Für den Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters (G 6003) ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.
Der Vordruck wurde redaktionell überarbeitet; die Angaben und Hinweise zur Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung sind entfallen.
Das Formular G 6003 ist künftig nicht mehr zur Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung für die Eintragung eines Gebrauchsmusters zu verwenden. Hierfür wird ab sofort das Formblatt G 6007 zur Verfügung gestellt.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/formulare/index.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Schmitz
5412 - 4.3.2 - Bd. I/allg./6003
Anlage:
Formblatt G 6003 "
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters"
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013