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Mitteilung Nr. 5/08

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 19. Mai 2008

Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats ist ab dem 16. Juni 2008 der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden. Neu eingefügt in das Formular wurde ein Kästchen für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung gestellt werden kann, vgl. Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (veröffentlicht in BlPMZ 2007, 146 ff.). Weitere Hinweise finden sich auf dem entsprechend überarbeiteten Merkblatt.

Für den Fall, dass der Antrag auf Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats bereits gestellt wurde, soll der neue nachfolgend abgedruckte Vordruck "Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats" verwendet werden. Auch hierzu wurde ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen erstellt.

Die Vordrucke und Merkblätter können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade

5412 - 4.3.2 - Bd. I / P2008, P 2798, P2040, P2798A

Anlagen:
Formblatt P 2008 "pdf- Datei Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats"
Formblatt P 2040 "pdf- Datei Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats"


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 19.05.2008