Das Deutsche Patent- und Markenamt führt im Rahmen der für 2013 geplanten Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte (ElSA) im Markenbereich Stammdatenkorrekturen im elektronischen Markenregister durch. Die Korrekturen betreffen farbig geschützte Marken, die bis zum 31. Dezember 1994 nach dem Warenzeichengesetz (WZG) angemeldet worden sind. Bei der Umstellung des Papierregisters auf das elektronische Register in den Jahren 1995 - 1999 wurden die Wiedergaben dieser Marken aus technisch-organisatorischen Gründen zum Teil nicht farbig, sondern lediglich schwarzweiß mit der Angabe "farbig" aus dem Bestand des Warenzeichen- bzw. Markenblatts übernommen. Mit den Korrekturen der Stammdaten werden die farbigen Wiedergaben des Papierregisters von Amts wegen nachgescannt und das elektronische Register im ursprünglichen Umfang vervollständigt. Der Schutzumfang der betroffenen Marken bleibt unberührt. Eine Veröffentlichung im Markenblatt findet nicht statt. Die Inhaber werden nicht angeschrieben. Nach Abschluss der Arbeiten können auf Antrag farbige Urkunden gegen Rücksendung der schwarzweißen Urkunde ausgestellt werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
1243/1 - 3.3.6 - Bd. I/9
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