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Mitteilung Nr. 2/10

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 14. Januar 2010

Für die Erfinderbenennung ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Das Textfeld "Privatanschrift" wurde durch "Anschrift" ersetzt. Die Angabe der Privatanschrift des Erfinders ist ab sofort bei der Erfinderbenennung nicht mehr erforderlich.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer

3620/6 - 4.3.2 - Bd. II/2


Anlage:

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 14.01.2010