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Mitteilung Nr. 8/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Halbleiterschutzsachen

Vom 11. Mai 2012

Für den Antrag auf Eintragung des Schutzes einer Topografie eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses (T 6603) ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.

Die erläuternden Hinweise zum Vordruck wurden redaktionell überarbeitet; bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers wurde die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/topografie/index.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer


5412 - 4.3.2 - Bd. I

Anlage:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013