Patente

Bereich Patente

Überblick Entwicklung und Herkunft der Patentanmeldungen

Säulen-Diagramm: Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt 2018-2022

Jahr Patentanmeldungen
2018 67.905
2019 67.429
2020 62.109
2021 58.573
2022 57.214
Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) konnte im vergangenen Jahr 45.498 Patentverfahren abschließen und mit insgesamt 23.592 veröffentlichten Erteilungen den Vorjahreswert um 11,7% steigern. Die Zahl der Patenterteilungen ist damit so hoch wie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr. Erteilte Patente machen Unternehmen attraktiver für Investoren und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Im Jahr 2022 stieg der Anteil der durch Erteilung eines Patents abgeschlossenen Verfahren (Erteilungsquote) auf 51,9 % (2021: 43,5 %). In 9.299 Fällen (Vorjahr: 10.326) kam es zu einer Zurückweisung — dies entspricht einem Anteil von 20,4 % der abgeschlossenen Verfahren (2021: 21,3 %).

Wegen ausbleibender Gebührenzahlung oder durch Zurücknahme der Anmeldung durch den Anmelder oder die Anmelderin endeten 12.607 der Prüfungsverfahren, was einem Anteil an den abgeschlossenen Verfahren von 27,7 % (Vorjahr: 35,2 %) entspricht.

Die Zahl der Patentanmeldungen (Anmeldungen beim DPMA und PCT-Anmeldungen in nationaler Phase) stabilisierte sich im Vergleich zur rückläufigen Entwicklung während der Coronapandemie etwas. Mit 57.214 Anmeldungen im Jahr 2022 sank die Zahl nur noch geringfügig um 2,3 %. Diese hohen Anmeldezahlen zeigen, welche wichtige Rolle Patente für Unternehmen spielen.

Der weitaus überwiegende Anteil der eingegangenen Patentanmeldungen, nämlich 50.209, wurde direkt bei uns eingereicht. 7.005 Anmeldungen traten gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty — PCT), die uns über die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (World Intellectual Property Organization — WIPO) als PCT-Anmeldungen erreichten, in die nationale Phase ein.

Ein erneuter Zuwachs bei den Onlineanmeldungen um 2,3 Prozentpunkte zeigt die Beliebtheit unserer elektronischen Dienste. Der Anteil der Onlineanmeldungen stieg damit auf 90,8 % aller eingereichten nationalen Patentanmeldungen.

Zum Jahresende 2022 waren 142.659 nationale Patente in Kraft und damit 5,9 % mehr als im Vorjahr.

Wieder einen Rückgang verzeichneten wir im Jahr 2022 bei den Eingängen von Anmelderinnen und Anmeldern mit inländischem Wohn- oder Firmensitz. Diese meldeten insgesamt 37.194 Erfindungen zum Patent an (- 6,6 %). Damit sank der Anteil der Anmeldungen aus Deutschland auf 65%. Dieser Rückgang lässt sich möglicherweise durch einen strukturellen Wandel in der Innovationstätigkeit erklären, der die deutsche Wirtschaft besonders betrifft: Während die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Bereich Elektrotechnik weiter anstieg, ging die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Maschinenbau und der Automobilindustrie stark zurück. Auf diesen beiden Gebieten sind deutsche Anmelderinnen und Anmelder traditionell sehr stark.

Dagegen stieg die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Ausland um 6,8 % auf 20.020 (2021: 18.746).

Aus dem europäischen Ausland stammten im vergangenen Jahr 3.502 Anmeldungen (2021: 3.372) und 16.518 aus dem außereuropäischen Ausland (2021: 15.374).

Italien hat seine Anmeldezahlen um 22,4 % im Vergleich zum Vorjahr gesteigert. Ebenso stieg die Zahl der Anmeldungen aus Schweden (+ 12,5 %), Österreich (+ 10,9 %) und Frankreich (+ 7,0 %) an.

Die Zahl der Anmeldungen aus China nahm um 23,6 % zu. Auch die Anmeldungen aus Republik Korea (+ 5,0 %) und Japan (+ 3,4 %) stiegen leicht an. Aus den Vereinigten Staaten erreichten uns 16,2 % mehr Anmeldungen als im Vorjahr.

Patentanmeldungen 2022 nach Herkunftsländern (Anmeldersitz) - (Nationale Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen in nationaler Phase)
HerkunftsländerAnmeldungenAnteil in %
Deutschland37.19465,0
Vereinigte Staaten6.84712,0
Japan6.33911,1
Republik Korea1.6362,9
Österreich8671,5
Schweiz8631,5
China7021,2
Taiwan4980,9
Frankreich4280,7
Schweden3600,6
Sonstige1.4802,6
Insgesamt57.214100

Je nach Wohnort oder Unternehmenssitz können die Patentanmeldungen aus Deutschland den einzelnen Bundesländern zugeordnet werden. Bereits seit 2019 führt Baden-Württemberg mit 13.444 Anmeldungen (- 0,9 %) die Rangliste der Länder an. Auf dem zweiten Platz folgte mit 10.548 Anmeldungen (- 11,2 %) wieder Bayern. Nordrhein-Westfalen landete mit 5.292 Anmeldungen auf dem dritten Platz (- 6,7 %).

Niedersachsen folgte mit 2.792 Anmeldungen auf dem vierten Platz (- 6,5 %). Als einzige Bundesländer konnten Bremen (+ 2,9 %) und Mecklenburg-Vorpommern (+ 79,6 %) einen Zuwachs verzeichnen. Bei den restlichen Bundesländern gingen die Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Setzt man die Anmeldungen in das Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl, lagen ebenfalls Baden-Württemberg (121 Anmeldungen pro 100.000 Einwohner) und Bayern (80) vorne. Auf den Plätzen drei und vier folgten Niedersachsen (35) und Nordrhein-Westfalen (30).

Patentanmeldungen 2022 aufgeschlüsselt nach Bundesländern Karte Bundesländer Deutschland München Jena Berlin Hessen 1.202 -18,7 % 19/100.000 Einwohner Hamburg 375 -19,0 % 20/100.000 Einwohner Bremen 105 +2,9 % 16/100.000 Einwohner Brandenburg 228 -11,3 % 9/100.000 Einwohner Berlin 480 -8,7 % 13/100.000 Einwohner Bayern 10.548 -11,2 % 80/100.000 Einwohner Baden-Württemberg 13.444 -0,9 % 121/100.000 Einwohner Niedersachsen 2.792 -6,5 % 35/100.000 Einwohner Nordrhein-Westfalen 5.292 -6,7 % 30/100.000 Einwohner Schleswig-Holstein 427 -10,1 % 15/100.000 Einwohner Sachsen 592 -2,0 % 15/100.000 Einwohner Sachsen-Anhalt 122 -20,8 % 6/100.000 Einwohner Saarland 137 -23,0 % 14/100.000 Einwohner Rheinland-Pfalz 804 -6,1 % 20/100.000 Einwohner Thüringen 470 -10,5 % 22/100.000 Einwohner Mecklenburg-Vorpommern 176 +79,6 % 11/100.000 Einwohner
Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz)

Balken-Diagramm: Anmeldungen pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern 2022

Bundesland Anmeldungen pro 100.000 Einwohner
Baden-Württemberg 121
Bayern 80
Niedersachsen 35
Nordrhein-Westfalen 30
Thüringen 22
Hamburg 20
Rheinland-Pfalz 20
Hessen 19
Bremen 16
Sachsen 15
Schleswig-Holstein 15
Saarland 14
Berlin 13
Mecklenburg-Vorpommern 11
Brandenburg 9
Sachsen-Anhalt 6
Deutschland 45

Auch im Jahr 2022 stand mit 3.946 Anmeldungen die Robert Bosch GmbH auf Platz eins der aktivsten Patentanmelder. Den zweiten Platz belegte wieder die Bayerische Motoren Werke AG mit 1.867 Anmeldungen. Die ZF Friedrichshafen AG belegte mit 1.394 Anmeldungen den dritten Platz und verwies damit die Vorjahresdritte Schaeffler Technologies AG & Co. KG mit 1.266 Anmeldungen auf den vierten Platz.

Die Mercedes-Benz Group AG belegte mit 1.228 Anmeldungen den fünften Platz, wohingegen die Ford Global Technologies, LLC vom siebten auf den sechsten Platz kletterte (1.204 Anmeldungen). Die GM Global Technology Operations LLC sicherte sich als Vorjahresneunte im Jahr 2022 mit 1.109 Anmeldungen den siebten Platz und wird von der VOLKSWAGEN AG auf Platz 8 gefolgt (1.041 Anmeldungen).

Die einzelnen Unternehmen und Institutionen werden hier so erfasst, wie sie als Patentanmelder auftreten — ohne Berücksichtigung eventueller Konzernverbundenheiten.

Von 5,2 % unserer Anmelderinnen und Anmelder wurden im vergangenen Jahr mehr als zehn Anmeldungen eingereicht (2021: 4,5 %). Damit stammten 71,3 % aller Anmeldungen von diesen sogenannten großen Patentanmeldern.

Bei Anmeldungen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen wird grundsätzlich zwischen der anmeldenden Organisation und dem Erfinder oder der Erfinderin als natürlicher Person unterschieden. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit freigegebenen Erfindungen oder bei selbstständigen Erfinderinnen und Erfindern sind Anmelder und Erfinder in der Regel personenidentisch. Dies war 2022 bei 4,7 % der Anmeldungen der Fall (2021: 5,6 %).

Für die Klassifikation technischer Sachverhalte wird weltweit als Standard die Internationale Patentklassifikation (International Patent Classification — IPC) verwendet. Das gesamte Gebiet der Technik wird mit Hilfe eines Codes aus Buchstaben und Zahlen in mehr als 70.000 Unterteilungen gegliedert. Beim DPMA wird jede eingehende Patentanmeldung entsprechend ihrem technischen Inhalt einer oder mehreren IPC-Klassen zugeordnet und der jeweils zuständigen Prüfungsstelle im Haus zugeleitet.

Trotz eines Rückgangs von - 1,6 % steht auch im Jahr 2022 das Technologiefeld „Transport“ bei den anmeldestärksten Technologiefeldern mit 10.329 Anmeldungen an erster Stelle. Einen großen Anteil machen hier Anmeldungen aus der Automobilindustrie aus.

Den zweiten Platz nimmt mit 7.317 Anmeldungen (+ 1,9 %) erneut das Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ ein, wieder gefolgt von der „Messtechnik“ auf dem dritten Platz mit 4.290 Anmeldungen (- 4,5 %).

Innerhalb der Elektrotechnik erfuhr das Gebiet „Computertechnik“ den größten Zuwachs (+ 19,5 %). Hier dürfte sicherlich die zunehmende Digitalisierung und der vermehrte Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellen Lernens der Grund sein. Auch das anmeldestarke Technologiefeld „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ legte weiter zu (+ 1,9 %), unter anderem weil deutlich mehr Patentanmeldungen für Batterien eingingen.

Stark rückläufig waren dagegen einige Technologiefelder im Sektor Maschinenbau: Anmeldungen im Bereich „Motoren, Pumpen, Turbinen“ gingen um 17,9 % zurück. Der absehbare Bedeutungsverlust für den Verbrennungsmotor spielt hierbei sicher eine große Rolle. Auch im sonst sehr anmeldestarken Technologiefeld „Maschinenelemente“ gingen deutlich weniger Patentanmeldungen ein (- 11,9 %). Ebenso war die Zahl der Anmeldungen in der zum Sektor Instrumente gehörenden Medizintechnik (- 11,2 %) rückläufig.

Top 5 Technologiefelder
(Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier)

Balken-Diagramm: Top 5 Technologiefelder

Top 5 Technologiefelder
KlassenPatentanmeldungenVeränderung gegenüber 2021 in %
32 - Transport 10.329 -1,6
1 - Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie 7.317 +1,9
10 - Messtechnik 4.290 -4,5
31 - Maschinenelemente 3.601 -11,9
6 - Computertechnik 3.472 +19,5

Die eingereichten Anträge zur Prüfung auf Patentfähigkeit nach § 44 Patentgesetz (PatG) haben sich mit 43.126 Anträgen auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert.

Die Patentprüferinnen und -prüfer ermitteln im Rahmen eines solchen Antrags durch umfassende Recherche den maßgeblichen Stand der Technik. Anschließend wird der Anmeldungsgegenstand auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit, seine gewerbliche Anwendbarkeit und auf das Vorliegen möglicher Patentierungsausschlüsse hin geprüft. Weitere Voraussetzungen wie beispielsweise die Ausführbarkeit müssen auch erfüllt sein. Dann kann die Prüfungsstelle entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Patent erteilt werden kann oder ob die Anmeldung zurückgewiesen werden muss.

Möchte ein Anmelder die Patentfähigkeit seiner Anmeldung einschätzen lassen, ohne ein Prüfungsverfahren auszulösen, hat er die Möglichkeit, einen Rechercheantrag nach § 43 PatG zu stellen. Das Ergebnis der Recherche ist häufig Grundlage der Entscheidung über weitere Anmeldungen bei anderen Ämtern. Die Zahl der Rechercheanträge sank im Jahr 2022 leicht auf 14.592.

Im Jahr 2022 wurden 2,3 % weniger Recherchen nach § 43 PatG abgeschlossen und 14.818 Rechercheberichte versandt.

Ausgewählte Daten zu Patentverfahren
Patentverfahren20182019202020212022
Eingegangene Prüfungsanträge 47.135 47.347 43.351 43.346 43.126
- darunter zusammen mit der Anmeldung 26.203 26.003 23.391 22.693 22.661
Anträge auf Recherchen nach § 43 PatG 15.680 15.843 14.244 14.967 14.592
Erledigungen von Recherchen nach § 43 PatG 14.240 14.943 16.451 15.172 14.818
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 38.111 40.189 41.764 48.504 45.498
Am Jahresende anhängige Prüfungsverfahren 220.490 227.262 228.442 222.962 220.174

Beteiligte haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen einen Beschluss — eine nicht antragsgemäße Patenterteilung, eine Zurückweisung der Patentanmeldung oder eine Entscheidung im Einspruchsverfahren — einzulegen. Darüber entscheiden anschließend die Beschwerdesenate am Bundespatentgericht. Entgegen der Tendenz der letzten Jahre konnten wir im Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg der eingegangenen Beschwerdeverfahren bei den technischen Beschwerdesenaten beobachten: Insgesamt gingen 280 Beschwerdeverfahren ein, was einem Plus von 127,6% entspricht. Die Zahl der zum Abschluss gebrachten Beschwerdeverfahren sank dagegen um 24,7% auf 235. Insgesamt waren zum Jahresende 2022 noch 412 Beschwerdeverfahren beim Bundespatentgericht anhängig.

Bereich Patente

Im Fokus Digitalisierung und erneuerbare Energien

Digitalisierung

Die Zahl der Patentanmeldungen zur Digitalisierung ist auch im Jahr 2022 fast in allen Teilbereichen wieder deutlich gestiegen. Für unsere Analyse haben wir veröffentlichte Anmeldungen mit Wirkung für Deutschland beim DPMA und beim Europäischen Patentamt (EPA) untersucht. Patentanmeldungen werden nach 18 Monaten veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl in den fünf ausgewählten Technologiefeldern — Audiovisuelle Technik, Digitale Kommunikationstechnik, Computertechnik, Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke und Halbleiter — abermals um 7,4 %. Vor allem die Anmeldezahlen aus den Vereinigten Staaten nahmen stark zu (+ 15,9 %).

Wie im Vorjahr belegte das Technologiefeld Computertechnik Platz 1. Mit 16.844 Anmeldungen verzeichnete dieser Teilbereich wieder den stärksten Zuwachs (+ 8,6 %). Eine große Rolle spielen auf diesem Gebiet vor allem Systeme zur Bilddatenverarbeitung, Spracherkennung oder Informations- und Kommunikationstechnik. Die Mehrzahl der Anmeldungen betrifft hier Entwicklungen, die Künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen einsetzen.

Computertechnik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2021 2022Veränderung
Vereinigte Staaten 5.938 6.789 +14,3 %
China 2.022 2.298 +13,6 %
Deutschland 1.828 1.794 -1,9 %
Japan 1.581 1.596 +0,9 %
Republik Korea 1.059 1.010 -4,6 %
Andere 3.077 3.357 +9,1 %
Gesamt4 15.505 16.844 +8,6 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier, sowie unter Berücksichtigung von IPC-Version 2023.01. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G06C, G06D, G06E, G06F, G06G, G06J, G06K, G06M, G06N, G06T, G10L, G11C, G16B, G16C, G16Y, G16Z.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Anmeldungen zur Digitalen Kommunikationstechnik legten im Jahr 2022 um 8,2 Prozent auf insgesamt 16.368 zu. Damit lag das Technologiefeld wieder auf dem zweiten Platz. Viele der Anmeldungen beschäftigen sich mit drahtlosen Kommunikationsnetzen, der Übertragung digitaler Information oder dem sogenannten Internet der Dinge (englisch: „Internet of Things“ — IoT). Auch Erfindungen, die sich auf den neuen 5G-Standard im Mobilfunk beziehen, fallen in diesen Bereich. Durch solche Entwicklungen wird etwa die Kommunikation von Maschinen, Steuerungsgeräten und Sensoren, sowie die Steuerung aus der Ferne ermöglicht. Zur intelligenten Prozess- und Fertigungssteuerung sind sie in Unternehmen inzwischen Alltag („Smart Factory“). Auch in vielen Privathaushalten werden sie zur Fernsteuerung elektrischer Haushaltsgeräte genutzt („Smart Home“).

Digitale Kommunikationstechnik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land20212022Veränderung
Vereinigte Staaten 4.113 4.912 +19,4 %
China 4.286 4.635 +8,1 %
Republik Korea 1.174 1.284 +9,4 %
Schweden 1.266 1.260 -0,5 %
Japan 1.338 1.258 -6,0 %
Andere 2.954 3.019 +2,2 %
Gesamt4 15.132 16.368 +8,2 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier, sowie unter Berücksichtigung von IPC-Version 2023.01. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 H04L, H04N 21, H04W.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Im drittstärksten Teilbereich Audiovisuelle Technik gingen 5.972 Anmeldungen ein (+ 6,8 %). Unter anderem wegen ortsflexibler Arbeitsmodelle setzen immer mehr Menschen Audio- und Videokonferenzsysteme ein. Zum Technologiefeld Audiovisuelle Technik zählen auch Anmeldungen zur virtuellen Realität (Virtual Reality). Mittels virtueller Realität können beispielsweise zu Schulungszwecken Simulationen chirurgischer Eingriffe oder Fahrtrainings vorgenommen werden. Nutzer können mit einer Virtual-Reality-Brille in eine Computerwelt eintauchen und Reisen unternehmen, ohne das eigene Zuhause physisch verlassen zu müssen. Das Zusammenspiel von digitalem und analogem Leben nennt man dagegen erweiterte Realität (Augmented Reality). Über eine spezielle Brille oder die Kamera eines Smartphones werden Nutzenden in ihrem realen Umfeld virtuelle Informationen eingeblendet — zum Beispiel virtuelle Marker, um die Torentfernung vor einem Freistoß bei einer TV-Fußballübertragung zu visualisieren.

Audiovisuelle Technik2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2021 2022Veränderung
Vereinigte Staaten 1.220 1.461 +19,8 %
China 1.044 1.199 +14,8 %
Japan 1.007 973 -3,4 %
Republik Korea 598 669 +11,9 %
Deutschland 619 575 -7,1 %
Andere 1.102 1.095 -0,6 %
Gesamt4 5.590 5.972 +6,8 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier, sowie unter Berücksichtigung von IPC-Version 2023.01. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G09F, G09G, G11B, H04N 3, H04N 5, H04N 7, H04N 9, H04N 11, H04N 13, H04N 15, H04N 17, H04N 19, H04N 23; H04N 25, H04N 101, H04R, H04S, H05K.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (+ 7,4 %) konnten wir auch im Technologiefeld Halbleiter beobachten. Der Anmeldeschwerpunkt liegt hier auf Halbleiterbauelementen und elektrischen Festkörperbauelementen oder Baugruppen. Durch den Einsatz von Halbleitern wird die schnell fortschreitende Digitalisierung aller Anwendungsbereiche überhaupt erst möglich.

Halbleiter2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2021 2022Veränderung
Vereinigte Staaten 879 1.095 +24,6 %
Japan 1.006 1.071 +6,5 %
Republik Korea 782 770 -1,5 %
Taiwan 683 611 -10,5 %
Deutschland 644 585 -9,2 %
Andere 1.086 1.325 +22,0 %
Gesamt4 5.080 5.457 +7,4 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier, sowie unter Berücksichtigung von IPC-Version 2023.01. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 H01L, H10B, H10K, H10N.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Erneut sind nur in diesem Technologiefeld die Anmeldezahlen auf 2.588 leicht gesunken (- 2,9 %). Entwicklungen in diesem Bereich beschreiben Dienstleistungen wie Reservierungen und Veranstaltungsbuchungen, zur Steuerung von Arbeitsabläufen, zur Unternehmens- oder Organisationsplanung oder für die Material- oder Warenwirtschaft. Ebenso beschäftigen sich Anmeldungen mit vernetzter Mobilität wie dem autonomen Fahren. Durch die zunehmende Vernetzung von Endgeräten, Steuerungsanlagen und Maschinen werden sehr große Datenmengen (Big Data) generiert. Diese können mit sogenanntem Cloud-Computing dezentral verarbeitet und gespeichert werden. Vielfach werden Server, Speicher, Datenbanken oder Analyseoptionen hierzu im Internet bereitgestellt.

Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke2,3
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 nach Ländern (Sitz des ersten Anmelders) und Veröffentlichungsjahr
Land 2021 2022Veränderung
Vereinigte Staaten 984 960 -2,4 %
Japan 361 403 +11,6 %
Deutschland 375 338 -9,9 %
China 131 142 +8,4 %
Republik Korea 102 124 +21,6 %
Andere 711 621 -12,7 %
Gesamt4 2.665 2.588 -2,9 %

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Gemäß WIPO IPC-Technologie Konkordanztabelle, verfügbar hier, sowie unter Berücksichtigung von IPC-Version 2023.01. Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse ohne Bezug zu Digitalisierung können enthalten sein.
3 G06Q.
4 Wegen Rundungsdifferenzen können summierte Werte von der Gesamtzahl abweichen.

Erneuerbare Energien

Die Entwicklung klimafreundlicher Technologien hat für deutsche Unternehmen insbesondere auf ihrem Heimatmarkt eine große Bedeutung. Deswegen haben wir die von DPMA und EPA veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland zu erneuerbaren Energien und zur Batterietechnik als zentraler Speichertechnologie untersucht.

In der Solartechnik und bei den sonstigen regenerativen Energiequellen wie Erdwärme und Biogas liegt Deutschland bei den Anmeldezahlen auf Platz 1. Wie bereits im Vorjahr führt Dänemark im anmeldestärksten Technikgebiet Windkraftmaschinen das Ranking an; Deutschland folgt auf dem zweiten Platz. Auf dem Teilgebiet Wasserkraft, Wellen und Gezeiten führen die Vereinigten Staaten die Liste an, wieder gefolgt von Deutschland auf dem zweiten Platz. Wie bereits in den Vorjahren mussten wir auch im Jahr 2022 einen geringen Rückgang der veröffentlichten Patentanmeldungen bei erneuerbaren Energien verzeichnen (- 2,4 %). Die Solartechnik setzte allerdings ihren leichten Aufwärtstrend fort (+ 5,0 %). Eine Ursache für die Stagnation der letzten sieben Jahre könnten anhaltende unsichere wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sein. Dennoch gehören erneuerbare Energien in Deutschland zu den wichtigsten Stromquellen und sollen nach dem Willen der Bundesregierung als zentrale Säule der Energiewende weiter ausgebaut werden.

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland1 in ausgewählten Gebieten der der erneuerbaren Energien

Entwicklung der Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland in ausgewählten Gebieten der erneuerbaren Energien als Säulen-Diagramm

Gebiet 2 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Solartechnik 3 983 768 624 498 477 455 463 415 424 445
Windkraftmaschinen 4 779 648 579 491 509 540 602 638 583 531
Wasserkraft, Wellen, Gezeiten 5 92 80 62 69 56 52 54 38 26 34
Erdwärme, Biogas, andere Energiequellen 6 151 145 140 111 92 85 85 87 83 79

1 Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen.
2 Zum Abfragezeitpunkt gültige IPC-Klassen anteilig gezählt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergebnisse können auch andere Anwendungen enthalten.
3 B60L 53/51, C02F 1/14, E04D 13/18, F03G 6, F24J 2, F24S, G05F 1/67, H01L 31/04 bis H01L 31/078, H02J 7/35, H02N 6, H02S.
4 B60L 53/52, F03D.
5 F03B 7, F03B 13/10 bis F03B 13/26.
6 C02F 11/00, C12M 1/107, C12M 1/113, C12P 5/02, F03G 3, F03G 4, F03G 7/00 bis F03G 7/08, F24J 3, F24T 10, F24T 50, F24V 40, F24V 50, F24V 99.

Kurz erklärt: Das PCT-System Internationaler Schutz mit einer Anmeldung

Sie wollen Ihre Erfindung international schützen? Der Patentzusammenarbeitsvertrag, besser bekannt unter seinem englischen Namen „Patent Cooperation Treaty“, bietet die Möglichkeit, mit einer Patentanmeldung Schutz in bis zu 155 Ländern zu bekommen. Neue Regelungen machen das PCT-System nun noch attraktiver.

Illustration Weltkugel und Schutz, Foto: bortonia/iStock.com

Der Patentzusammenarbeitsvertrag (englisch: „Patent Cooperation Treaty — PCT“) ist ein von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteter völkerrechtlicher Vertrag mit über 155 Vertragsstaaten. Das PCT-System ermöglicht es Anmelderinnen und Anmeldern, anstelle zahlreicher nationaler oder regionaler Einzelanmeldungen durch eine einzige internationale Patentanmeldung Patentschutz in einer Vielzahl von Staaten zu erlangen. Die Anmeldung gliedert sich in zwei Phasen: Die internationale Phase wird eingeleitet durch die Einreichung einer PCT-Anmeldung bei einem „Anmeldeamt“. Eine internationale Recherchebehörde führt dann eine Recherche nach dem einschlägigen Stand der Technik durch. Anschließend folgt die nationale/regionale Phase, in der nach dem jeweiligen nationalen/regionalen Recht der Bestimmungsstaaten die Patentfähigkeit geprüft und gegebenenfalls ein Patent erteilt wird. Das DPMA nimmt PCT-Anmeldungen als Anmeldeamt entgegen und erteilt Patente als „Bestimmungsamt“ in der nationalen Phase. Das PCT-System ist von großer Bedeutung für Patentanmelder aus Deutschland, die seit Jahren zu dessen TOP-Nutzern zählen.

Um das PCT-System für die Anmelderinnen und Anmelder in Deutschland noch attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber unter wesentlicher Mitwirkung des DPMA drei Gesetzesänderungen verabschiedet, die im Jahr 2022 in Kraft getreten sind:

Fristverlängerung zur Einleitung der nationalen Phase

Die Frist zur Einleitung der nationalen Phase bei PCT-Anmeldungen ist durch das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) mit Wirkung zum 1. Mai 2022 von 30 Monaten auf 31 Monate ab dem Anmelde- beziehungsweise Prioritätsdatum verlängert worden. Anmelderinnen und Anmelder haben nun einen Monat mehr Zeit, um die Gebühr für die Einleitung der nationalen Phase beim DPMA zu entrichten und gegebenenfalls die Übersetzung der Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen (Art. III § 4 und § 6 IntPatÜbkG).

PCT-Anmeldungen jetzt auch signaturfrei über „ePCT“ möglich

Seit dem 1. Juli 2022 können Anmelder und Anmelderinnen PCT-Anmeldungen mit dem DPMA als Anmeldeamt einfach online über das Anmeldesystem „ePCT“ der WIPO einreichen. ePCT ist ein sicheres, browserbasiertes System, das eine breite Palette an Funktionen bietet. Nutzerinnen und Nutzer können sich mit ihrem WIPO-Konto bei ePCT anmelden, um auf die neuesten bibliografischen Daten und die beim Internationalen Büro (IB) gespeicherten Dokumente zuzugreifen. Das Anbringen einer Signatur mittels einer Signaturkarte ist dabei nicht erforderlich. Um diesen neuen, modernen Einreichungsweg zu ermöglichen, wurde die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA (ERVDPMAV) geändert.

Neuer Standard ST.26 für die Einreichung von Anmeldungen mit Sequenzprotokollen

Seit 1. Juli 2022 kann ein Sequenzprotokoll zu einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung mit Anmeldetag 1. Juli 2022 oder später nur noch als elektronisches Dokument im XML-Format eingereicht werden. Die rechtlichen Vorgaben der Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (PatV) und der Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMV) wurden entsprechend angepasst. Anlass für die Neuregelung ist der neue internationale WIPO-Standard ST.26 für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen. Als Nachfolger des Standards ST.25 modernisiert und konkretisiert er weltweit die Vorgaben an Inhalt und Form von Sequenzprotokollen und soll zu einer besseren Nutzbarkeit der Sequenzprotokolle führen. Zur Erstellung von Sequenzprotokolldateien im ST.26-Format stellt die WIPO die Software „WIPO Sequence“ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu internationalen Patentanmeldungen finden Sie auf unseren Internetseiten.

Bereich Patente

Im Gespräch„Ohne Zuwanderung würde unsere Innovationskraft sinken“

Porträt Dr. Oliver Koppel, IW Köln, Foto: Institut der deutschen Wirtschaft e.V.
Dr. Oliver Koppel, IW Köln

Dr. Oliver Koppel, Patentexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft, über den Beitrag von Zugewanderten zum Innovationsgeschehen in Deutschland, einen Bewusstseinswandel in der Arbeitsmarktpolitik — und den Anteil der Patentanmeldungen von Frauen im internationalen Vergleich.

Herr Dr. Koppel, in einer Studie ermitteln Sie seit einigen Jahren den Beitrag von Zugewanderten zur Innovationskraft in Deutschland. Wo stünde das Land ohne Zuwanderung?

Inzwischen geht nach unseren Erkenntnissen mindestens jede achte Patentanmeldung aus Deutschland vollumfänglich auf Erfinderinnen und Erfinder mit ausländischen Wurzeln zurück. Dieser Beitrag ist über die Jahre deutlich gestiegen. Ohne den Beitrag dieser Erfinderinnen und Erfinder wäre die Innovationskraft in Deutschland seit einigen Jahren sogar gesunken.

Wie kommt es zu dem großen Innovationsbeitrag von Zugewanderten?

Wir hatten seit 2010 eine sehr erfolgreiche Zuwanderungspolitik in Deutschland. Die Basis dafür war das Bekenntnis zur offensichtlichen Realität, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Die Bleiberegeln wurden vereinfacht, die Arbeitsmarktintegration wurde erleichtert. Ein Beispiel sind junge Menschen aus dem Ausland, die zum Studieren an deutsche Hochschulen kommen. Das ist natürlich das perfekte Zuwanderungspotenzial. Sie kennen die Kultur, sprechen normalerweise recht gut unsere Sprache, haben erste Netzwerke. Aber man hat sie nach ihrem Abschluss früher einfach wieder weggeschickt. Inzwischen bemühen wir uns darum, dass sie in Deutschland auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Aus welchen Ländern kommen die meisten Erfinderinnen und Erfinder mit ausländischen Wurzeln?

Den größten Anteil stellen Erfinderinnen und Erfinder aus dem ost- und südosteuropäischen Sprachraum, aus Polen, Ungarn, Tschechien — seit einigen Jahren auch aus Bulgarien und Rumänien. Die größte Dynamik finden wir allerdings bei der Zuwanderung von Erfinderinnen und Erfindern aus Drittstaaten, insbesondere aus dem chinesischen und indischen Sprachraum. Auch der arabische und türkische Sprachraum wird immer stärker vertreten.

Sind Zugewanderte erfinderischer als Einheimische?

Das glaube ich nicht und das wollen wir mit der Studie auch nicht zeigen. Dass die Patentaktivität der schon immer hier ansässigen Deutschen zurückgeht, liegt einfach in der Demografie begründet. Wir werden eben immer weniger und das hat auch die Arbeitsmarktpolitik verstanden. Als gewinnorientierte Organisationen setzen Unternehmen ja vor allem auf Diversität, weil sie einen ganz praktischen Nutzen hat. Und der zeigt sich auch in der Innovationstätigkeit. In Bezug auf Zugewanderte haben wir da eine ganz ähnliche Herausforderung wie bei der stärkeren Beteiligung von Frauen.

Wie hoch ist der Beitrag von Frauen bei den Patentanmeldungen im internationalen Vergleich?

Das Ergebnis für Deutschland ist sehr ernüchternd. Bei den Patentanmeldungen aus dem deutschen Sprachraum lassen sich nur weniger als vier Prozent vollumfänglich auf Erfinderinnen zurückführen. Bei den Patentanmeldungen aus dem indischen oder chinesischen Sprachraum kommen wir hingegen leicht auf einen Frauenanteil von 15 bis 20 Prozent. Bei Anmeldungen aus dem osteuropäischen Sprachraum sogar auf bis zu 25 Prozent. Das ist wirklich erstaunlich, geht doch die Zahl der Absolventinnen in den technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen stetig nach oben. Es gibt es also noch einiges zu tun, um das Potential der Erfinderinnen aus dem deutschen Sprachraum auszuschöpfen.

Weitere Informationen zur Studie des IW Köln e.V. finden Sie hier.

Bereich Patente

Blickwinkel Patente „made in Germany“

Automobil, Röntgenröhre, Computer: Seit fast 150 Jahren schützt das deutsche Patent herausragende Innovationen – und ist mit seiner hohen Rechtsbeständigkeit ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Exportnation Deutschland. Mit der Einführung des europäischen Einheitspatents ergeben sich für Anmelderinnen und Anmelder auch im deutschen System neue Möglichkeiten.


Dr. Maria Skottke-Klein ist seit April 2022 Leiterin der Hauptabteilung „Patente und Gebrauchsmuster“. Dem DPMA gehört sie seit 1991 an, zunächst arbeitete sie als Patentprüferin, später als Abteilungsleiterin, Abteilungsgruppenleiterin und Leiterin der Hauptabteilung 2 (Information). Skottke-Klein studierte Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, ihre Promotion legte sie am Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin ab.


Dr. Maria Skottke-Klein, Foto: Oliver Bodmer

Es ruckelte und wackelte — und nicht wenige Beobachter prophezeiten der Fahrt wohl ein unglückliches Ende: Am 5. August 1888 setzte sich Bertha Benz gemeinsam mit ihren Söhnen in Mannheim in den von ihrem Mann Carl Benz konstruierten „Motorwagen Nummer 3“ und fuhr etwa 100 Kilometer in ihre Heimatstadt Pforzheim, um ihre Mutter zu besuchen. Eine waghalsige Tour. Noch nie hatte jemand mit einem Kraftfahrzeug eine so lange Fahrt unternommen. Aber Bertha Benz kam heil ans Ziel. Damit hatte sie gezeigt, dass motorenbetriebene Kraftfahrzeuge als Verkehrsmittel für den Alltag taugen — und bereitete so der Automobilindustrie in Deutschland den Weg.

Ingenieurskunst, Mut und Pioniergeist — seit jeher macht diese Kombination die deutsche Wirtschaft stark. Ein anderer wichtiger Faktor, der den Erfolg der Wirtschaft seit fast 150 Jahren mitbegründet, bleibt oftmals unerwähnt. Dabei nutzten ihn auch Bertha und Carl Benz schon. Bei allem Wagemut setzte das Unternehmerpaar in einem Punkt von Anfang an auf Sicherheit: Das Automobil meldeten sie 1886 beim Kaiserlichen Patentamt an und erhielten für ihren „Motorwagen Nummer 1“ ein Patent. Den beiden war klar, dass technische Innovationen im nationalen und internationalen Wettbewerb Schutz brauchen. Nur auf dieser Basis können sie ihr volles wirtschaftliches Potenzial entfalten und so Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen.

Kühlschrank, Röntgenröhre, erster frei programmierbarer Computer, MP3-Verfahren — die Zahl herausragender Innovationen, die das Kaiserliche Patentamt und seine Nachfolgebehörden — heute das Deutsche Patent- und Markenamt — schützten und schützen, ließe sich lange fortsetzen. Wachsende Anmeldezahlen waren Ausdruck des großen Vertrauens der Wirtschaft in die deutschen Schutzrechtsbehörden. Ingenieurskunst und Unternehmergeist auf der einen Seite, ein starker und wegen der herausragenden Prüfqualität äußerst rechtsbeständiger Patentschutz auf der anderen Seite — das sind seit vielen Jahrzehnten Erfolgsfaktoren der Exportnation Deutschland.

„Ingenieurskunst und starker Patentschutz sind die Erfolgsfaktoren unserer Exportnation.“

Die Schutzrechtssysteme entwickelten sich über die Jahrzehnte weiter. Im Zuge der Europäischen Einigung gibt es seit den 1970er Jahren die Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt (EPA) europäische Patente anzumelden — als sogenannte Bündelpatente, bei denen Sie als Anmelderinnen und Anmelder sich die Staaten, in denen der Schutz gelten soll, selbst heraussuchen. In diesem Jahr wird nun eine neue Schutzoption eingeführt: das europäische Einheitspatent. Wer sich beim EPA für diese Option entscheidet, erhält automatisch Schutz im gesamten Gebiet der teilnehmenden Staaten. Das sind zunächst 17 Länder, darunter Deutschland. Wir als DPMA gratulieren dem EPA als unserem Partneramt zu diesem neuen Angebot! Auch im Sinne unserer Nutzerinnen und Nutzer begrüßen wir die neue Schutzmöglichkeit.

Der Attraktivität des deutschen Patents haben die Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte keinen Abbruch getan. Nationales und europäisches System ergänzten sich eher als sich Konkurrenz zu machen. Auch die aktuelle Entwicklung wird unser nationales Schutzrecht keineswegs in Frage stellen. Ich persönlich glaube sogar, dass das deutsche Patent künftig für viele noch attraktiver werden könnte.

Vor dem Hintergrund des neuen Einheitspatents werden viele Anmelderinnen und Anmelder noch einmal genau prüfen, wie groß der territoriale Schutzbereich des Patents tatsächlich sein muss. Die Erfahrung zeigt ja, dass ein sehr hoher Anteil europäischer Patente nur in wenigen Ländern Schutz beansprucht — unter denen so gut wie immer Deutschland ist. Für Unternehmen, die auf einem Technikgebiet agieren, auf dem der überragend wichtige deutsche Markt und gegebenenfalls ein oder zwei weitere Märkte strategisch ausreichend sind, werden selektive Patentstrategien mit nationalen Anmeldungen beim DPMA attraktiv bleiben. Umso mehr, da Großbritannien nach dem Brexit nicht vom Einheitspatentsystem erfasst ist. Wer dort Schutz möchte, braucht ohnehin ein nationales britisches Patent.

Bei der Entscheidung über Patentstrategien spielen Kosten und Risiken eine große Rolle: Eine Anmeldung im Einheitspatentsystem bringt höhere Kosten mit sich als die Anmeldung eines oder zweier nationaler Patente. Zudem eröffnet das Einheitspatent stärkere Angriffsmöglichkeiten für Konkurrenten aus dem Ausland und kann somit das Prozessrisiko hinsichtlich Verletzung und Nichtigkeit erhöhen.

Ein großer Pluspunkt für das deutsche Patentsystem ist seine Flexibilität. Ab dem Anmeldetag haben Sie sieben Jahre lang Zeit, Prüfungsantrag zu stellen. Im Prüfungsverfahren können Sie bis zur Patenterteilung, vollumfänglich auf die Ursprungsoffenbarung zurückzugreifen, um ihre Patentansprüche und damit den angestrebten Schutzbereich anzupassen. Sollten Sie einmal mit einer Entscheidung des DPMA nicht einverstanden sein, existieren kostengünstige Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten. Eine Präklusion wie im europäischen Verfahren ist im deutschen System nicht vorgesehen.

„Auf unsere Expertise, unsere Erfahrung und die Qualität unserer Prüfung können Sie sich verlassen.“

Wir beim DPMA konzentrieren uns bei der Prüfung zudem stark auf den technischen Gehalt der Anmeldung. Formale Aspekte bei der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf Patentfähigkeit spielen eine eher untergeordnete Rolle. Auch auf die immer zahlreicheren computerimplementierten Erfindungen sind wir aufgrund einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inzwischen gut eingestellt. Wird ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst, so betrachten wir auch die darauf bezogene Software in der Regel als patentfähig.

Und wer das europäische Einheitspatent nutzen möchte, hat künftig auch im deutschen System neue Möglichkeiten: Das Einheitspatent kann mit einem nationalen Patent mit identischem Schutzumfang und gleichem Zeitrang kombiniert beziehungsweise ergänzt werden. Dieser Doppelschutz kann für Sie als Anmelderinnen und Anmelder vor allem im Falle eines Rechtsstreits erhebliche Vorteile bieten. Neben dem neuen einheitlichen Gerichtswesen steht Ihnen der Zugang zur etablierten nationalen Gerichtsbarkeit mit ihren hochkompetenten und erfahrenen Richterinnen und Richtern weiterhin offen. Wird Ihr Patent auf europäischer Ebene nichtig, so besteht der Schutz in Deutschland aufgrund des nationalen Patents erst einmal fort.

Es spricht also auch in Zukunft alles für das nationale Patent. Ob es das passende Schutzrecht für Sie ist, entscheiden alleine Sie als Anmelderinnen und Anmelder. Auf unsere Expertise, unsere Erfahrung und die Qualität unserer Prüfung können Sie sich jedenfalls weiterhin verlassen. Technologie aus Deutschland genießt seit jeher weltweit einen hervorragenden Ruf. An diesem Anspruch lassen auch wir uns messen: Bei uns bekommen Sie Patente „made in Germany“!