur für einen einzelnen Staat beschränkten – Vernichtung des Schutzrechts abzuwägen sein.

Schließlich sollte noch bedacht werden, dass die gegenwärtige Möglichkeit des Opt Outs für Bündelpatente planmäßig zum 31. Mai 2030 auslaufen soll. Spätestens dann kann nur durch eine nationale Schutzrechtsanmeldung die nationale Gerichtsbarkeit genutzt werden.

Wert des nationalen deutschen Patentsystems

Deutschland stellt den größten Markt innerhalb Europas und der teilnehmenden Staaten des Einheitspatentsystems dar. Schon ein deutsches Schutzrecht allein schmälert die Marktchancen von Wettbewerbern, wenn sie innerhalb Europas Deutschland umgehen müssen. Nicht immer ist ein aufwands- und kostenintensiveres europäisches Patent notwendig.

Mit dem DPMA haben Anmelder ein bewährtes Amt für das Patenterteilungsverfahren an ihrer Seite. Das nationale System aus Bundespatentgericht und Landgerichten hat über viele Jahrzehnte eine gefestigte und abschätzbare Rechtsprechung entwickelt. Das bedeutet Vorhersehbarkeit und Sicherheit.

Neue strategische Optionen

Der Doppelschutz stärkt das komplementäre Zusammenspiel zwischen dem europäischen und dem nationalen deutschen Patent. Als neue strategische Option kann ein nationales deutsches Patent – neben seinem eigenen Wert – eine wertvolle Rückfallposition bieten, falls das Einheitspatent keinen Bestand haben sollte. Ein deutsches Gericht könnte die Patentfähigkeit des deutschen Schutzrechts abweichend vom EPG beurteilen. Aber auch bei zielgerichteten Verletzungsklagen haben Inhaber eines sowohl nationalen deutschen als auch europäischen Patents die Wahl, entweder aus dem europäischen Patent vor dem EPG zu klagen oder aus dem deutschen Patent auf das erprobte deutsche Klagesystem zurückzugreifen.

Übrigens: Durch die Abzweigung eines deutschen Gebrauchsmusters aus einer deutschen oder europäischen Patentanmeldung kann einerseits sogar ein „Dreifachschutz“ erzielt werden. Andererseits kann im Falle eines Opt-Outs eines europäischen Patents trotzdem ein nationales Schutzrecht in Form eines Gebrauchsmusters erreicht werden.