Für den Antrag auf Erteilung einer nationalen Marke ist ab 15. November 2009 der nachfolgend abgedruckte Vordruck (W 7005) zu verwenden. Der Vordruck einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt wurde wie folgt modifiziert:
Die geänderte Postanschrift sowie die neue Faxnummer des Markenbereichs in München wurden aufgenommen. Ferner besteht nun wieder die Möglichkeit, die Nummer einer allgemeinen Vollmacht anzugeben.
Sowohl die "Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungen" (http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html) als auch ein neu erstelltes Formular, das die Übermittlung von Informationen zu Ausstellungsprioritäten nach § 35 MarkenG erleichtern soll, sind nun aus der elektronischen Version des W 7005 direkt mittels Link erreichbar. Im Unterschriftenfeld können jetzt Informationen zum Unterzeichnenden auch direkt in der elektronischen Version ergänzt und anschließend mit ausgedruckt werden.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
1400/1 - 3.3.6 - Bd. I/5
Anlage: -
Formblatt W 7005 "Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register"
Die - in den Mitteilungen der Präsidentin - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.10.2009