Logo des Deutsches Patent- und Markenamt

 

Sie sind hier:  > Homepage  > Service  > Veröffentlichungen  > Mitteilungen der Präsidentin  > Archiv  > Mitteilungen der Präsidentin 2012  > Mitteilung Nr. 7/12

Mitteilung Nr. 7/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 11. Mai 2012

Für den Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008), den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und den Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA 110) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.

Die erläuternden Hinweise zu den Vordrucken wurden redaktionell überarbeitet; bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers wurde die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer


5412 - 4.3.2 - Bd. I


Anlagen:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013