Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008) und den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
In den Vordrucken wurde das Feld "Anlagen" redaktionell überarbeitet. Insbesondere wurde der Hinweis ergänzt, dass auch Angaben zum geografischen Herkunftsort biologischen Materials pflanzlichen oder tierischen Ursprungs als Anlage zum Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats und zum Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats eingereicht werden können (s. § 34a PatG).
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
5412 - 4.3.2 - Bd. I
Anlagen:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 02.04.2013