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Mitteilung Nr. 2/13

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe) im Jahr 2013

Vom 17. Dezember 2012

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die von Interessenten über den Service DPMAdatenabgabe online bezogen werden können.

Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese Daten gegen Erstattung der Bereitstellungskosten ab.

Für das Kalenderjahr 2013 betragen die Bereitstellungskosten 42 EUR pro Datenart und Liefertermin.

Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage des DPMA in der Rubrik "Service" unter dem Stichwort "E-Dienstleistungen" sowie "Datenabgabe" oder direkt unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/datenabgabe/index.html erhältlich.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer

1519/2-001 - 2.1.2

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