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Mitteilung Nr. 13/10

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Gebrauchsmustersachen

Vom 19. November 2010

Für den Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.

Der Vordruck wurde redaktionell überarbeitet; die erläuternden Hinweise wurden aktualisiert. Für die Verwendung des Vordrucks zur Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung wurde ein Verweis auf die Kostenhinweise aufgenommen.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/formulare/index.html) abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer


5412-4.3.2-Bd. I/allg./Teil 3

Anlage:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 19.11.2010