Für den Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck (R 5703) zu verwenden.
In dem Formblatt wurde bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/gsm.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
5412 - 4.3.2 - Bd. I
Anlage:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013