Der Zahlungsverkehr informiert:
Im Rahmen der Neuorganisation der Bundeskassen wurde die Bundeskasse Weiden/Oberpfalz mit Ablauf des 31. Dezember 2011 aufgelöst. Gleichzeitig wurde bei der Bundeskasse Halle/Saale zum 1. Januar 2012 ein zweiter Dienstsitz am Standort Weiden/Oberpfalz eingerichtet.
Für die Einzahler von Gebühren ändert sich bei der bekannten Bankverbindung lt. Kostenmerkblatt und Patentkostenzahlungsverordnung nur die Bezeichnung des Kontoinhabers.
Als Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die "Bundeskasse Halle/Saale -Dienstsitz Weiden/Oberpfalz" anzugeben.
Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
"Bundeskasse Halle/DPMA".
Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte
Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten:
"Bundeskasse Halle/DPMA".
Bezogene im Lastschrifteinzugsverfahren werden im Bankbeleg ebenfalls
von der Bundeskasse Halle belastet.
Bitte beachten Sie auch unseren Internetauftritt unter der Rubrik "Das DPMA informiert".
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
522/6 - 4.2.1 - Bd. I
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013