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Mitteilung Nr. 5/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einführung der neuen Aktenzeichenform des DPMA

Vom 17. Februar 2012


Die Entwicklung der Anzahl der Schutzrechtsanmeldungen über die verschiedenen Einreichungsarten (in Papierform oder als elektronische Anmeldung mittels epoline bzw. DPMAdirekt) erfordert eine Anpassung der Aktenzeichenform bei Zuordnung der laufenden Nummern. Somit kann künftig aus dem Aktenzeichen ersehen werden, um welche Zugangsart es sich handelt (bis auf Markenanmeldungen - aus technischen Gründen kann dies erst ab dem Jahr 2014 realisiert werden).

Die Aktenzeichen (s. Tabelle) werden zum 1. Januar 2012 eingeführt.

Schutzrechtsart  Jahreszahl  Laufende Nummern: von - bis  Art der Anmeldung1  
Patentanmeldungen       
10  2012  000 001 bis 099 999  in Papier 
10  2012  100 000 bis 199 999  DPMAdirekt 
10  2012  200 000 bis 999 999  epoline 
PCT-Anmeldungen nationale Phase (Bestimmungsamt DE)       
11  2012  000 001 bis 099 999  in Papier2  
Ergänzende Schutzzertifikate       
12  2012  000 001 bis 099 999  in Papier3  
Gebrauchsmusteranmeldungen        
20  2012  000 001 bis 099 999  in Papier 
20  2012  100 000 bis 199 999  DPMAdirekt 
Gebrauchsmusteranmeldungen aus PCT-Anmeldungen       
21  2012  000 001 bis 099 999  in Papier 
21  2012  100 000 bis 199 999  DPMAdirekt4 
Topografieanmeldungen       
22  2012  000 001 bis 099 999  in Papier 
Markenanmeldungen5        
30  2012  000 001 bis 002 007
009 506 bis 080 008
 
in Papier 
30  2012  002 008 bis 009 505  DPMAdirekt 
Geschmacksmusteranmeldungen6        
40  2012  000 001 bis 099 999  in Papier 
40  2012  100 000 bis 999 999  DPMAdirekt 
EP-Patente für DE in deutscher Sprache       
50  2012  000 001 bis 999 999  Datenübernahme vom EPA 
EP-Patente für DE in englischer oder französischer Sprache       
60  2012  000 0001 bis 999 999  Datenübernahme vom EPA 
PCT-Anmeldungen internationale Phase (Anmeldeamt DE)  PCT/DE 2012/  000 001 bis 099 999  in Papier 
  PCT/DE 2012/  100 000 bis 199 999  DPMAdirekt 
  PCT/DE 2012/  200 000 bis 999 999  epoline 

1 Hier werden die bisher möglichen Arten der Einreichung aufgeführt, die durch die laufende Nummer der Aktenzeichen zu unterscheiden sind. Für diejenigen Schutzrechtsarten, in denen der Zugang über DPMAdirekt oder epoline noch nicht möglich ist, wird auch hierzu nichts weiter erwähnt. Aber selbst für diese Fälle wurde es bereits vorsorglich berücksichtigt, dass sich bei den Nummernkreisen keine Konflikte ergeben können (s. Fußnoten 2 und 3).

2 Für die Einleitung der nationalen Phase ist die elektronische Einreichung derzeit nicht zulässig. Sollte die elektronische Einreichung möglich werden, werden - wie bei den deutschen Patentanmeldungen - hierfür die Nummernkreise 100 000 bis 199 999 für DPMAdirekt und 200 000 bis 999 999 für epoline eingerichtet.

3 Für Ergänzende Schutzzertifikate ist die elektronische Einreichung derzeit nicht zulässig. Sollte die elektronische Einreichung möglich werden, werden - wie bei den deutschen Patentanmeldungen - hierfür die Nummernkreise 100 000 bis 199 999 für DPMAdirekt und 200 000 bis 999 999 für epoline eingerichtet.

4 Für die Einleitung der nationalen Phase für ein Gebrauchsmuster ist die elektronische Einreichung über DPMAdirekt derzeit nicht zulässig. Sollte die Freischaltung künftig erfolgen, sind hierfür die Nummerkreise 100 000 bis 199 999 vorgesehen.

5 Frühestens ab 2014 werden die Markenaktenzeichen dieser einheitlichen Systematik folgen.

6 Für typografische Schriftzeichen wird kein gesonderter Kreis an Aktenzeichen benötigt. Anmeldungen typografischer Schriftzeichen werden als Geschmacksmuster eingetragen und verwaltet.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer

1415/1 E 1.0 - 4.2.3

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