Für die Erfinderbenennung ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Das Textfeld "Privatanschrift" wurde durch "Anschrift" ersetzt. Die Angabe der Privatanschrift des Erfinders ist ab sofort bei der Erfinderbenennung nicht mehr erforderlich.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
3620/6 - 4.3.2 - Bd. II/2
Anlage:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 14.01.2010