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Mitteilung Nr. 14/10

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Markensachen

Vom 10. November 2010

Im Anmeldeformular Marke W 7005 wurden folgende Hyperlinks als direkte Zugriffsmöglichkeiten für den Anmelder auf Formblätter und Informationen des Markenbereichs im Internet ergänzt, um das Ausfüllen des Anmeldeformulars zu erleichtern:

Zeile (3)

  • Anmelder (Hyperlink zu "Anmelderangaben")

Zeile (4)

  • Ankreuzoption auf Antrag auf internationale Registrierung (Hyperlink zum "Formblatt der WIPO")

Zeile (5)

  • Wiedergabe der Marke (Hyperlink zu "Details zur Wiedergabe der Marke")

Zeile (6)

  • Ankreuzoption Wortmarke (Hyperlink zu "verwendbare Zeichen")

Zeile (7)

  • Antrag auf beschleunigte Prüfung nach § 38 Markengesetz (Hyperlink zu "Beschleunigtes Verfahren")

Zeile (8)

  • Gruppiertes Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen (Hyperlink zur "Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen")

Zeile (9)

  • Kollektivmarke (Hyperlink zur "FAQ Kollektivmarke")

Zeile (12)

  • Gebührenzahlung (Hyperlink "Gebühren")
  • Beschleunigungsgebühr (Hyperlink zu "Beschleunigtes Verfahren")
  • Einzugsermächtigung (Hyperlink "A9507")
  • Die Gebühren sind innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Anmeldung zu zahlen (Hyperlink zur "Zahlungsfrist")


Auf Blatt 2 des Anmeldeformulars (Erläuterungen) wird nach "Erläuterung zu Feld (12)" folgender Hinweis auf Weitergabe von veröffentlichten Daten auch an Dritte eingefügt: "Das DPMA gibt veröffentlichte Daten auch an Dritte weiter; weitere Hinweise siehe unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/datenabgabe/index.html".

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer

1243/1 - 3.3.6 - Bd. I / 9


Anlage:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.11.2010