Bereich DPMA

Internationale Zusammenarbeit

Weltweite Qualitätsstandards und Rechtssicherheit bleiben zentrale Ziele des internationalen Systems des gewerblichen Rechtsschutzes. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt sehen wir uns in besonderer Weise verpflichtet, unsere internationalen Kooperationen auch unter den veränderten Bedingungen aktiv fortzuführen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist eine ökonomische Notwendigkeit, auch in diesem besonderen Jahr der Pandemie. Viele der bilateralen oder internationalen Termine konnten aufgrund der besonderen Situation nicht in gewohnter Form stattfinden. Wir haben erfolgreich neue Wege gewählt – mit virtuellen Treffen und Konferenzen. So konnten wir auch im Jahr 2020 die globale Zusammenarbeit zum Nutzen unserer Kundinnen und Kunden intensivieren.

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Das Europäische Patentamt (EPA) ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation, einer internationalen Organisation mit 38 Mitgliedstaaten, zu denen auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zählen. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und zu schützen sowie den Handel und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unterstützt die Bestrebungen des EPA, im Interesse der Anmelderinnen und Anmelder durch die ambitionierten Konvergenzprogramme mit den Mitgliedstaaten Unterschiede in den Verfahrensweisen zu verringern. Die erarbeiteten Praktiken für ein einheitliches Vorgehen können auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.

Experten des DPMA sind in Arbeitsgruppen des Konvergenzprogramms vertreten.

  • Erfindernennung:
    Ziel ist es, eine Empfehlung für eine gemeinsame Praxis zur Benennung des Erfinders sowie der Veröffentlichung von Angaben des Erfinders zu erarbeiten (abgeschlossen im Dezember 2020).
  • Einheitlichkeit der Erfindung:
    Ziel ist es, das Verfahren zur Prüfung der Einheitlichkeit in der Praxis durch Erarbeitung einer Mindestbegründung zu harmonisieren (abgeschlossen im Dezember 2020).
  • Zuerkennung des Prioritätstags:
    Ziel ist es, Unterschiede bei der Zuerkennung eines Prioritätsdatums abzubauen.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:
    Ziel ist es, die Praxis bei der Prüfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu vereinheitlichen.

Weitere Informationen zu unserer Zusammenarbeit mit dem EPA finden Sie auf unseren Internetseiten.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist zuständig für die Registrierung und Verwaltung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Design). Unionsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewähren Inhabern ein in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich geltendes Schutzrecht.

Mit dem EUIPO und den anderen nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU-Mitgliedstaaten arbeiten wir zusammen, um harmonisierte Eintragungsverfahren für Marken und Designs in Europa bereitzustellen. Unsere Experten sind auch hier in Arbeitsgruppen zu Konvergenzprojekten vertreten, die auf die Harmonisierung der Prüfungspraxis aller Markenämter in der EU hinwirken. Die gemeinsame Praxis zu neuen Markenformen – Prüfung auf formale Anforderungen und Schutzhindernisse – wurde vor Kurzem veröffentlicht. Frühere Konvergenzprojekte in den vergangenen Jahren behandelten Themen wie die Benutzung einer Marke in einer von der Eintragung abweichenden Form und Kriterien für die Beurteilung der Offenbarung von Geschmacksmustern (Designs) im Internet. Auch an der Auswertung der bisherigen und der Planung neuer Konvergenzprojekte im Rahmen einer Konvergenzanalyse arbeiten Experten des DPMA mit.

Wir beteiligen uns zudem an verschiedenen Recherche- und Klassifizierungstools (unter anderem TMClass, der einheitlichen Klassifizierungsdatenbank für Waren und Dienstleistungen, und den Recherchetools für Marken, TMview, und Designs, DesignView).

Besonders im Fokus der europäischen Zusammenarbeit steht auch die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der effektiven Nutzung gewerblicher Schutzrechte; hier arbeiten wir in verschiedenen Projekten mit.

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization WIPO) ist das globale Forum für Information und Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP). Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit 193 Mitgliedstaaten mit Sitz in Genf.

Das DPMA führt seit 2013 in Kooperation mit der WIPO jährlich WIPORoving-Seminare durch. Angesichts der COVID-19-Pandemie wurde das Seminar auf Februar 2021 verschoben. Das WIPORoving-Seminar informiert Fachleute des gewerblichen Rechtsschutzes über die Dienste und Initiativen der WIPO.

Experten des DPMA arbeiten unter anderem in folgenden Arbeitsgruppen der WIPO mit:

  • PCT Working Group
  • Standing Committee on the Law of Patents
  • Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications
  • Working Group on the Legal Development of the Madrid System
  • Working Group on the Legal Development of the Hague System

Weitere Informationen zu unserer Zusammenarbeit mit der WIPO finden Sie auf unseren Internetseiten.

Das DPMA arbeitet nicht nur mit den wichtigsten internationalen Organisationen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, wie der WIPO, dem EPA und dem EUIPO, sondern auch mit nationalen Ämtern eng zusammen. Ziel ist der Schutz und die Stärkung der globalen Systeme des geistigen Eigentums. Der Inhalt und die Maßnahmen der Zusammenarbeit werden durch bilaterale Vereinbarungen, sogenannte „Memoranda of Understanding“ (MoU), geregelt. So bestehen Vereinbarungen mit den wichtigsten asiatischen Ämtern, wie der China National Intellectual Property Administration (CNIPA), dem Japan Patent Office (JPO), dem Korean Intellectual Property Office (KIPO) und dem Intellectual Property Office of Singapore (IPOS). Des Weiteren besteht eine Vereinbarung mit dem United States Patent and Trademark Office (USPTO).

Im Fokus stehen die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Austauschprogramme für Patentprüferinnen und -prüfer und der Austausch von Patentdaten.

Mit der Orientierung an „best practices“ pflegt das DPMA seit fast 20 Jahren einen Austausch von Patentprüferinnen und -prüfern mit den großen nationalen Patentämtern, wie der CNIPA, dem JPO, KIPO und britischen Intellectual Property Office (UK IPO). Ein wesentlicher Bestandteil dieser Programme sind gegenseitige Besuche zur Diskussion von Recherchestrategien, der Nutzung der Recherchesysteme sowie der Optimierung der Verfahrensabläufe.

In der digitalen Welt sind der Zugang zu Informationen und die Schnelligkeit von Transaktionen Schlüsselelemente für erfolgreiches Arbeiten. Durch bilaterale Datenaustauschverträge mit den großen Ämtern wird sichergestellt, dass Daten und Dokumente dem jeweiligen Partneramt schnell zur Verfügung gestellt werden können. Die Partnerämter sind auch berechtigt, die Volltext-Dokumente für eine maschinelle Übersetzung zu nutzen. Die Dokumente sind anschließend in den jeweiligen nationalen Recherchesystemen als übersetzte Volltexte recherchierbar. Dadurch wird die Qualität der Recherche und des gesamten Prüfungsverfahrens verbessert.

Das Global Patent Prosecution Highway-Programm (GPPH) ermöglicht es Patentanmelderinnen und Patentanmeldern, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sobald ein GPPH-Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet. Das DPMA führt dann auf Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramtes eine eigenständige Recherche durch. Für die Anmelderschaft ergibt sich neben einer verkürzten Verfahrensdauer der Vorteil, dass die Patentbehörden ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen können und so die Recherche nach dem Stand der Technik möglicherweise noch erweitert wird.

Neben dem DPMA nehmen 26 weitere Patentbehörden weltweit am GPPH teil.

Das DPMA unterhält seit 2012 ein bilaterales PPH-Projekt mit der Nationalbehörde für geistiges Eigentum der VR China (CNIPA), die nicht am GPPH teilnimmt. Patentanmelder können beim DPMA und bei der CNIPA die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin.

Weitere Informationen zum beschleunigten Antragsverfahren über den GPPH finden Sie auf unseren Internetseiten.