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Mitteilung Nr. 11/09

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 10. Oktober 2009

Für den Antrag auf Erteilung eines Patents ist ab sofort der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts am 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 2521; BlPMZ 2009, S. 301) wurde ein zusätzlicher Hinweis auf die Änderung der Anmeldegebühr aufgenommen. Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/formulare/patent.html) abgerufen werden.


Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer


5412/4.3.2-Bd.I/P2007


Anlage: - pdf- Datei Formblatt P 2007 "Antrag auf Erteilung eines Patents"


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen der Präsidentin - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.10.2009