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„Erfindungen können die Welt verändern“

Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ruft Erfinderinnen und Erfinder zum rechtzeitigen und umfassenden Schutz ihres geistigen Eigentums auf – DPMA informiert mit Partnerorganisationen auf der Messe iENA in Nürnberg – kostenlose Erfindererstberatungen durch Patentanwaltschaft

Pressemitteilung vom 29. Oktober 2026

Nürnberg/München. Anlässlich der externer Link internationalen Erfindermesse iENA in Nürnberg ruft die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) Erfinderinnen und Erfinder auf, ihre geistigen Leistungen rechtzeitig und umfassend schützen zu lassen. „Technische Erfindungen können unser tägliches Leben bereichern und verbessern – und in manchen Fällen sogar die Welt verändern“, betont die DPMA-Präsidentin. „Erfinderinnen und Erfinder können das volle wirtschaftliche Potenzial ihrer Entwicklungen aber nur ausschöpfen, wenn sie die Erfindungen rechtzeitig als Patente oder Gebrauchsmuster schützen lassen – wie mit einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.“

Patente geben ihren Anmelderinnen und Anmeldern das Recht, ihre Erfindungen bis zu 20 Jahre lang exklusiv zu nutzen und zu vermarkten. Gebrauchsmuster gewähren den entsprechenden Schutz für bis zu zehn Jahre. So können die Inhaberinnen und Inhaber Investitionskapital für die Vermarktung gewinnen, Lizenzgebühren erlösen oder ihre Erfindungen an Unternehmen verkaufen.

Messestand des DPMA: Informationen zu Schutzrechten und Förderprogrammen

Über die Möglichkeiten, die der Schutz technischer Erfindungen mit Patenten und Gebrauchsmustern, aber auch von Marken und eingetragenen Designs bietet, informiert das DPMA an seinem Messestand auf der iENA (31. Oktober bis 2. November). An den drei Messetagen stehen dafür Fachleute bereit (Halle 4, Standnummer A20). Zudem informieren dort Expertinnen und Experten der Weltorganisation für geistiges Eigentum, des Europäischen Patentamts, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und der Agentur „Bayern Innovativ“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berät über Fördermöglichkeiten für Schutzrechtsanmeldungen. Darüber hinaus bieten eine Patentanwältin und ein Patentanwalt Erfinderinnen und Erfindern kostenfreie Erstberatungen. Termine dafür kann man am DPMA-Stand vereinbaren.

Informationsangebote für Erfinderinnen und Erfinder auf www.dpma.de

Auch auf seinen Internetseiten unter www.dpma.de klärt das DPMA freie Erfinderinnen und Erfinder sowie kleine und mittelgroße Unternehmen über Recherchemöglichkeiten und Lizenzierung sowie zu Förderprogrammen für Schutzrechtsanmeldungen auf. In seiner online verfügbaren Postergalerie der Erfindungen informiert das Amt über berühmte patentierte Erfindungen aus Deutschland der vergangenen 150 Jahre. Einige davon stammen ursprünglich nicht von großen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, sondern von unabhängigen Erfinderinnen und Erfindern – darunter die Thermosflasche, der Teebeutel und der Airbag.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.

Bild: iENA

Stand: 29.10.2026