Am 15. April 2011 wurden die Richtlinien zur Durchführung der Klassifizierung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen (Klassifizierungsrichtlinien) neu gefasst. Sie wurden im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Die Neufassung der Klassifizierungsrichtlinien tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Die Richtlinien richten sich an die Patentabteilungen. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Richtlinien nachstehend bekannt gemacht.
Der Text der Richtlinien kann als Formular P 2733 kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet unter http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
3620/13 - 4.3.2 - Bd. I
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 15.04.2011