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Mitteilung Nr. 09/08

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Versendung von farbig gedruckten Markenurkunden ab 1. November 2008

Vom 10. September 2008

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird für Markeneintragungen, die ab 1. November 2008 erfolgen, Farburkunden versenden, sofern die Markendarstellung Farben enthält. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Qualitätsverluste bei der farbigen Wiedergabe der Markendarstellung nicht ausgeschlossen werden können, da die Urkunden im Massendruckverfahren erstellt werden. Eine korrigierte Urkunde kann nur in Ausnahmefällen erstellt werden, wenn sich durch Fehler beim Druck der kennzeichnende Charakter der Marke verändert hat.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade


3650/13 - 3.3.6 - Bd. I/15

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.09.2008