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Mitteilung Nr. 6/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Gebrauchsmustersachen

Vom 26. März 2012

Für den Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters (G 6003) ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.

Der Vordruck wurde redaktionell überarbeitet; die Angaben und Hinweise zur Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung sind entfallen.

Das Formular G 6003 ist künftig nicht mehr zur Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung für die Eintragung eines Gebrauchsmusters zu verwenden. Hierfür wird ab sofort das Formblatt G 6007 zur Verfügung gestellt.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/formulare/index.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung

Schmitz


5412 - 4.3.2 - Bd. I/allg./6003

Anlage:
Formblatt G 6003 "pdf- Datei Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters"

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013