Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Rohdaten, die von Interessenten über den Internetdienst DPMAdatenabgabe bezogen werden können.
Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese Daten gegen Erstattung der Grenzkosten ab.
Für das Kalenderjahr 2009 betragen die ermittelten Grenzkosten 45 EUR pro Datenart und Lieferung.
Weiterführende Informationen hierzu sind im Internet auf der Homepage des DPMA unter der linksseitig aufgeführten Rubrik "Internet-Dienste" über das Stichwort "DPMAdatenabgabe" oder direkt unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/dpmadatenabgabe/index.html
erhältlich.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
1519/2-001 - 2.1.2
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.10.2008