Für den Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters, das Anlageblatt zum Eintragungsantrag für eine Sammelanmeldung und die Wiedergabe des zu schützenden Musters sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke (R 5703, R 5703.1 und R 5703.2) zu verwenden.
Die Vordrucke wurden redaktionell überarbeitet; die Gestaltung wurde in geringem Umfang geändert. Bei dem Vordruck R 5703 wurden die erläuternden Hinweise aktualisiert.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/geschmacksmuster/formulare/index.html ) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
5412-4.3.2-Bd. I/allg./R5703
Anlagen:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.11.2010