Eine Schutzrechtsrecherche kann Zeit, Energie und sogar bares Geld sparen. So helfen Patent-Recherchen zum Beispiel, Doppelforschungen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Also etwas zu erforschen, was in der Patentliteratur längst zu finden ist. Regelmäßige Recherchen bewahren Sie außerdem davor, möglicherweise fremde Schutzrechte zu verletzen.
Besonders beim Gebrauchsmuster ist eine Schutzrechts-Recherche vor der Anmeldung wichtig. Denn das DPMA trägt Gebrauchsmuster ein, ohne sachliche Voraussetzungen zu prüfen. Einen rechtsbeständigen Schutz haben Sie aber nur, wenn Ihre Erfindung diese Voraussetzungen erfüllt. So kann jeder Dritte Ihr Gebrauchsmuster mit einem Löschungsantrag überprüfen lassen.
Um das Risiko einer nachträglichen Löschung zu verringern, sollten Sie sorgfältig den Stand der Technik recherchieren. Er ist die Meßlatte für die Schutzvoraussetzung "Neuheit". Hierzu können Sie die Online-Dienste des Deutschen Patent- und Markenamts sowie des Europäischen Patentamts kostenfrei nutzen.
| DPMAregister | - Rechts- und Verfahrensstandsregister - Patentblatt - Recherchemöglichkeiten - Überwachungsrecherchen / Monitoring - DPMAkurier (Abonnement von Monitoring-Diensten) |
| DEPATISnet | - Patentdatenbank des DPMA mit über 70 Millionen Patentveröffentlichungen aus aller Welt |
| Espacenet | - Patentdatenbank des Europäischen Patentamts mit über 45 Millionen Patentdokumenten aus aller Welt |
| Ausführliche Hinweise zur Recherche nach technischen Sachverhalten finden Sie im Bereich Patent. | |
Sie können die Gebrauchsmusterrecherche auch durch Fachleute des Deutschen Patent- und Markenamts durchführen lassen. Der Rechercheantrag kann nur zu einer anhängigen Gebrauchsmusteranmeldung oder zu einem eingetragenen Gebrauchsmuster gestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 250,- Euro. Sie erhalten einen Recherchebericht, mit dem Sie die Erfolgsaussichten des Gebrauchsmusters beurteilen können.
Diese Recherche sollten Sie aber erst beantragen, wenn sichergestellt ist, dass es auch zu einer Eintragung kommt. Die Recherchegebühr verfällt nämlich auch dann, wenn wegen unzureichenden Unterlagen die Recherche nicht durchgeführt werden kann.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013