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Mitteilung Nr. 10/12

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Geschmacksmustersachen

Vom 11. Mai 2012

Für den Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck (R 5703) zu verwenden.

In dem Formblatt wurde bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/gsm.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer


5412 - 4.3.2 - Bd. I

Anlage:

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