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Mitteilung Nr. 9/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Markensachen und im Verfahren zum Schutz von geografischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen

Vom 11. Mai 2012

Für die Anmeldung zur Eintragung einer Marke (W 7005) und den Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (W 7007) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.

In den Formblättern wurde bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer


5412 - 4.3.2 - Bd. I

Anlagen:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013