Bereich Designs

Designs

Säulen-Diagramm: Eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt 2016-2020

Eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt

Bei der Anzahl der Designanmeldungen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg festzustellen. Im Jahr 2020 wurden 39.450 Designs in 6.113 Einzel- und Sammelanmeldungen beim DPMA eingereicht. Damit ist die Anzahl der Anmeldungen um 2,7 % gestiegen, die Gesamtzahl der angemeldeten Designs gegenüber dem Vorjahr aber um 8,5 % gefallen. Eine Anmeldung kann bis zu 100 Einzeldesigns enthalten.

Mit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 entwickelten sich die Zahlen zunächst rückläufig. Dieser Trend wurde jedoch bis zum Jahresende ausgeglichen.

Vermehrt gingen Designanmeldungen für spezifische Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. Designs aus den Bereichen „Mund-Nasen-Schutz“, „Spuckschutz“ oder „Desinfektionsvorrichtungen“ waren dabei am stärksten vertreten.

Im vergangenen Jahr konnten wir Anträge auf Eintragung in das Register für insgesamt 41.350 Designs abschließend bearbeiten. Unsere Designstelle in Jena trug davon 37.124 Designs in das Designregister ein; dies entspricht einem Anteil von 89,8 % der Erledigungen (2019: 91,5 %). Von der Möglichkeit, bis zu 100 Designs in einer Sammelanmeldung zusammenzufassen, hat unsere Anmelderschaft erneut regen Gebrauch gemacht: Im Jahr 2020 wurde diese Option bei weit über der Hälfte der Anmeldungen (57,1 %) genutzt. Dabei wurden durchschnittlich rund 11 Designs in einer Sammelanmeldung angemeldet. Die Anmelder und Anmelderinnen können beantragen, dass die Veröffentlichung der Darstellungen eines eingetragenen Designs unterbleibt (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe). Sie können dadurch Kosten sparen, weil sich die Anmeldegebühr reduziert. Allerdings endet der Designschutz in diesem Fall bereits 30 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag, wenn er nicht durch Zahlung der Erstreckungsgebühr verlängert wird. Der Anteil der angemeldeten Designs, bei denen die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe beantragt wurde, ist auf 24,4 % gefallen (2019: 27,8 %).

Zum Ende des Jahres 2020 waren 290.549 eingetragene Designs bei uns registriert.

Mit einem Anteil von 89,4 % stammte auch im vergangenen Jahr der Großteil der eingetragenen Designs aus dem Inland. Die Anzahl der eingetragenen Designs aus dem Ausland hat sich noch weiter verringert. Insgesamt 3.507 eingetragene Designs kamen aus dem europäischen Ausland (2019: 4.128), 410 aus dem außereuropäischen Ausland (2019: 831). Die deutliche Mehrzahl der eingetragenen ausländischen Designs stammte auch 2020 aus Italien.

Eine ausführliche Übersicht zu den Unternehmen und Institutionen mit den meisten eingetragenen Designs finden Sie in unserem Statistikteil.

Eingetragene Designs 2020 nach Herkunftsländern
HerkunftsländerEingetragene DesignsAnteil in %
Deutschland 33.207 89,4
Italien 1.913 5,2
Schweiz 884 2,4
Österreich 192 0,5
USA 151 0,4
Tschechien 136 0,4
Japan 118 0,3
Polen 113 0,3
Niederlande 94 0,3
China 69 0,2
Andere 247 0,7
Insgesamt 37.124100

Von den insgesamt 33.207 im Jahr 2020 eingetragenen inländischen Designs kamen mit 31,9 % die meisten Anmeldungen von Personen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen (10.596 eingetragene Designs). Seit nunmehr dreizehn Jahren führt Nordrhein-Westfalen die Liste der Bundesländer an. Dahinter folgten 2020 erneut Bayern mit 6.143 eingetragenen Designs (18,5 %) und Baden-Württemberg mit 5.037 eingetragenen Designs (15,2 %).

Die Karte zeigt beim Überrollen mit der Mouse die eingetragenen Designs 2020, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz).

Eingetragene Designs 2020 aufgeschlüsselt nach Bundesländern Karte Bundesländer Deutschland München Jena Berlin Hessen 1.532 Hamburg 716 Bremen 98 Brandenburg 172 Berlin 1.733 Bayern 6.143 Baden-Württemberg 5.037 Niedersachsen 2.549 Nordrhein-Westfalen 10.596 Schleswig-Holstein 893 Sachsen 1.270 Sachsen-Anhalt 581 Saarland 308 Rheinland-Pfalz 1.113 Thüringen 278 Mecklenburg-Vorpommern 188
Eingetragene Designs pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz)

Balken-Diagramm: Eingetragene Designs pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern 2020

Im Jahr 2020 wurden mit 9.337 (14,4 %) erneut die meisten Designs in der Warenklasse 6 (Möbel) eingetragen.

Auf Platz zwei befand sich mit 10,7 % die Warenklasse 32 (Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen), gefolgt von der Warenklasse 2 (Bekleidung und Kurzwaren) mit 9,1 %.

Den stärksten Zuwachs im Vergleich zu 2019 (+88,2 %) erzielte die Warenklasse 25 (Bauten und Bauelemente). Durch den trotz der Corona-Pandemie anhaltenden Bauboom schaffte es diese Warenklasse zum ersten Mal seit 2004 in die Top 5 der Warenklassen.

Insgesamt wurden die 37.124 eingetragenen Designs in 64.639 Warenklassen registriert.

Top 5 Warenklassen
Warenklassen eingetragener Designs* 2020 beim DPMA
(* Ein Design kann mehreren Warenklassen zugeordnet sein.)

Das Balken-Diagramm zeigt die 2020 beim DPMA eingetragenen Designs in den Top 5 Warenklassen: Kl. 6 Möbel (9.337), Kl. 32 Grafische Symbole, Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen (6.920), Kl. 2 Bekleidung und Kurzwaren (5.876), Kl. 26 Beleuchtungsapparate (5.723) und Kl. 25 Bauten und Bauelemente(4.560).

Ein eingetragenes Design kann – vom Tag der Anmeldung an – maximal 25 Jahre geschützt werden. In diesem Zeitraum können durch verschiedene Verfahren Änderungen der Registereintragung bewirkt werden:

  • Aufrechterhaltung beziehungsweise Löschung
    Eine Schutzperiode dauert fünf Jahre. Für die Verlängerung der Schutzdauer ist zum Ende einer jeden Schutzperiode eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen. Wird der Schutz nicht aufrechterhalten, löschen wir das eingetragene Design im Register.
  • Erstreckung
    Ist ein Design unter Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe und somit für eine Schutzdauer von zunächst nur 30 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag eingetragen worden, kann der Inhaber oder die Inhaberin des eingetragenen Designs den Schutz durch Zahlung einer Gebühr auf die ersten fünf Jahre nach dem Anmeldetag erstrecken.
  • Umschreibung
    Ein Schutzrecht schreiben wir um, wenn es zum Beispiel von der Inhaberin oder dem Inhaber auf eine andere Person übertragen wird oder der Vertreter beziehungsweise die Vertreterin sich ändert.

Im Jahr 2020 wurden 56 Nichtigkeitsanträge gestellt (2019: 29). Der Nichtigkeitsantrag wird der Inhaberin beziehungsweise dem Inhaber nach Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen zugestellt. Sofern dem Antrag nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird, wird die Nichtigkeit ohne weitere Sachprüfung durch Beschluss der Designabteilung festgestellt oder erklärt und das betroffene Design nach Rechtskraft des Beschlusses aus dem Designregister gelöscht. Bei rechtzeitiger Erhebung des Widerspruchs kommt es zu einer förmlichen Prüfung der Nichtigkeitsgründe (fehlende Designfähigkeit, Neuheit oder Eigenart; Ausschluss vom Designschutz; entgegenstehende ältere Rechte). Anschließend trifft die Designabteilung eine Entscheidung in einem Verfahren, das sich im Wesentlichen – auch für die Kostentragung – an der Zivilprozessordnung orientiert. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 63 Designnichtigkeitsverfahren abschließend erledigt.