Patente

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Überblick Entwicklung und Herkunft der Patentanmeldungen

Säulen-Diagramm: Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt 2016-2020

Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Auch wenn sich die Anzahl der Patentanmeldungen und Prüfungseingänge im Jahr 2020 nach wie vor auf einem hohen Niveau bewegt, mussten wir im Vergleich zum Vorjahr dennoch einen Rückgang verzeichnen. Mit 62.105 registrierten Patentanmeldungen ging deren Zahl im Vergleich zum aktualisierten Vorjahreswert um 7,9 % zurück.

Hauptgrund für den Rückgang der Anmeldezahl dürfte die Corona-Pandemie sein. Kurzarbeit oder Schwierigkeiten bei der notwendigen Umstellung auf neue Formen der Zusammenarbeit haben ihre Spuren in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Firmen und Institutionen hinterlassen, so dass die technische Entwicklung und die Ausarbeitung von Patentanmeldungen nicht wie bisher gewohnt vorangetrieben werden konnten. Zudem gehen wir davon aus, dass die Unternehmen wegen der schwer abzuschätzenden finanziellen Auswirkungen der Pandemie auch aus Kostengründen auf weniger aussichtsreiche Anmeldungen verzichtet haben.

Von den 62.105 registrierten Patentanmeldungen im vergangenen Jahr wurden 54.580 direkt bei uns eingereicht. 7.525 Anmeldungen traten gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT) über die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (World Intellectual Property Organization – WIPO) als PCT-Anmeldungen in die nationale Phase ein.

Auch weiterhin erfreut sich die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung bei unseren Kundinnen und Kunden großer Beliebtheit. Dies zeigt ein leichter Zuwachs um 0,5 Prozentpunkte auf einen Anteil von 86,9 % an allen eingereichten Patentanmeldungen.

Zum Jahresende 2020 waren 132.336 nationale Patente in Kraft und damit 0,3 % mehr als im Vorjahr.

Im Jahr 2020 wurden 42.249 Anmeldungen von Anmelderinnen und Anmeldern mit inländischem Wohn- oder Firmensitz eingereicht (-9,4 %). Damit fiel der Anteil der Anmeldungen aus Deutschland geringfügig auf 68 % (2019: 69,2 %). Ebenso ist auch die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Ausland auf 19.856 gesunken (2019: 20.798).

Aus dem europäischen Ausland stammten im vergangenen Jahr 3.222 Anmeldungen (2019: 3.635) und 16.634 aus dem außereuropäischen Ausland (2019: 17.163).

Bei Anmeldungen aus der Republik Korea konnten wir einen Zuwachs von 28,1 % verzeichnen. Ebenso stieg die Zahl der Anmeldungen aus Taiwan (26,6 %) und aus China (11,4 %) an. Hingegen gingen die Anmeldungen aus den USA (-5,2 %) und Japan (-8,9 %) weiter zurück.

Patentanmeldungen 2020 nach Herkunftsländern (Anmeldersitz) - (Nationale Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen in nationaler Phase)
HerkunftsländerAnmeldungenAnteil in %
Deutschland42.24968,0
Japan7.24711,7
USA5.8829,5
Republik Korea1.6172,6
Taiwan9331,5
Schweiz7771,3
Österreich7651,2
China4990,8
Schweden3210,5
Frankreich3010,5
Andere1.5142,4
Insgesamt62.105100

Die Patentanmeldungen aus Deutschland können je nach Wohnort oder Unternehmenssitz den einzelnen Bundesländern zugeordnet werden. Die Rangliste der Länder führt wieder Baden-Württemberg mit 13.687 Anmeldungen (-10,2 %) an. Aus dem zweitplatzierten Bayern gingen 12.700 Anmeldungen (-9,5 %) ein. Auf Platz drei folgt wie im Vorjahr mit großem Abstand Nordrhein-Westfalen mit 6.388 Anmeldungen (-9,0 %). Einen leichten Zuwachs um 2,3 % auf 480 Anmeldungen verzeichnete im Jahr 2020 Schleswig-Holstein. Hessen konnte ebenso einen Zuwachs um 1,9 % auf 1.571 Anmeldungen vorweisen. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern steigerten die Zahl ihrer Anmeldungen um 1,3 % beziehungsweise 20,2 %.

Setzt man die Anmeldungen in das Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl, lagen ebenfalls Baden-Württemberg (123 Anmeldungen pro 100.000 Einwohner) und Bayern (97) vorne. Auf Platz drei folgte wie im Vorjahr Niedersachsen (40).

Die Karte zeigt beim Überrollen mit der Mouse die Patentanmeldungen 2020, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz).

Patentanmeldungen 2020 aufgeschlüsselt nach Bundesländern Karte Bundesländer Deutschland München Jena Berlin Hessen 1.571 Hamburg 622 Bremen 122 Brandenburg 294 Berlin 674 Bayern 12.700 Baden-Württemberg 13.687 Niedersachsen 3.234 Nordrhein-Westfalen 6.388 Schleswig-Holstein 480 Sachsen 641 Sachsen-Anhalt 161 Saarland 192 Rheinland-Pfalz 781 Thüringen 606 Mecklenburg-Vorpommern 107
Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz)

Balken-Diagramm: Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern 2020

Wieder auf Platz 1 der aktivsten Patentanmelder stand im Jahr 2020 mit 4.033 Anmeldungen die Robert Bosch GmbH. Auf Platz 2 folgte abermals die Schaeffler Technologies AG & Co. KG mit 1.907 Anmeldungen. Mit 1.874 Anmeldungen belegte die Bayerische Motoren Werke AG wieder den dritten Platz. Die Daimler AG belegte mit 1.638 Anmeldungen den vierten Platz und verwies damit den Vorjahresvierten – die Ford Global Technologies, LLC – (1.324) auf den sechsten Platz. Platz 5 belegte die VOLKSWAGEN AG (1.493 Anmeldungen) und Platz 7 die AUDI AG mit 1.088 Anmeldungen.

Die einzelnen Unternehmen und Institutionen werden hier so erfasst, wie sie als Patentanmelder auftreten – ohne Berücksichtigung eventueller Konzernverbundenheiten.

Eine ausführliche Übersicht zu den aktivsten Unternehmen und Institutionen finden Sie in unserem Statistikteil.

Im vergangenen Jahr reichten 4,2 % unserer Anmelder mehr als zehn Anmeldungen ein (2019: 4,7 %). Diese so genannten großen Patentanmelder machten im Jahr 2020 einen Anteil von 68 % aller Anmeldungen aus.

Bei Anmeldungen aus Wirtschaftsunternehmen wird zwischen der anmeldenden Gesellschaft und dem Erfinder als natürlicher Person unterschieden. Bei selbstständigen Erfinderinnen und Erfindern oder bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit sogenannten freigegebenen Erfindungen sind Anmelder und Erfinder in der Regel personenidentisch. Dies war 2020 bei 5,9 % der Anmeldungen der Fall (2019: 5,2 %).

Weltweit wird die Internationale Patentklassifikation (International Patent Classification – IPC) als Standard für die Klassifikation technischer Sachverhalte verwendet. Mit Hilfe eines Codes aus Buchstaben und Zahlen wird das gesamte Gebiet der Technik in mehr als 70.000 Unterteilungen gegliedert. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wird jede eingehende Patentanmeldung entsprechend ihrem technischen Inhalt einer oder mehreren IPC-Klassen zugeordnet und der jeweils zuständigen Prüfungsstelle im Haus zugeleitet.

Wie bereits in den vergangenen Jahren steht das Technologiefeld „Transport“ bei den anmeldestärksten Technologiefeldern mit 10.758 Anmeldungen (allerdings mit einem Rückgang um 16,6 % im Vergleich zum Vorjahreswert) an erster Stelle, mit einem großen Anteil von Anmeldungen aus der Automobilindustrie.

Mit 6.992 Anmeldungen (-2,9 %) nimmt das Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ wieder den zweiten Platz ein, gefolgt von einem neuen dritten Platz „Messtechnik“ mit 4.565 Anmeldungen (-9,9 %).

Einen deutlichen Anstieg konnten wir im Technologiefeld „Medizintechnik“ feststellen. Mit 2.383 Anmeldungen war die Zahl deutlich höher als im Vorjahr (+10,1 %). In der diesem Technologiefeld zugeordneten Technikklasse für Verfahren und Vorrichtungen zum Infektionsschutz verzeichnete das DPMA einen massiven Anstieg von 175,8 %. In Klassen, in denen Erfindungen zu Gesichtsmasken und Schutzkleidung erfasst werden, verfünffachten sich sogar die Anmeldungen (+417,6 %) – auch dies sicher eine Auswirkung der Pandemie.

Eine ausführliche Übersicht zu den Patentanmeldungen nach Technologiefeldern finden Sie in unserem Statistikteil.

Top 5 Technologiefelder
(Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar unter: www.wipo.int/ipstats/en/index.html#resources)

Balken-Diagramm: Top 5 Technologiefelder

Bei der Zahl der eingegangenen Anträge auf Prüfung der Patentfähigkeit nach § 44 PatG mussten wir im zurückliegenden Jahr einen Rückgang um 8,9 % auf 43.139 verzeichnen. Die die Zahl der Rechercheanträge nach § 43 Patentgesetz (PatG) sank um 10,6 % auf 14.157. Hingegen konnten im vergangenen Jahr 41.723 Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, was einer Steigerung von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei den isolierten Recherchen nach § 43 PatG wurden mit 16.451 Rechercheberichten 10,1 % mehr als im Jahr 2019 versandt.

Ausgewählte Daten zu Patentverfahren
Patentverfahren20162017201820192020
Eingegangene Prüfungsanträge 45.628 47.448 47.130 47.338 43.139
- darunter zusammen mit der Anmeldung 26.390 26.540 26.199 25.998 23.365
Anträge auf Recherchen nach § 43 PatG 14.970 15.603 15.679 15.843 14.157
Erledigungen von Recherchen nach § 43 PatG 13.277 14.574 14.240 14.843 16.451
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 35.822 36.845 38.115 40.183 41.723
Am Jahresende in den Patentabteilungen noch nicht abgeschlossene Prüfungsverfahren 201.671 211.750 220.489 227.261 228.114

Im Jahr 2020 wurden 42.228 Prüfungsverfahren rechtswirksam eröffnet – ein Rückgang um 9,3 % gegenüber dem Vorjahr. Durch eine umfassende und gründliche Recherche ermitteln die Patentprüferinnen und -prüfer im Rahmen des Prüfungsverfahrens den maßgeblichen Stand der Technik. Anhand dessen wird dann der Anmeldungsgegenstand auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob der angemeldete Gegenstand die erforderlichen Kriterien „Ausführbarkeit“ und „gewerbliche Anwendbarkeit“ erfüllt. Im Anschluss kann dann die Prüfungsstelle entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Patent erteilt werden kann oder ob die Anmeldung zurückgewiesen werden muss.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten 17.305 Patente erteilt werden, was einem moderaten Rückgang von 5,2 % entspricht. Auch der Anteil der durch Erteilung eines Patents abgeschlossenen Verfahren (Erteilungsquote) ging auf 41,5 % etwas zurück (2019: 45,4 %). In 8.454 Fällen kam es zu einer Zurückweisung – dies entspricht einem Anteil von 20,3 % der abgeschlossenen Verfahren und einem Rückgang von 1,7 % im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8.603 Zurückweisungen).

Der geringfügige Rückgang der Verfahrensabschlüsse durch Erteilungen von Patenten oder durch Zurückweisungen dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass pandemiebedingt nur in eingeschränktem Umfang Anhörungen in Präsenz möglich waren. Mittels einer solchen Anhörung kann ein Prüfungsverfahren durch eine mündliche Erörterung mit den Anmelderinnen oder Anmeldern oftmals beschleunigt und häufig ein Verfahrensabschluss erreicht werden.

Durch Zurücknahme des Prüfungsantrags durch den Anmelder oder die Anmelderin oder wegen ausbleibender Gebührenzahlung endeten 15.964 (38,3 %) der Prüfungsverfahren.

Legt eine Anmelderin oder ein Anmelder Beschwerde gegen einen Beschluss – eine nicht antragsgemäße Patenterteilung oder eine Zurückweisung – bei einer unserer Prüfungsstellen ein, entscheiden die technischen Beschwerdesenate am Bundespatentgericht über die weitere Vorgehensweise.

Im Jahr 2020 gingen 217 Beschwerdeverfahren bei den technischen Beschwerdesenaten ein: gegenüber dem Vorjahr ein deutlicher Rückgang um mehr als 30 %. Ebenso der Corona-Pandemie geschuldet, sank die Zahl der zum Abschluss gebrachten Beschwerdeverfahren im Jahr 2020 um 13,5 % auf 396. Insgesamt waren zum Jahresende 2020 noch 556 Beschwerdeverfahren beim Bundespatentgericht anhängig.

Bereich Patente

Im Fokus Ausgewählte Technikgebiete

Digitalisierung

Seit fast zehn Jahren ist die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Bereich der Digitalisierung deutlich gestiegen (+58,2 %).
Die vorliegende Auswertung berücksichtigt im Jahr 2020 veröffentlichte Anmeldungen beim DPMA und beim Europäischen Patentamt. Da Patentanträge erst nach 18 Monaten offengelegt werden, bildet die Auswertung also die von der Corona-Pandemie beeinflusste Anmeldeentwicklung noch nicht ab. Aktuelle Anmeldezahlen – etwa aus dem Bereich der Computertechnik – legen aber nahe, dass die Corona-Pandemie den Trend unterstützt und die Digitalisierung in allen Bereichen des täglichen Lebens, der Industrie und des Handels weiter vorantreibt.
In den fünf ausgewählten Teilbereichen digitaler Technologien – Audiovisuelle Technik, Digitale Kommunikationstechnik, Computertechnik, Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke und Halbleiter – sind die veröffentlichten Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr wieder signifikant um 8,8 % gestiegen.
Zur Anmelderschaft gehören nach wie vor kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große und international agierende Firmen.

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 in ausgewählten Gebieten der Digitalisierung

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland in ausgewählten Gebieten der Digitalisierung als Linien-Diagramm

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 in ausgewählten Gebieten der Digitalisierung
1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt; kein Anspruch auf Vollständigkeit; Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G09F, G09G, G11B, H04N 3, H04N 5, H04N 7, H04N 9, H04N 11, H04N 13, H04N 15, H04N 17, H04N 19, H04N 101, H04R, H04S, H05K.
4 H04L, H04N 21, H04W.
5 G06C, G06D, G06E, G06F, G06G, G06J, G06K, G06M, G06N, G06T, G10L, G11C, G16B, G16C, G16Z.
6 G06Q.
7 H01L.
Technologiefeld22011201220132014201520162017201820192020
Audiovisuelle Technik34.9544.7904.5584.7664.5584.7154.6614.8354.8855.195
Digitale Kommunikationstechnik47.7829.4679.69810.29311.31411.05411.68411.96313.44514.874
Computertechnik58.3528.82410.04511.11310.73811.41711.44512.32413.38314.589
Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke61.2881.3671.5871.919 1.798 2.067 2.333 2.367 2.507 2.674
Halbleiter7 4.346 4.614 4.419 4.697 4.289 4.230 4.441 4.354 4.622 4.936

Auch im Jahr 2020 war die digitale Kommunikationstechnik mit insgesamt 14.874 nationalen und internationalen Patentanmeldungen wieder der größte der fünf Teilbereiche (+10,6 %). Seit 2011 ist hier ein Anstieg der Anmeldezahlen von mehr als 90 Prozent zu verzeichnen. Ein Großteil der Anmeldungen betrifft die Übertragung digitaler Information, drahtlose Kommunikationsnetze oder das sogenannte Internet der Dinge (IoT). Auch für kleine und mittlere Unternehmen sind diese Techniken wichtiger als je zuvor, um der Corona-Krise zu begegnen.

Diese Techniken ermöglichen eine Kommunikation von Maschinen, Steuerungsgeräten und Sensoren. Solche hochgradig vernetzten Systeme kommen in Betrieben zur intelligenten Prozess- und Fertigungssteuerung („Smart Factory“) oder zu Hause zur ferngesteuerten Koordinierung des Raumklimas und der Beleuchtung („Smart Home“) zum Einsatz.

Den zweitstärksten Teilbereich bildet der Sektor Computertechnik. Hier konnten wir einen Anstieg auf 14.589 nationale und internationale Anmeldungen feststellen (+9 %).

Dieses Technologiefeld taucht bei den Neuanmeldungen 2020 beim DPMA erstmals seit Erhebung der Statistik in den Top 5-Technikgebieten auf (Platz 5), was die steigende Bedeutung des Technologiesektors „Elektrotechnik“ widerspiegelt.

Anmeldeschwerpunkt sind Systeme zur Bilddatenverarbeitung, Spracherkennung oder Informations- und Kommunikationstechnik. Hier spielen vor allem Entwicklungen, die Künstliche Intelligenz einsetzen oder das maschinelle Lernen betreffen, eine immer größere Rolle.

Auf Platz drei liegt das Technologiefeld Audiovisuelle Technik mit 5.195 Anmeldungen (+6,3 %). Der Einsatz von Audio- und Videosystemen hat gerade während der Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen. Audio- oder Videokonferenzen ermöglichen einen direkten, aber kontaktlosen Austausch. Ganze Teams können sich so in Echtzeit unterhalten, ohne sich am selben Ort zu befinden.

Auch Anmeldungen aus dem Bereich der sogenannten virtuellen Realität (VR) fallen in den Bereich der Audiovisuellen Technik. Durch eine computergenerierte Wirklichkeit mit dreidimensionalem Bild und Ton wird eine vollständig virtuelle Realität erzeugt, oder es werden wie bei der sogenannten erweiterten Realität (englisch: „Augmented Reality – AR“) audiovisuelle Informationen der physischen Welt überlagert. Hier können Informationen zur Unterhaltung in virtuellen Räumen vermittelt und einfache Computerspiele oder komplexe Simulationen für den Einsatz in der Medizin umgesetzt werden.

Mit einem Anstieg von 6,8 % ist der Teilbereich Halbleiter ebenfalls ein wachsendes Technologiefeld. Anmeldeschwerpunkt sind Halbleiterbauelemente und elektrische Festkörperbauelemente oder Baugruppen. Durch diese kleinen funktionalen Bestandteile wird die schnell fortschreitende Digitalisierung aller Anwendungsbereiche überhaupt erst möglich. Mittels halbleiterbasierter Technologien werden beispielsweise Fahrerassistenzsysteme oder das autonome Fahren weiterentwickelt und deren Sicherheit erhöht.

Auch die Anmeldezahl in diesem Teilbereich ist wieder stark gewachsen (+6,7 %) und lag 2020 bei 2.674. Ein großer Teil der Anmeldungen beschäftigt sich mit Datenverarbeitungsverfahren, beispielsweise für betriebswirtschaftliche Zwecke, für die industrielle Fertigung („Industrie 4.0“), autonome Liefersysteme (Roboter, Drohnen und dergleichen) sowie Mobilität (Autonomes Fahren, Car Sharing).

Endgeräte, Steuerungsanlagen und Maschinen werden zunehmend vernetzt und dadurch entstehen immer größere Datenmengen (Big Data). Zur reibungslosen Übertragung, Verarbeitung und Speicherung wird das sogenannte Cloud-Computing als eine Form der dezentralen Datenverarbeitung genutzt. Hierzu werden im Internet Dienste wie Server, Speicher, Datenbanken oder Analyseoptionen bereitgestellt.

Kraftfahrzeugtechnik / Transport

Die Kraftfahrzeugtechnik ist in Deutschland ein anmeldestarkes Technologiegebiet. Der technologische Wandel vom Verbrennungsmotor zur Elektromobilität setzte sich fort. Auch für diese Sonderauswertung haben wir die 2020 vom DPMA und vom Europäischen Patentamt mit Wirkung für Deutschland veröffentlichten Patentanmeldungen für Verbrennungsmotoren sowie für Elektromotoren und die hierfür vor allem diskutierten Antriebstechniken Batterie und Brennstoffzelle untersucht.

Während in Technikklassen, denen Erfindungen zu Batterien und Elektroantrieben zugeordnet werden, ein deutlicher Zuwachs sichtbar ist (+20,1 % und +7,8 %), war die Zahl der Erfindungen im Zusammenhang mit klassischen Verbrennungsmotoren im Jahresvergleich rückläufig (-15,0 %).

Im Vergleich zu 2019 ist die Zahl der veröffentlichten Anmeldungen im Jahr 2020 bei den rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen um 7,8 % gestiegen. Dieser deutliche Trend nach oben ist schon seit längerem zu beobachten. Nach wie vor liegt der technische Schwerpunkt der Anmeldungen meist bei einer einfachen, kostengünstigen und bauraumsparenden Anordnung der elektrischen Antriebseinheit. Mittels kleinerer Batterien oder raumsparender Batterieanordnungen lässt sich ein größeres Platzangebot in der Fahrkabine erreichen und damit vor allem der Fahrkomfort deutlich erhöhen. Mit 364 Anmeldungen liegt Deutschland im Länder-Ranking wieder deutlich an der Spitze. Mehr als die Hälfte aller Anmeldungen (51,9 %) ging in diesem Technikgebiet von deutschen Anmeldern ein. Mit 16,0 % beziehungsweise 12,4 % folgen Japan und die USA.

Das gleiche Bild ergibt sich bei den Verbrennungsmotoren. 44,9 % der Patentanmeldungen für diese Technik gingen aus Deutschland ein. Japan und die USA folgen mit 21,7 % und 16,0 %.

Die Zahl der Anmeldungen auf dem Gebiet der Verbrennungsmotoren ist jedoch im Vergleich zu 2019 insgesamt um 15,0 % gesunken. Weiterhin fokussieren sich die Entwicklungsabteilungen hier auf eine betriebs- und kostenoptimierte Ausgestaltung der Motoren sowie die Stickoxidentfernung aus Abgasen von Dieselmotoren.

Elektroantrieb2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders)
Land20192020Veränderung
Deutschland309364+17,8 %
Japan 110 112 +1,8 %
USA 89 87 -2,2 %
China 31 32 +3,2 %
Republik Korea 23 28 +21,7 %
Andere 87 78 -10,3 %
Gesamt8 650 701 +7,8 %
Verbrennungsmotor2,4
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders)
Land20192020Veränderung
Deutschland 1.612 1.405 -12,8 %
Japan 773 679 -12,2 %
USA 678 501 -26,1 %
Republik Korea 111 122 +9,9 %
Frankreich 90 75 -16,7 %
Andere 414 347 -16,2 %
Gesamt8 3.679 3.128 -15,0 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt; kein Anspruch auf Vollständigkeit; Ergebnisse ohne Bezug zu Kfz-Antriebstechniken können enthalten sein.
3 B60L 7/12, B60L 7/14, B60L 8, B60L 11, B60L 15/00 - B60L 15/38, B60L 50, B60L 58, B60K 1
4 7 F01N 3, F01N 5, F01N 9, F01N 11, F01L 1, F02B, F02D, F02F, F02M, F02N, F02P, F16C 3/18, F16C 3/20, F16F 15/24, F16F 15/31
8 Wegen Rundungsdifferenzen weichen summierte Werte von der Gesamtzahl ab.

Auf dem Gebiet der alternativen Antriebsquellen für Elektromotoren konnten wir eine gegensätzliche Entwicklung beobachten. Die Anmeldezahlen im Bereich der Batterien sind mit 20,1 % deutlich gestiegen, wohingegen die Anmeldezahlen im Bereich der Brennstoffzellen im Jahresvergleich um 21,0 % stark gesunken sind. Über die vergangenen Jahre betrachtet ist der Trend allerdings auch bei Brennstoffzellen insgesamt aufsteigend. Im Bereich der Batterien kamen 26,4 % der Anmeldungen im vergangenen Jahr aus Deutschland, gefolgt von der Republik Korea (24,2 %), Japan (20,9 %), China (10,0 %) und den USA (9,7 %).

Auf dem Gebiet der Brennstoffzellen führt ebenfalls Deutschland mit einem Anteil von 36,1 % der Anmeldungen, gefolgt von Japan (29,8 %), den USA (10,8 %) und der Republik Korea (8,2 %). Für den Antrieb wasserstoffbetriebener Fahrzeuge werden Brennstoffzellen benötigt. Der darin enthaltene gasförmige Wasserstoff reagiert in einem chemischen Prozess mit Sauerstoff zu Wasser und dabei wird die im Wasserstoff gespeicherte Energie als Strom freigegeben. Dieser Strom treibt den Elektromotor an, und es entstehen keine schädlichen Emissionen. Der hohe Rückgang auf dem Gebiet der Brennstoffzellen als Antrieb für Elektroautos hängt vermutlich mit den hohen Kosten und dem niedrigen Wirkungsgrad wasserstoffbetriebener Fahrzeuge zusammen. Derzeit gibt es in Deutschland auch nur wenige Tankstellen zum Tanken von Wasserstoff, wohingegen das Netz an Ladestationen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge stetig erweitert wird.

Batterien5,6
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders)
Land20192020Veränderung
Deutschland 794 849 +6,9 %
Republik Korea 541 778 +43,8 %
Japan 572 672 +17,5 %
China 232 321 +38,4 %
USA 321 313 -2,5 %
Andere 218 282 +29,4 %
Gesamt8 2.677 3.214 +20,1 %
Brennstoffzellen5,7
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders)
Land20192020Veränderung
Deutschland 253 241 -4,7 %
Japan 321 199 -38,0 %
USA 110 72 -34,5 %
Republik Korea 64 55 -14,1 %
Frankreich 35 25 -28,6 %
Andere 63 76 +20,6 %
Gesamt8 846 668 -21,0 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
5 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt; kein Anspruch auf Vollständigkeit; Ergebnisse beziehen sich nicht ausschließlich auf Kfz-Antriebstechniken.
6 H01M 2, H01M 4/02, H01M 4/04, H01M 4/13 - H01M 4/84, H01M 10, H01M 50
7 H01M 4/86 - H01M 4/98, H01M 8
8 Wegen Rundungsdifferenzen weichen summierte Werte von der Gesamtzahl ab.

Vor 150 Jahren Die Neuerfindung des Atmens

Am 14. Juni 1870 wurde in Kirchwerder bei Hamburg Bernhard Dräger geboren, der ein Stück deutscher Technik- und Unternehmensgeschichte schreiben sollte. Die kleine Firma seines Vaters Johann Heinrich (1847–1917) stieg dank seiner Erfindungen zu einem bis heute weltweit erfolgreichen Unternehmen auf — in der Pandemie ist Dräger-Technologie nun besonders gefragt.

Bernhard Dräger erkannte das Potenzial des komprimierten Sauerstoffs als Basistechnologie. Bekannt wurde das „Drägerwerk“ vor allem mit Atemschutzgeräten für den Bergbau. Ab 1901 konzentrierten sich Drägers Entwicklungsarbeiten auf den Atemschutz. Mit dem erfolgreichen Rettungsapparat Modell 1904 gelang der eigentliche Durchbruch. Diese Geräte, die er ständig optimierte, kamen bald weltweit unter Tage zum Einsatz. 1907 eröffnete Dräger eine Niederlassung in New York. Noch heute werden Beschäftigte des Rettungswesens im Bergbau in den USA wegen ihrer Atemschutzgeräte „Draegermen“ genannt.

Beatmen mit dem „Pulmotor“

Gemeinsam mit dem Chirurgen Otto Roth entwickelten die Drägers den ersten Narkose-Apparat. Darin wurde Chloroform oder Äther im Sauerstoff-Druckstrom vernebelt und vom Patienten mit reinem Sauerstoff eingeatmet. Der „Roth-Dräger“-Mischnarkoseapparat löste 1902 das damals große Problem der Dosierung.

Eine der wichtigsten Entwicklungen des Unternehmens machte aber Vater Heinrich: das erste Beatmungsgerät der Welt, den „Pulmotor“ (siehe u.a. DE211138, DE384245). Er wurde mit Druck-Sauerstoff betrieben und erzeugte abwechselnd einen positiven und negativen Atemwegsdruck. Das Gerät lieferte Atemgas, bis ein bestimmter Druck in der Lunge erreicht war; dann schaltete es auf Ausatmung um. Erstmalig 1907 von der Berliner Feuerwehr eingesetzt, wurde es ein großer Erfolg und blieb jahrzehntelang im Wesentlichen unverändert in Gebrauch.

Tauchretter und Gasmasken

Bernhard Dräger entwickelte 1907 auch die „Tauchretter“ für U-Boot-Besatzungen (siehe DE529399). Außerdem entwarf er Luftreinigungsanlagen und schlauchlose Sauerstoff-Tauchapparate für Tiefen bis zu 80 Metern (siehe u.a. DE331363). Für die aufstrebende Ballon- und Flugzeugtechnik konstruierte er Höhenatemgeräte für sauerstoffarme Luftschichten. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde das Drägerwerk auf Kriegsproduktion umgestellt und lieferte Millionen Gasmasken aus (siehe z. B. DE401706).

Zwischen 1900 und 1928 wurden Bernhard Dräger und seinem Vater nach Unternehmensangaben 261 deutsche und 443 Auslandspatente sowie 912 Gebrauchsmuster erteilt. Am 12. Januar 1928 starb Bernhard Dräger im Alter von nur 57 Jahren.

Die Firma Dräger, jetzt geleitet von seinem Urenkel Stefan, gilt bis heute als einer der führenden Hersteller von Medizin- und Sicherheitstechnik. Die Nachfrage nach den Beatmungs- und Atemschutzgeräten, die das Unternehmen weiterhin herstellt, stieg in Folge der Corona-Pandemie 2020 sprunghaft an.