Aus dem DPMA

Bereich DPMA

Im Gespräch„Das deutsche Patent ist hochattraktiv“

Hochgradige Expertise bei der Prüfung und im Gerichtssystem, niedrige Gebühren, zügiger werdende Verfahren: DPMA-Vizepräsident Bernd Maile erklärt, warum nationale Schutzrechte auch nach Einführung des europäischen Einheitspatents eine lukrative Option sind — für viele Anmelder sogar mehr denn je.

Bernd Maile am Schreibtisch stehend

Bernd Maile war Entwicklungsingenieur in der Halbleiterindustrie und der Nachrichtentechnik. Im Jahr 2000 wurde er Patentprüfer beim DPMA. Maile hatte darauf verschiedene Führungspositionen inne und war mehrere Jahre technischer Richter am Bundespatentgericht. Seit 2021 ist er DPMA-Vizepräsident.

Das Einheitspatent ist eine neue Schutzoption, die nach ihrer Einführung vom Europäischen Patentamt ermöglicht werden soll. Im Gegensatz zum bestehenden europäischen Bündelpatent, bei dem Anmelder auswählen, in welchen Staaten sie Schutz beanspruchen, hat es nach der Erteilung einheitliche Wirkung für alle teilnehmenden Staaten.

Herr Maile, sowohl im Patent- als auch im Markenbereich verzeichnete das DPMA 2021 Rekordzahlen. Wo sehen Sie die Gründe?

Tatsächlich haben wir im Patentbereich 2021 so viele Verfahren abgeschlossen, wie seit über 30 Jahren nicht mehr. Auch die Zahl der Patenterteilungen liegt auf einem Rekordniveau innerhalb der letzten 30 Jahre. Die Zahl der Markeneintragungen war so hoch wie nie zuvor. Insbesondere im Patentbereich sehen wir, dass unsere erfolgreichen Einstellungsinitiativen der vergangenen Jahre in München sich auszahlen. Und ab 2022 gründen wir auch Patentabteilungen in unserer Dienststelle in Jena. Außerdem entwickeln wir unsere hoch leistungsfähige IT-Landschaft auch mit Künstlicher Intelligenz stetig weiter, beispielsweise um die Auswirkungen des rasant anwachsenden Stands der Technik auf den Rechercheaufwand qualitätswahrend zu begrenzen.

Ein wichtiges Thema derzeit ist das europäische Einheitspatent, dessen Einführung nun bevorsteht. Was bedeutet das für das DPMA?

Mit dem Einheitspatent entsteht eine neue, ergänzende Schutzmöglichkeit. Das bisherige System aus nationalen und europäischen Patenten besteht aber selbstverständlich weiter — das ist auch gut so. Die Nutzer müssen sich also künftig in einem vielgestaltigeren Rechtssystem orientieren. Nach welchen Kriterien sie sich entscheiden werden, ist offen.

Welche Vorteile haben nationale Schutzrechtsverfahren?

Unsere Patentprüfung legt einen starken Fokus auf das fachmännische Verständnis des angemeldeten Gegenstands oder Verfahrens. Unsere Prüferinnen und Prüfer haben dazu vor ihrem Eintritt ins DPMA mehrjährige Berufspraxis erworben. Auch in relevanten gerichtlichen Instanzen stellt das nationale Patentsystem neben juristischer auch hochgradige technische Expertise sicher. Die amtlichen Gebühren für das nationale Verfahren sind zudem sehr günstig. Ein zügiges Verfahren mit guter fachlicher Expertise bei gleichzeitig günstigen Gebühren — ich denke, das ist sehr attraktiv für Anmelder, die Schutzrechte selektiv nur in wenigen zentralen Märkten benötigen. Bei einem erstaunlich hohen Anteil der europäischen Patente wird ja nur Schutz in ein bis zwei Ländern, vor allem in Deutschland, beansprucht. Wir sind zuversichtlich, dass sich diese Anmelder gerade jetzt der großen Vorzüge des deutschen Schutzrechts noch stärker bewusstwerden.

Gibt es darüber hinaus Alleinstellungsmerkmale im deutschen System?

Wir bieten mit dem Gebrauchsmuster sogar ein eigenständiges technisches Schutzrecht, das es auf europäischer Ebene nicht gibt. Anmelder können es einfach, kostengünstig und konkurrenzlos schnell erlangen. Es besteht auch die Möglichkeit, aus einer Patentanmeldung mit Wirkung für Deutschland — sogar aus den vom EPA erteilten Schutzrechten – ein deutsches Gebrauchsmuster abzuzweigen.

Die Regelungen zum Einheitspatent sehen auch die Möglichkeit vor, Erfindungen sowohl mit einem europäischen als auch mit einem nationalen Patent zu schützen. Was spricht für diesen Doppelschutz?

Den Anmeldern steht damit der Zugang zum etablierten nationalen und zum neuen einheitlichen Gerichtssystem offen. Das macht es deutlich attraktiver, parallel zum Europäischen Patent eine nationale deutsche Erstanmeldung zum Patent zu führen. Wird ein Patent auf europäischer Ebene nichtig, so besteht der Schutz in Deutschland aufgrund des nationalen Patents fort. Wir glauben, dass auch dieser gewichtige Vorteil deutsche Schutzrechte in vielen Fällen noch attraktiver macht.

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Blickwinkel „Führen in Teilzeit — Wir schaukeln das schon!“

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein wichtiges strategisches Ziel des DPMA. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Führungspositionen in Teilzeit auszuüben. Dr. Claudia Summerer, Leiterin der Stabsstelle Interne Kommunikation, Unterstützung der Amtsleitung und Strategiemanagement im DPMA, berichtet über den Spagat zwischen Führungsverantwortung und Familienaufgaben.

Dr. Claudia Summerer sitzt auf einer Schaukel
Dr. Claudia Summerer

Wie schafft man den Spagat zwischen Beruf und Familie? Unter einem echten Spagat verstehe ich in diesem Zusammenhang, beruflichen und familiären Aufgaben gleichzeitig nachzugehen. Einen solchen Spagat versuche ich möglichst zu vermeiden. Wenn ich arbeite, dann arbeite ich. Wenn ich mit meiner Tochter spiele, spiele ich mit meiner Tochter. Das klingt einfach, erfordert aber viel Koordination. Die Möglichkeit, im DPMA in Teilzeit zu arbeiten, ist da eine enorme Unterstützung. Ich kann mir meinen Tag gut einteilen. Der hat bekanntlich 24 Stunden, sechs davon widme ich an vier Wochentagen meinen Aufgaben als Leiterin der Stabsstelle für Interne Kommunikation, Unterstützung der Amtsleitung und Strategiemanagement.

Mein Beruf und meine Familie machen mir gleichermaßen Spaß. Deshalb würde ich meine Teilzeittätigkeit lieber mit dem Bild einer Schaukel als einem unangenehmen Spagat vergleichen. Um richtig Schwung aufnehmen zu können, braucht es manchmal Unterstützung von außen, einen Anschubser, und dann braucht es Koordination, um erfolgreich zwischen beruflichen und familiären Aufgaben zu pendeln.

Mein Anschubser, eine Führungsposition in Teilzeit zu übernehmen, war vor allem die Sicherheit, dass sich das DPMA für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einsetzt. 13 Prozent der Führungskräfte im DPMA sind in Teilzeit beschäftigt. Ich habe am DPMA somit einige Vorbilder, die mir beweisen, dass Führen in Teilzeit sehr gut funktionieren kann; dazu zählen nicht zuletzt auch meine Vorgesetzten, die mich unterstützen und ermutigen.

Ein wichtiges Puzzleteil: die DPMA-Kinderkrippe

Als ich die Aufgabe vor einem Jahr übernahm, vereinbarte ich mit der Amtsleitung, dass wir es mit diesem Beschäftigungsmodell versuchen und es bei Bedarf dann anpassen. Das klang so gar nicht nach „Führen in Teilzeit – Geht das überhaupt?“, sondern mehr nach „Führen in Teilzeit — Wir schaukeln das schon!“ Bisher läuft es für alle Beteiligten auch erfolgreich.

Ein wichtiges Puzzleteil im Gesamtmodell: Für meine Tochter habe ich einen Platz in der Kinderkrippe im DPMA bekommen. Das ist in einer Stadt wie München sehr viel wert. Manchmal sind betriebseigene Kinderkrippen die einzige Möglichkeit, einen passenden Betreuungsplatz zu bekommen. Die Kinderkrippe im DPMA ist noch dazu eine ganz tolle Einrichtung, in der meine Tochter sehr liebevoll betreut wird. Das erleichtert das zugegebenermaßen doch gelegentlich aufkeimende schlechte Gewissen, dass ich mein Kind immerhin für sieben Stunden am Tag fremdbetreuen lasse, um arbeiten zu können.

Gerade in einer Führungsposition muss man sich die Frage stellen, ob man bereit ist, sowohl im Beruf als auch in der Familie permanent Verantwortung zu tragen. Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verantwortung für Entscheidungen, Verantwortung für die Familie und das eigene Kind. Das ist aus meiner Sicht nicht zu unterschätzen.

Mit Kind läuft kaum ein Tag wie geplant, das wissen alle Eltern! Besonders spannend wird es, wenn man sich dann doch einmal von der Schaukel herab in den Spagat begeben muss; zum Beispiel, weil das Kind krank ist und dann nicht in der Kinderkrippe betreut werden kann. Dann braucht es das berühmte Dorf, um ein Kind zu erziehen. In meinem Fall ist dieses Dorf ein gutes Netzwerk, bestehend aus meiner Familie, aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen im DPMA, die mir viel Verständnis entgegenbringen.

Die Entschlossenheit des DPMA, mit neuen und flexiblen Arbeitsmodellen nicht nur zu werben, sondern sie auch tatsächlich zu leben, weiß ich wirklich zu schätzen. Und ich glaube auch — so selbstbewusst darf man sein — dass von solchen Modellen letztlich auch Arbeitgeber profitieren, weil sie auf diese Weise das Potenzial ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser ausschöpfen.

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Vor 10 Jahren: Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte Runder Geburtstag eines „Leuchtturmprojekts“

Seit zehn Jahren arbeitet das DPMA mit der Workflow-gestützten elektronischen Schutzrechtsakte. DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer erklärt, wie das einzigartige IT-System entstand und warum sich der hohe Grad an Digitalisierung in der Pandemie besonders auszahlt.

Portraitfoto DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, Foto: Barbara Gandenheimer
DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer

Digitalmodus oder Stillstand. In vielen Arbeitsbereichen waren das zu Beginn der Corona-Pandemie vor gut zwei Jahren die beiden Optionen. Wer nicht in der Lage war, schnell auf weitgehend kontaktloses Arbeiten auf der Basis elektronischer Kanäle umzustellen, musste die Geschäfte erst einmal ruhen lassen oder war in seiner Tätigkeit zumindest stark eingeschränkt. Viele Branchen — wie Kultur und Gastronomie – konnten so nur äußerst eingeschränkt weiterarbeiten. In anderen Bereichen, in denen dies möglich gewesen wäre, fehlte schlicht die digitale Infrastruktur. Nicht so im DPMA.

Dank der durchgehend digitalen Arbeitsweise bei unseren Schutzrechtsverfahren hatten wir schon über die vergangenen Jahre für viele unserer Beschäftigten Telearbeitsplätze eingerichtet. So konnten wir einen großen Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich ins Homeoffice schicken, ohne um unsere Produktivität fürchten zu müssen.

Meilensteine elektronische Schutzrechtsakte Patente / Gebrauchsmuster

2004
Initialisierung

(Mai bis September): Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Formulierung des Projektauftrags

17. Mai 2004
Rahmenvertrag mit IBM

10/2004 bis 10/2005
Konzeption

Aufnahme aller Ist-Geschäftsprozesse im Patent- und Gebrauchsmusterbereich und Modellierung der Soll-Prozesse, Rollen- und Rechtekonzept, IT-Architektur-Konzept mit den Prozessen, Planung der Migration der laufenden Verfahren in das neue System, Datenmodellierung

Juli 2005
Aufbau der Querschnittsdienste:

(bis Juni 2007): DPMAzahlungsverkehr, DPMAnutzerverzeichnis, DPMAadressen, Aufbau von Schnittstellen zu allen bestehenden Schutzrechtssystemen

1. August 2006
Projektstart

August 2006
Umsetzung

(bis Mai 2011): Feinkonzeption – Fachliche Modellierung der elektronischen Workflows, Entwicklung der IT-Systeme (Programmierung), Testbetrieb

Januar 2009
Schulungen

(bis Juni 2011): Schulung aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am neuen System

Juni 2009
Einführungskonzept

(bis Februar 2011): Konkrete Planung für den Umstieg von Papier auf elektronische Bearbeitung, Festlegung von Einstiegspunkten bestehender Akten ins neue System

September 2009
Maßnahmen des Veränderungsmanagements

(bis Juni 2011):

Februar 2011
Probebetrieb

bis Mai 2011

1. Juni 2011
Start des Produktivbetriebs

Juni 2011
Einführungsunterstützung

(bis Ende 2011): der Patentverwaltung z. B. Gebührenkorrektur, Ausstellung der Prioritätsbelege, Datenkorrektur

Ende 2012
Realisierung der Online-Akteneinsicht

in DPMAregister für Patente und Gebrauchsmuster

Das IT-System, dem wir unsere derzeitige Krisenfestigkeit maßgeblich zu verdanken haben, ging vor zehn Jahre in Betrieb: unsere elektronische Schutzrechtsakte Patente/Gebrauchsmuster — DPMApatente/gebrauchsmuster nennen wir sie heute.

Als wir das System am 1. Juni 2011 produktiv schalteten, konnten wir Herausforderungen, wie wir sie in den vergangenen Jahren erleben mussten, noch nicht erahnen. Was wir allerdings schon damals wussten: Nach jahrelanger Vorbereitung war uns damit ein großer Wurf gelungen! Von einem „Leuchtturmprojekt der Bundesregierung“ sprach die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Und die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konnte einige Monate später beim Nationalen IT-Gipfel in München als erste online in unsere Akten Einsicht nehmen.

Die Aufmerksamkeit kam nicht von ungefähr. Das Thema E-Government war zwar schon in aller Munde, aber ein derart komplexes Projekt mit dem Ziel einer vollelektronischen Aktenbearbeitung und inzwischen mehr als fünf Millionen Programmzeilen hatte es in der deutschen Behördenlandschaft noch nicht gegeben. In der elektronischen Schutzrechtsakte werden Patent- und Gebrauchsmusterverfahren vollständig digital und medienbruchfrei bearbeitet – von der elektronischen Anmeldung über die digitale Bearbeitung bis zum elektronischen Versand von Beschlüssen und Bescheiden. Die Kundinnen und Kunden sind an das System über die Schnittstelle DPMAdirektPro angeschlossen. Sie können damit sowohl elektronisch anmelden als auch sämtliche Zusendungen und letztlich Beschlüsse und Bescheide digital empfangen. Intern – und das ist das eigentlich Besondere – stellt ein digitaler Workflow sicher, dass die elektronische Akte immer genau dorthin weiterleitet wird, wo der nächste Arbeitsschritt zu erledigen ist.

Nach jahrelangen Vorarbeiten hatte das Projekt Mitte 2005 Fahrt aufgenommen: Geschäftsprozesse wurden modelliert und für den elektronischen Workflow in IT-Systeme umgesetzt. Querschnittsdienste, etwa für Adress- und Nutzerdaten und den Zahlungsverkehr, mussten neu aufgesetzt und mit elektronischen Schnittstellen angeschlossen werden. Zudem wurden Schwachstellen nach und nach behoben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neue Arbeitsweise geschult.

Eine besondere Schwierigkeit bestand auch in der Migration der bestehenden Akten in das neue System — und zwar genau zu ihrem jeweiligen Verfahrensstand. 140.000 Papierakten mussten dafür zunächst eingescannt werden. Neben der technischen Aufgabe bestand die große Herausforderung in einem komplexen Veränderungsprozess mit dem Ziel, alle Beschäftigten auf dem neuen Weg mitzunehmen. Mit Hilfe speziell geschulter Kolleginnen und Kollegen hielten wir die Belegschaft auf dem Laufenden. Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeit in der Registratur und im Schreibdienst wegfiel, bildeten wir für neue zukunftsfeste Aufgaben weiter. So konnten wir allen Beschäftigten mindestens gleichwertige Arbeitsplätze anbieten.

Feierstunde zur Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte
DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer bei der Feierstunde zur Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte am 1. Juni 2011

Die jahrelangen Kraftanstrengungen haben sich gelohnt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schätzen die digitale Infrastruktur — nicht erst seit der Pandemie. Inzwischen haben rund drei Viertel aller Beschäftigten die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Und seit 2015 bearbeiten wir auch die Markenverfahren elektronisch. Die elektronische Schutzrechtsakte für Designs befindet sich ebenfalls in der technischen Umsetzung.

Unsere elektronische Akte für Patente und Gebrauchsmuster hat inzwischen eindrucksvolle Leistungsdaten vorzuweisen: Rund 500.000 abgeschlossene Prüfungs- und Eintragungsverfahren, fast 60 Millionen durchlaufene Prozesse und mehr als 76 Millionen gespeicherte Dokumente in den vergangenen zehn Jahren. Innerhalb der Kernarbeitszeit ist das System im Umfang von bis zu 99,8 Prozent verfügbar. Damit liegen unsere IT-Spezialistinnen und -Spezialisten, die DPMApatente/gebrauchsmuster stetig warten und weiterentwickeln, auf dem Niveau hochprofessioneller IT-Dienstleister.

Nicht zuletzt die hohe Funktionsfähigkeit und Effektivität bestärken uns darin, den Weg der Digitalisierung konsequent weiterzugehen. So sind wir hoffentlich auch für künftige Krisen gut gerüstet.

Bereich DPMA

Im Fokus Gut vernetzt! Das DPMA in den sozialen Medien

XING, kununu, LinkedIn: Das DPMA setzt auf digitalen Dialog und verstärkt seine Präsenz in den sozialen Medien. Auf den großen Karriereplattformen bieten wir Ihnen hilfreiche Inhalte — und seit 2022 auch auf unserem YouTube-Kanal.

das DPMA in den sozialen Medien
Das DPMA in den sozialen Medien

Rund 200 Posts hat das DPMA im vergangenen Jahr auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht: 200 News rund um gewerbliche Schutzrechte, Gesetzesänderungen, (Online-) Veranstaltungen, sowie Stellenangebote und nicht zuletzt Service-Meldungen. Auch kleine und große Geschichten rund um die Schutzrechte sind dort zu finden. Hätten Sie gewusst, dass Melli Beese die erste Frau mit einer „Flugzeugführerlizenz“ in Deutschland war? Oder kennen Sie den Erfinder des Papierlochers? Schauen Sie doch einfach mal auf unseren Social-Media-Kanälen vorbei!

Wir möchten Informationen aktuell und auf schnellstem Wege an unsere Kundinnen und Kunden übermitteln und direkte und nutzerfreundliche Kommunikationswege bieten. Daher werden wir unsere Social-Media-Präsenzen noch weiter ausbauen. Nach XING und kununu ist das DPMA nun auch auf LinkedIn zu finden. In den ersten 30 Tagen sind alleine auf LinkedIn über 200 neue Follower zum DPMA gestoßen. Wir freuen uns auch dort auf einen offenen und lebendigen Austausch in den Kommentaren und die Vernetzung mit Ihnen! Beteiligen Sie sich an Diskussionen, folgen Sie dem DPMA und lassen Sie uns auch gern einen Like da.

Auf der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu finden Sie neben den Bewertungen auch neueste Infos aus dem DPMA und können direkt mit uns kommunizieren. Fast 10.000 Mal wurde die kununu-Seite des DPMA im vergangenen Jahr aufgerufen. Die anonymen Bewertungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben für interessierte Bewerberinnen und Bewerber einen wertvollen Einblick in die Arbeitsatmosphäre und -kultur. Das DPMA schneidet bei den Bewertungen seiner Mitarbeitenden sehr gut ab: 4,5 von möglichen fünf Sternen haben die Bewertenden dem DPMA im Durchschnitt 2021 gegeben. Und bei Bewertungen mit Titeln wie „Rundum zufrieden“ (kununu-Bewertung, September 2021, anonym) oder „Super familienfreundliches Unternehmen!“ (kununu-Bewertung, April 2021, anonym) freut es das DPMA, dass die vielen Maßnahmen für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, des Gesundheitsmanagements („Es wird auf die Gesundheit der Mitarbeiter geachtet“, kununu-Bewertung, September 2021, anonym) und der Gleichstellung („Es wird meines Erachtens niemand hintenangestellt. Egal ob Geschlecht oder Einstellung oder sonstige Orientierung“, kununu-Bewertung, September 2021, anonym) von den Kolleginnen und Kollegen sehr gut an- und wahrgenommen werden.

Über diese klassischen sozialen Netzwerke für Professionals hinaus, wird das DPMA ab 2022 auch auf YouTube mit einem eigenen Kanal zu finden sein. Hier erwarten Sie Live-Streams von Veranstaltungen und Seminaren, Tutorials und Recruiting-Videos. Folgen Sie uns, es lohnt sich!

Bereich DPMA

Auf einen BlickPersonal und Finanzen

2.723 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte das DPMA Ende 2021 (- 1,7 % gegenüber 2020).

1.288 Mitarbeiterinnen und 1.435 Mitarbeiter: davon 224 in Jena, 50 in Berlin und 2.449 in München einschließlich Hauzenberg

Im Jahr 2021 waren im DPMA 37,2 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt.

Im Jahr 2021 haben wir 80 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen können.

13 Patentprüfer und Patentprüferinnen, 9 Auszubildende und 58 in anderen Bereichen

775 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Betrachtungszeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 eine Leistungsprämie erhalten.

Symbol Fachinformatiker

Fachinformatiker / Fachinformatikerin

Symbol Fachangestellter

Fachangestellter / Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Symbol Elektroniker

Elektroniker / Elektronikerin für Energie- und Gebäudetechnik

Symbol Kauffrau

Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement

Symbol Tischler/Tischlerin

Tischler / Tischlerin

Symbol Verwaltungsfachangestellter

Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte

Insgesamt 38 Auszubildende in 6 von uns angebotenen Berufen

Fachinformatiker/Fachinformatikerin: 3 in München, 1 in Jena, Fachangestellter / Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste: 9 in München, Elektroniker / Elektronikerin für Energie- und Gebäudetechnik: 4 in München, Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement: 7 in München und 1 in Jena, Tischler / Tischlerin: 4 in München, Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte: 11 in München

Fortbildung

2,7 Schulungstage wurden 2021 im Durchschnitt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur persönlichen Weiterbildung genutzt.

231 Inhouse-Schulungen und Sprachkurse haben wir 2021 für unsere Beschäftigten realisiert.

Einnahmen und Ausgaben in Mio €

Einnahmen und Ausgaben 2020 und 2021 im Vergleich

Kostenart 2020 2021
Einnahmen 424,5 Mio €463,2 Mio €
Personal-Ausgaben171 Mio €174,2 Mio €
Weitere Ausgaben64,1 Mio €74,3 Mio €

Aufteilung der Einnahmen auf Schutzrechte

Patente 85,7 %, Marken 12,4 %, Gebrauchsmuster 1,4 %, Designs 0,5 %

Gesamtausgaben DPMA 2021 248,5 Mio. €

Entgelte Tarifbeschäftigte: 47,5 Mio €, Besoldung Beamte: 126,6 Mio €, Personalnebenkosten: 0,08 Mio €, IT: 38,8 Mio €, weitere Sachkosten: 35,5 Mio €

Karriere beim DPMA

Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Sie wünschen sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten am Puls der Technik? Gleichzeitig möchten Sie Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren können?

Dann haben wir Ihnen als Bundesbehörde viel zu bieten – sowohl als zentraler Dienstleister des gewerblichen Rechtsschutzes als auch als familienfreundlicher Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitszeiten.

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Informationen sowohl zu den Stellenausschreibungen für den Standort Jena als auch zu weiteren interessanten Beschäftigungsmöglichkeiten im DPMA finden Sie auf unseren Internetseiten „Karriere beim DPMA“. Abonnieren Sie gerne unseren RSS-Feed, um keine Stellenausschreibung zu verpassen.

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