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Mitteilung Nr. 15/10

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Geschmacksmustersachen

Vom 9. November 2010

Für den Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters, das Anlageblatt zum Eintragungsantrag für eine Sammelanmeldung und die Wiedergabe des zu schützenden Musters sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke (R 5703, R 5703.1 und R 5703.2) zu verwenden.

Die Vordrucke wurden redaktionell überarbeitet; die Gestaltung wurde in geringem Umfang geändert. Bei dem Vordruck R 5703 wurden die erläuternden Hinweise aktualisiert.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/geschmacksmuster/formulare/index.html ) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer


5412-4.3.2-Bd. I/allg./R5703

Anlagen:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.11.2010