Für den Antrag auf Erteilung eines Patents ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.
Die erläuternden Hinweise wurden ergänzt; es wurde auf der Rückseite der Antragsdurchschrift ein "Hinweis zur Datenweitergabe an Dritte" aufgenommen.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Schmitz
5412 - 4.3.2 - Bd. I
Anlage:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 12.01.2011