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Mitteilung Nr. 2/09

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 9. Januar 2009

Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats ist ab dem 1. Juni 2009 der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Neu eingefügt in das Formular wurde ein Kästchen zum Ankreuzen, womit der Antragsteller erklärt, dass der Antrag kein Arzneimittel betrifft, das nach der Verordnung (EG) 141/2000 als Arzneimittel für seltene Leiden ausgewiesen ist (vgl. Art. 36 Abs. 4 KinderAM-VO). Weitere Hinweise finden sich auf dem entsprechend überarbeiteten Merkblatt.

Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats soll der nachfolgend abgedruckte Vordruck verwendet werden, der ebenfalls überarbeitet wurde. Auch hierzu wurde das Merkblatt mit weiteren Hinweisen überarbeitet.

Die Vordrucke und Merkblätter können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Rudloff-Schäffer

5412 - 4.3.2 - Bd. I/P2798, P2008, P2040, P2798A

Anlagen:


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.01.2009