Für den Antrag auf Erteilung eines Patents ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts am 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 2521; BlPMZ 2009, S. 301) wurde ein zusätzlicher Hinweis auf die Änderung der Anmeldegebühr aufgenommen. Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/formulare/patent.html) abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer
5412/4.3.2-Bd.I/P2007
Anlage: -
Formblatt P 2007 "Antrag auf Erteilung eines Patents"
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.10.2009