Die Markenverordnung wurde zum 1. November 2008 geändert (siehe nachfolgenden "Hinweis zur Änderung der Markenverordnung zum 1. November 2008").
Für den Antrag auf Eintragung einer nationalen Marke sowie den Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach § 130 Markengesetz sind ab dem 15. November 2008 die nachfolgend abgedruckten Vordrucke (W 7005 und W 7007) zu verwenden. Die Vordrucke (bei W 7005 einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt) sind der aktuellen Rechtslage angepasst worden.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamt
Dr. Schade
3650/21 - 3.3.6 - Bd. II/15
Anlagen:
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 20.10.2008