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Mitteilung Nr. 4/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung des Gebührenempfängers zum 1. Januar 2012

Vom 5. Januar 2012

Der Zahlungsverkehr informiert:

Im Rahmen der Neuorganisation der Bundeskassen wurde die Bundeskasse Weiden/Oberpfalz mit Ablauf des 31. Dezember 2011 aufgelöst. Gleichzeitig wurde bei der Bundeskasse Halle/Saale zum 1. Januar 2012 ein zweiter Dienstsitz am Standort Weiden/Oberpfalz eingerichtet.

Für die Einzahler von Gebühren ändert sich bei der bekannten Bankverbindung lt. Kostenmerkblatt und Patentkostenzahlungsverordnung nur die Bezeichnung des Kontoinhabers.

Als Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die "Bundeskasse Halle/Saale -Dienstsitz Weiden/Oberpfalz" anzugeben.

Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
"Bundeskasse Halle/DPMA".

Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte
Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten:
"Bundeskasse Halle/DPMA".

Bezogene im Lastschrifteinzugsverfahren werden im Bankbeleg ebenfalls
von der Bundeskasse Halle belastet.

Bitte beachten Sie auch unseren Internetauftritt unter der Rubrik "Das DPMA informiert".


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer


522/6 - 4.2.1 - Bd. I


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