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Mitteilung Nr. 10/10

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Rohdaten (DPMAdatenabgabe) im Jahr 2011

Vom 3. November 2010

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Rohdaten, die von Interessenten über den Service DPMAdatenabgabe online bezogen werden können.

Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese Daten gegen Erstattung der Bereitstellungskosten ab.

Für das Kalenderjahr 2011 betragen die Bereitstellungskosten weiterhin 45 EUR pro Datenart und Liefertermin.

Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage des DPMA in der Rubrik "Service" unter dem Stichwort "E-Dienstleistungen" sowie "Datenabgabe" oder direkt unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/datenabgabe/index.html erhältlich.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer


1519/2-001 - 2.1.2

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.11.2010